Der Traum vom Motorradfahren ist für viele Menschen attraktiv. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Traum zu verwirklichen, insbesondere für das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm. Dieser Artikel beleuchtet die Kosten, Voraussetzungen und Optionen rund um den 125ccm-Motorradführerschein.
Der A1-Führerschein: Der Klassische Weg
Normalerweise ist für das Fahren von Leichtkrafträdern mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich. Um diesen zu erwerben, müssen Sie 16 Jahre alt sein. Wer bereits den Motorradführerschein A besitzt, darf damit auch ein Motorrad bis 125 ccm fahren.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre
- Theoretische Ausbildung: Besuch von 16 Theoriestunden (à 90 Minuten)
- Praktische Ausbildung: Keine festgelegte Mindestanzahl an Praxisstunden, aber zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)
- Theoretische und praktische Prüfung
Kosten für den A1-Führerschein
Die Kosten für den A1-Führerschein variieren je nach Fahrschule, Region und individuellem Lernfortschritt. Im Schnitt muss ein Fahrschüler zwischen 20 und 30 Praxisstunden auf dem 125ccm-Motorrad einkalkulieren. Anschließend folgen die Pflichtstunden.
- Sehtest: ca. 10 Euro
- Anmeldegebühr: 60 bis 200 Euro
- Übungsmaterialien: Unterschiedlich
- Übungsfahrten: 30 bis 45 Euro pro Stunde
- Sonderfahrten: 40 bis 60 Euro pro Stunde
- Theorieprüfungsgebühr: ca. 25 Euro
- Praxisprüfungsgebühr: ca. 163 Euro
Insgesamt liegen die Kosten für den 125-ccm-Führerschein zwischen 950 und 1.700 Euro.
Das B196 Führerschein-Upgrade: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Erfahrene Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis ganz einfach auf leichte Motorräder erweitern. Die Schulung ist nicht nur schneller als eine Motorradausbildung, sondern auch preiswerter.
Voraussetzungen für das B196-Upgrade
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung mit dem Autoführerschein (Klasse B)
- Absolvierung einer Fahrerschulung
Intensivkurs: Umfang, Inhalte & Dauer
Das erwartet dich beim Intensivkurs:
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung
In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.
Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen. Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden. Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich.
B196 Führerschein: Kosten
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
B196 Bescheinigung
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Gut zu wissen: Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.
Übrigens: Ein Aufstieg der Klasse A1 auf A2 nach § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist nicht möglich. Wie der Name schon sagt, ist es eher ein Führerschein-Upgrade - also eine Erweiterung der Klasse B und nicht die Fahrerlaubnis für Klasse A.
125er Motorräder: Technische Details und Anforderungen
Als 125ccm-Motorrad gelten Leichtkrafträder, die einen Hubraum von höchstens 125 cm³ besitzen und deren Leistung höchstens 11 kW erreicht.
Generell gilt: Der Hubraum darf nicht mehr als 125 cm³ betragen, die Leistung darf 11 kW (15 PS) nicht übersteigen und zudem darf das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Ein 15 PS starkes Leichtkraftrad muss also leer mindestens 110 Kilogramm auf die Waage bringen. Gefahren werden dürfen aber auch Elektromodelle. Hier gelten die 11 kW als Limit für die Dauerleistung der Maschine, wobei die Spitzenleistung hiervon abweichend auch deutlich höher ausfallen darf.
Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 zwischen 50 und 125 Kubikzentimetern dürfen alternativ an Stelle des ABS mit einer Kombibremse (CBS) ausgerüstet werden. Dabei müssen „mindestens zwei Bremsen, die auf verschiedene Räder wirken, mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden“, wie der Gesetzestext vermerkt.
Versicherung und Steuer für 125er Motorräder
Übrigens musst du auch für Motorräder unter 125 ccm eine Kfz-Versicherung abschließen. Hier kommen dem Neu-Motorradfahrer aber das Mindestalter sowie der Mindest-Füherscheinbesitz entgegen. Natürlich bieten die Versicherungen mit ihren Tarifmerkmalen viel Spielraum. Für einen Neuvertrag mit Teilkasko sind aber jährlich gut 200 Euro einzukalkulieren. Hier muss individuell kalkuliert werden.
In Sachen Steuer sind Leichtkrafträder fein raus, die 125er sind steuerfrei.
Weitere Kostenfaktoren
Wer die Freiheit auf zwei Rädern genießen möchte, sollte dabei nicht auf die passende Schutzkleidung verzichten. Ein schöner Mittelklasse-Helm, am besten wasserdichte Textil-Bekleidung, sichere Stiefel und Handschuhe sowie Protektoren liegen gut im Einkaufswagen und sollten unbedingt vor Ort im Laden anprobiert werden. Besitzt man die Sachen dann bereits zur Anfangsphase der Fahrschulzeit, liegt es nahe, bei den Fahrstunden das eigene Equipment zu nutzen.
Nicht zu vergessen sind auch die Unterhaltskosten. Ein Satz Reifen schlägt mit 150 bis 250 Euro zu Buche.
Erfolg der B196-Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Die Motorradführerscheinklassen im Überblick
- Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 15 PS.
- Klasse A2: Für Motorräder bis 48 PS.
- Klasse A: Unbegrenzte Führerscheinklasse für alle Motorräder.
- B196-Erweiterung: Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B können unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder bis 125 ccm fahren, ohne eine Prüfung abzulegen.
Kostenübersicht Motorradführerschein Klasse A (Beispielrechnung)
Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.
| Kosten | Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 € |
| Ausbildungsfahrstunden | 1125 € (15 á 75 €) |
| Sonderfahrten | 1020 € (12 á 85 €) |
| Übungsmaterialien | 59 € |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 € |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 0 € (vorhanden) |
| Sehtest | 0 € (beim Optiker) |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 € |
| Biometrisches Passfoto | 10 € |
| Gesamtkosten | 3275 € |
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