Informationen für Motorradfahrer in Frankreich

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad nach Frankreich sollte man sich über die geltenden Verkehrsregeln und Besonderheiten informieren. Dies gilt insbesondere für Regeln bezüglich lauter Motorräder.

Wichtige Vorschriften für Motorradfahrer in Frankreich

  • Motorradhandschuhe sind Pflicht: Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein.
  • Helmpflicht: Helme müssen der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein.
  • Warnweste: Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorräder in Frankreich

Es gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorräder:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts auf Landstraßen (eine Fahrspur pro Richtung, keine bauliche Trennung): 80 km/h
  • Außerorts auf anderen Straßen: 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
  • Schnellstraßen: 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
  • Autobahnen: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)

Besondere Tempolimits für Fahranfänger

Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen folgende Höchstgeschwindigkeiten nicht überschreiten:

  • Autobahnen: 110 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Übrige Straßen außerorts: 80 km/h

Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die drohenden Strafen:

Bußgeldtatbestand Bußgelder
bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) ab 45 €
bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) ab 90 €
20 - 50 km/h zu schnell ab 90 €
über 50 km/h zu schnell 1500 €

Stand: 4/2025

Besonderheiten im Stau

Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen. Die Regelung gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.

Weitere wichtige Informationen

  • Sozius: Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.
  • Kinder als Beifahrer: Kinder unter 5 Jahren müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem gesichert werden. Kinder ab 5 Jahren müssen in der Lage sein, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen.
  • Autobahn: Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten.
  • Beiwagen: Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern ein solcher in den Zulassungspapieren eingetragen ist.

Klassifizierung von Krafträdern in Frankreich

In Frankreich wird zwischen folgenden Fahrzeugen unterschieden:

  • Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 cm³ nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt
  • Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Polizei-Motorräder in Frankreich

Polizeimotorräder gehören seit Jahren zum Straßenbild in Frankreich. Häufiges Dienstmotorrad ist heute die FJR1300a von Yamaha. Besonders unangenehm werden die Motorrad-Polizisten bei Verkehrsverstössen. Wer bei Geschindigkeitsverstössen durch die Zweirad-Cops in Frankreich erwischt wird, hat nichts zu lachen, denn die Herren diskutieren generell nicht.

Ab 2022 werden die Zweiradstaffeln von Zoll, Gendarmerie und der Nationalpolizei BMW-Motorräder pilotieren. Je nach Gebiet und Aufgabe werden die in Spandau zu Behördenfahrzeugen umgebauten F 750 GS , R 1250 GS und R 1250 RT eingesetzt.

Die Fahrzeuge der Gendamerie sind überwiegend in Blau gehalten mit signal-gelben Flächen an der Front und silbernen Kontrasten. Sie würden uns meist auf dem Land oder der Autobahn begegnen. Die BMWs der Nationalpolizei sind in Silber gehalten mit signal-gelben Flächen und roten Applikationen.

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