Der Motorradführerschein: Voraussetzungen und Kosten für die 600 ccm Klasse

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Hier finden Sie alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind.

Die verschiedenen Führerscheinklassen

Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.

Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.

Es gibt zwei Wege zum Motorradführerschein der Klasse A: zum einen der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A - und zum zweiten der direkte Weg.

Klasse A2 im Detail

Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können.

  • Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre.
  • Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW.
  • Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.

Besitzstandschutz für alte Fahrerlaubnisse

Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden - die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu fahren.

Für diejenigen, die ihren Motorradführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben, stellt sich die Frage nach den Big-Bikes nicht, da die Klasse A2 erst 2013 eingeführt wurde. Mit der alten Motorradklasse 1 oder A dürfen sie EU-weit gefahren werden. Mit den alten Klassen 1b bzw. A1 (wegen der hohen kW-Zahl) nicht.

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst. Dazu zählen:

  • Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • Bestandener Sehtest (mind. 70 Prozent je Auge)

Wer direkt den Führerschein der Klasse A haben möchte, ohne eine vorherige passende Fahrerlaubnis zu besitzen, muss daneben das Mindestalter von 24 Jahren erfüllen.

Theoretische Ausbildung

Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.

Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung.

In der Theorieprüfung für die Klasse A müssen Sie 30 Fragen in 45 Minuten beantworten. Sammeln Sie zehn Fehlerpunkte oder beantworten zwei Fragen, für die je fünf Punkte anfallen, falsch, müssen Sie die Prüfung wiederholen. Der theoretische Führerscheintest für die Klasse A kann frühestens drei Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden.

Praktische Ausbildung

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.

Diese sind für den Führerschein der Klasse A, die einzigen Pflichtstunden, die Sie ablegen müssen. Wie viele Fahrstunden Sie benötigen, um auf diese gut vorbereitet zu sein, entscheidet am Ende der Fahrlehrer.

In der Fahrprüfung werden innerhalb von 60 Minuten einige Grundfahraufgaben auf dem Motorrad getestet und Aufgaben wie bspw. eine Slalomfahrt oder Fahren in Schrittgeschwindigkeit gestellt.

Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2. Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bei beiden Wegen 25 Minuten.

  • 5 x Überlandfahrt
  • 4 x Autobahnfahrt
  • 3 x Nachtfahrt

Aufstieg von A1 zu A2

Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.

Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen.

Aufstieg von A2 zu A

Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen.

Für den A-Führerschein, den Sie bei Vorbesitz von A2 schon im Alter von 20 Jahren bekommen können, ist dann nochmals eine Fahrprüfung notwendig.

Auch hier bietet es sich an, bei der Fahrschule noch ein, zwei Stunden zu nehmen, um den praktischen Führerscheintest für die Klasse A beim ersten Mal zu bestehen und Kosten zu sparen.

Kosten für den Motorradführerschein

Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.

Hier ist eine Beispielrechnung mit 15 Übungsstunden als Grundlage, die dem Mittelwert der Angabe des VIFD entspricht. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.

Kosten Betrag (Euro)
Grundbetrag 540
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 129
Vorstellung zur praktischen Prüfung 159
Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) 1125
Sonderfahrten (12 á 85) 1020
Übungsmaterialien 59
Gebühren theoretische Prüfung 25
Gebühren praktische Prüfung 163
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins 45
Biometrisches Passfoto 10
Gesamtkosten 3275

Der Aufstieg von A2 auf A kostet Laut VIFD etwa 500 Euro. In der Regel sind die Motorradfahrenden routiniert und brauchen nur wenige Übungsstunden, um die Aufstiegs-Prüfung anzutreten.

Weitere Kostenfaktoren

  • Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, eine Art Anmeldegebühr. Das sind bei den Führerscheinklassen A, A1 und A2 rund 250 bis 690 Euro.
  • Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung kostet rund 80 bis 167 Euro, die zur praktischen etwa 195 bis 443 Euro. Sie werden in der Regel über die Fahrschule abgerechnet.
  • Für normale Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, sind circa 60 bis 102 Euro anzusetzen.
  • Dazu kommen zwölf Sonderfahrten zu je 66 bis 128 Euro, zusammengesetzt aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Fahrten in der Dämmerung beziehungsweise bei Nacht.
  • Übungsmaterialien, Lernsysteme oder Apps sind bei manchen Fahrschulen im Grundbetrag enthalten, andere berechnen ungefähr 50 bis 100 Euro.
  • Zu den Kosten für die Vorstellungen zu theoretischer und praktischer Prüfung kommen die Gebühren für die eigentlichen Prüfungen bei TÜV oder Dekra. Sie betragen für den Direkteinstieg in die Klasse A 24,99 Euro für die Theorie und 162,67 Euro für die Praxis.
  • Bei den Führerscheinstellen der Kommunen sind rund 45 Euro für die Ausstellung oder Erweiterung eines Führerscheins zu zahlen. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto ab 10 Euro.

Weitere Tipps und Informationen

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, solltet ihr auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Wer sparen möchte, sollte sich rechtzeitig anmelden, um den Führerschein innerhalb einer Saison machen zu können.

Wer herausfinden möchte, ob ihm das Motorradfahren Spaß macht, kann beim ADAC ein Schnuppertraining buchen.

Vielleicht besitzt ihr bereits einen Autoführerschein und wollt jetzt auch die Welt auf zwei Rädern erkunden? Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen.

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