Voraussetzungen für den Führerschein für 125 ccm Motorräder in Deutschland

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen und der zugehörigen Kraftfahrzeuge:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Hier eine Übersicht über das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:

  • AM¹: 16 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A: Direkteinstieg ab 24 Jahren, oder Stufenführerschein ab 20 Jahren (nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Was bedeutet Direkteinstieg?

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Der A1-Führerschein im Detail

Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Du möchtest langsam den Schritt in die Welt der Motorräder wagen?

  • Mindestalter: 16 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM

Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren:

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.

Besonderheit:

Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren.

Theoretische und praktische Ausbildung

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

  • Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
  • Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins.

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.

Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.

Die B196-Erweiterung im Detail

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

Ablauf der Fahrerschulung

Die Fahrlehrer und Instruktoren führen alle TeilnehmerInnen behutsam und individuell an das Motorradfahren heran. Das Programm beinhaltet deshalb neben den gesetzlich vorgeschriebenen Theorie- und Praxiseinheiten auch Übungen auf dem (abgesperrten) Gelände des Fahrsicherheitszentrums, auf dem in aller Ruhe und abseits des Straßenverkehrs geübt werden kann. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass TeilnehmerInnen nicht die nötige Sicherheit erlangen, um ein Motorrad zu bewegen.

Gültigkeit der B196-Erweiterung

Nicht ganz. Die Führerscheinstelle des eigenen Wohnortes muss die Eintragung in den Führerschein vornehmen. Wichtig: zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung in den Führerschein darf maximal ein Jahr vergehen. Es ist nicht möglich, die Eintragung in einer anderen Stadt vornehmen zu lassen. Man muss sich immer an die Behörde des Ortes wenden, an dem man gemeldet ist.

Welche Motorräder darf ich danach fahren?

Alle Motorräder mit max. 125 ccm mit max. 11 kW (15 PS) Motorleistung. Dazu gehören unter anderem auch leistungsstarke Roller.

Weitere Informationen zur B196-Erweiterung

  • Es ist weder ein Erste-Hilfe-Kurs noch ein Sehtest erforderlich.
  • Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Welche 125er-Modelle gibt es?

Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern.

Ist B196 erweiterbar?

Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Darf man B196 im Ausland fahren?

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Wer durfte früher 125er fahren?

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

125er fahren mit dem Autoführerschein: Die B196-Regelung

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt.

Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

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