Der Gedanke, schnell eine Spritztour auf 2 Rädern zu unternehmen und die Freiheit zu genießen, kann sehr verlockend sein. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt. Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.
Was ist der Führerschein Klasse 1a?
Der alte Führerschein der Klasse 1a gehörte lange Zeit zu diesen Einstiegsscheinen - bis er im Jahre 1999 aufgrund verschiedener Modifizierungen der Führerscheinklassen abgeschafft wurde. Dieser alte Führerschein war früher eine Art Einstiegs-Führerschein für Motorräder. Er ist auch weiterhin gültig.
Welchen neuen Fahrzeugklassen entspricht ein alter Führerschein der Klasse 1a?
Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.
Umschreibung vom Führerschein: 1a wird zu diesen neuen Klassen
Die Füherscheinklasse 1a erlaubt die Fahrt mit Motorrädern aller Größen. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen wollen, stellt sich die Frage, welche neuen Klassen auf Ihrem zukünftigen Scheckkarten-Modell eingetragen werden. Grundsätzlich ist das abhängig davon, wann Sie den 1a-Führerschein erhalten haben. Zusammengefasst erhalten Sie je nach Zeitpunkt der Erteilung folgende neue Klassen:
- bei einer Erteilung der Führerscheinklasse 1a vor dem 01.01.1989 werden die neuen Klassen AM, A1, A2, A, L und zusätzlich die Schlüsselzahlen L174 und L175 eingetragen
- haben Sie den Führerschein mit 1a nach dem 01.01.1989 erhalten, bekommen Sie ebenfalls die Klassen AM, A1, A2, A, L, ergänzend aber nur die Schlüsselzahl L174
Die Schlüsselzahl L175 berechtigt Sie zur Fahrt mit landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen, sowie zur Fahrt mit Kfz, die einen Hubraum bis zu 50 ccm aufweisen. Die Ergänzung L174 erlaubt hingegen die Fahrt mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Zusätzlich dürfen Sie dabei mit einem einachsigen Anhänger fahren, sofern Sie dann nicht schneller als 25 km/h werden.
Übrigens: Besitzt ein Anhänger zwei Achsen, welche nicht weiter als ein Meter auseinander liegen, gilt er dennoch als einachsig.
Beachten Sie: Die Umschreibung des alten Führerscheins soll stufenweise bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Bis dahin sind die alten Modelle noch gültig. Generell ist davon aber nur die Gültigkeit des Führerscheins als Dokument betroffen. Ihre erworbene Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich ein Leben lang bestehen.
Weitere Führerscheinklassen
Mofa-Prüfbescheinigung
Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Ein Mofa ist ein kleines Kraftrad, das höchstens 25 km/h schnell fährt. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV. Dafür müssen Sie in einer Fahrschule sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis nachweisen. Die theoretische Prüfung muss natürlich bestanden werden.
Führerscheinklasse AM
Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung haben und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie können diesen Führerschein ab 16 Jahren machen.
Führerscheinklasse A1
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Diese Maschinen erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Wichtige Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Den Führerschein können Sie ab 16 Jahren machen. Neben den Fahrstunden müssen Sie zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht absolvieren.
Führerscheinklasse A2
Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Diesen Führerschein können Sie ab 18 Jahren machen. Falls Sie bereits die Klasse A1 besitzen, reicht eine praktische Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad aus, um die A2 zu erhalten. Für Neueinsteiger gibt es einen Theorieunterricht mit 16 Doppelstunden. Zusätzlich müssen Sie zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren.
Führerscheinklasse A
Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten. Dafür müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie aber bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen, können Sie den A-Führerschein bereits ab 20 Jahren erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder aller Größen und Leistungen fahren.
Besonderheiten und Übergangsregelungen
- Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Diese haben einen Hubraum von maximal 50 cm³. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern - jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18.
- Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren. Diese dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren, haben maximal 50 cm³ Hubraum und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS).
- Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, haben Sie automatisch auch die Klasse A1 erworben.
B196-Erweiterung
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen. Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung. Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt.
Ablauf der Ausbildung
Zunächst müssen Sie die theoretische Ausbildung abschließen. Parallel dazu beginnt die praktische Ausbildung. Viele fragen sich, wie viele Fahrstunden sie brauchen. Die Anzahl der Übungsstunden variiert je nach Fahrschüler und Lerngeschwindigkeit. Jeder braucht unterschiedlich viel Zeit, um sicher Motorrad zu fahren. Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten. Insgesamt sollten Sie mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. In Städten mit starkem Verkehr sind mehr Fahrstunden nötig als auf ruhigeren Landstraßen.
Gültigkeit und Umschreibung
- Der Motorradführerschein der Klasse 1a, der seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird, bleibt weiterhin gültig.
- Zusätzlich können Sie mit der Kennziffer L landwirtschaftliche Geräte steuern. Die genauen Berechtigungen hängen davon ab, ob Ihr Führerschein vor oder nach dem 1. Januar 1989 ausgestellt wurde.
- Falls Sie einen 1a-Führerschein besitzen, bleibt dieser bis 2033 gültig. Danach müssen Sie ihn gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
- Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (bis 1999 ausgestellt) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS) haben.
Dieser Führerschein ermöglicht Ihnen zudem das Fahren von Krafträdern der heutigen Klassen AM, A1, A2 und A, wenn er vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
| Führerschein | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | 150 € |
| Führerscheinklasse AM | 750 € |
| Führerscheinklasse A1 | 1200 € |
| Führerscheinklasse A2 | 1400 € |
| Führerscheinklasse A | 1600 € |
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
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