Führerschein weg wegen Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss: Was Sie wissen müssen

Sommernacht, gute Laune, ein paar Bier - und danach schnell mit dem Rad nach Hause. Was viele nicht wissen: Wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Führerschein.

Jedes Jahr verlieren Hunderte Menschen in Deutschland ihre Fahrerlaubnis, obwohl sie gar nicht mit dem Auto unterwegs waren. Die Polizei wird nicht nur bei Unfällen hellhörig. Schon wer Schlangenlinien fährt oder bei Rot über die Ampel radelt, kann in eine Kontrolle geraten.

Und dann kann es schnell ernst werden: Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug - sogar ein dauerhaftes Fahrverbot ist möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1,6 Promille gilt man auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig - auch ohne Unfall oder auffälliges Fahrverhalten. Wer dabei erwischt wird, begeht eine Straftat und muss mit einer MPU rechnen.
  • Auch unter 1,6 Promille drohen Strafen, wenn du alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigst - etwa Schlangenlinien fährst oder in einen Unfall verwickelt bist. Bereits ab 0,3 Promille kann es dann zu einem Strafverfahren kommen.
  • Der Führerschein kann auch entzogen werden, wenn du nicht Auto gefahren bist. Die Behörde darf deine Fahreignung prüfen und eine MPU verlangen - allein wegen der Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad.
  • Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens 6 Monate. Danach musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen - mit MPU und ggf. Abstinenznachweisen.
  • Wer frühzeitig aktiv wird, kann den Schaden begrenzen.

Viele glauben: Solange man nicht Auto fährt, spielt der Alkoholpegel keine große Rolle. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Denn auch für Fahrradfahrer gelten klare Promillegrenzen - und wer diese überschreitet, muss mit harten Konsequenzen rechnen.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer: Was ist erlaubt?

Als Fahrradfahrer:in gibt es 2 Promillegrenzen zu beachten: Ab 0,3 ‰ drohen Bußgelder bei auffälligem Fahren. Auch auf dem Fahrrad spielt der Alkoholgehalt eine Rolle - aber es kommt auch darauf an, wie fit oder auch wie unauffällig du fährst.

Hast du mehr als 0,3 ‰ im Blut, gilt das als relative Fahruntüchtigkeit. Wenn du einen Unfall baust oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdest und dabei mehr als 0,3 ‰ Alkohol im Blut hast, wird’s ernst. Dann drohen dir eine Strafanzeige, 2 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.

Ab 1,6 ‰ giltst du auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. Warum? Deine Reaktionsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und dein Gleichgewicht sind bei diesem Wert stark beeinträchtigt, auch wenn du dich vielleicht anders fühlst.

Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Radfahrer bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad erwischt wird, begeht automatisch eine Straftat - auch ohne Unfall oder auffälliges Verhalten. Die Folge: eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB), Punkte in Flensburg und fast immer die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Doch es kann auch schon vorher ernst werden. Ab 0,3 Promille spricht man von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet: Wenn du ab diesem Wert alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigst - etwa Schlangenlinien fährst, stürzt oder einen Unfall verursachst -, kann dir ebenfalls eine Straftat nach § 316 StGB vorgeworfen werden.

Zum Vergleich: Für Autofahrer liegt die Grenze für ein Bußgeld bereits bei 0,5 Promille, und ab 1,1 Promille gilt auch dort absolute Fahruntüchtigkeit.

Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze

Auch wenn die Strafen fürs Betrunken-Radeln nicht ganz so hart sind wie beim Autofahren, solltest du lieber nicht zu tief ins Glas gucken. Selbst wenn du keinen Autoführerschein hast, kannst du Punkte in Flensburg kassieren - und damit wird es schwer, später überhaupt einen Führerschein zu machen.

Die Höhe der Strafen hängt von der Situation ab und davon, wie du dich verhältst.

Besonders folgenreich ist das Ganze wegen der MPU. Diese wird ab 1,6 Promille automatisch von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, selbst wenn du keinen Führerschein besitzt oder nur mit dem Fahrrad unterwegs warst. Die rechtliche Grundlage hierfür findest du in § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Wenn du mit mehr als 1,6 ‰ auf dem Fahrrad erwischt wirst und eine Fahrerlaubnis besitzt, kann dir schon beim ersten Verstoß der Führerschein entzogen werden. Das passiert, wenn die Behörde befürchtet, dass du auch in Zukunft betrunken Auto fahren könntest.

Auch auf dem Fahrrad gilt: Ab 1,6 ‰ wird davon ausgegangen, dass du regelmäßig trinkst - und das bringt ernste Folgen mit sich. Die Behörden könnten dir zutrauen, dass du ebenfalls fahruntüchtig Auto fahren würdest.

MPU und Führerscheinentzug

Viele sind schockiert, wenn sie erfahren, dass ihnen der Führerschein entzogen werden kann - obwohl sie gar nicht Auto gefahren sind. Aber genau das passiert regelmäßig, wenn jemand betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird. Der Grund dafür: Es geht nicht um das Fahrzeug, sondern um deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Rechtlich ist das klar geregelt.

Wenn du mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs bist, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU nach § 13 FeV an (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 FeV). Das gilt selbst dann, wenn du in dem Moment gar keinen Führerschein besitzt.

Ein besonders klares Urteil dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gefällt: In seinem Beschluss vom 3. Juli 2017 (Az.: 11 CS 17.988) bestätigte das Gericht, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, wenn die MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad nicht fristgerecht nachgewiesen wird.

Ein weiteres Problem: Wer die MPU nicht besteht oder erst gar nicht antritt, bekommt keinen neuen Führerschein. Nach § 11 FeV muss nämlich die Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausdrücklich nachgewiesen werden - und das geht in solchen Fällen nur über ein positives MPU-Gutachten.

Das zeigt: Auch wenn du „nur“ betrunken mit dem Fahrrad unterwegs warst, riskierst du nicht nur eine Geldstrafe oder Punkte, sondern deinen Führerschein - und zwar dauerhaft, wenn du die MPU nicht bestehst oder ignorierst.

Wurde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet und du reichst den Nachweis nicht rechtzeitig ein, kann dir die Behörde das Führen von Fahrzeugen komplett untersagen.

Ab 1,6 ‰ kann dir sogar verboten werden, überhaupt noch am Straßenverkehr mit dem Fahrrad teilzunehmen - es sei denn, du kannst nachweisen, dass du dafür geeignet bist. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.

Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein weg: Wie lange?

Wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird und deshalb den Führerschein verliert, fragt sich natürlich: Wie lange dauert das Ganze eigentlich?

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (meist ein bis drei Monate) und betrifft nur das Autofahren. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen. Anders sieht es beim Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB aus (§ 69 StGB): Dabei wird dir die Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen.

In der Praxis wird bei betrunkenen Fahrradfahrern fast immer die Fahrerlaubnis entzogen, wenn die Promillegrenze von 1,6 überschritten wurde.

Vor einer Neuerteilung legt das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine Sperrfrist nach § 69a StGB fest (§ 69a Abs. 1 StGB). In dieser Zeit darf dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und kann - je nach Fall - auch zwölf Monate oder länger andauern.

Auch nach Ablauf der Sperrfrist bekommst du den Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst aktiv einen Antrag stellen - meist bei der zuständigen Führerscheinstelle - und je nach Fall auch Nachweise über deine Abstinenz, deine Vorbereitung auf die MPU und dein Verantwortungsbewusstsein vorlegen.

In der Praxis heißt das: Wer betrunken Fahrrad fährt und den Führerschein verliert, muss mit einer Sperrfrist von sechs bis zwölf Monaten rechnen - oft auch länger, wenn die MPU nicht sofort bestanden wird. Betrunken Fahrrad zu fahren ist kein Kavaliersdelikt - das zeigt nicht nur der Blick ins Gesetz, sondern auch die harte Realität: MPU, Führerscheinentzug und lange Sperrfristen drohen selbst dann, wenn du gar kein Auto fährst.

Wer über 1,6 Promille hat oder schon bei niedrigeren Werten Ausfallerscheinungen zeigt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen - oft verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ohne positives MPU-Gutachten gibt es keine neue Fahrerlaubnis.

Fahrradfahrverbot

Verkehrsteilnehmer, die zu oft wegen Alkoholverstößen aufgefallen sind, können auch ein Fahrverbot fürs Fahrrad erhalten.

Besteht für die Teilnahme am Straßenverkehr ein absolutes Fahrverbot, sind Fahrrad, Motorrad und Auto tabu.

Wer mehrfach negativ auffällt, weil er berauscht ein Kfz oder führerscheinfreie Fahrzeuge gefahren ist und somit eine Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellte, kann ein Fahrverbot für das Fahrrad erhalten.

Trinken Personen viel Alkohol und fahren mit dem Fahrrad, kann ein Fahrverbot die Folge sein. Erhält also die Behörde den Eindruck, dass sie nicht geeignet sind zum Führen von führerscheinlosen Fahrzeugen, weil die entsprechende Fahreignung fehlt, kann das Radfahren untersagt werden.

Allerdings muss ein Fahrverbot in diesem Falle von einem Richter im Rahmen einer Hauptverhandlung festgelegt werden.

Wer wiederholt durch schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit dem Rad auffällt, muss damit rechnen, dass er ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt.

Hat ein Richter ein Fahrverbot fürs Fahrrad ausgesprochen und Sie nehmen mit dem Drahtesel trotzdem am Straßenverkehr teil, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs

Mit dem Pedelec gelten die gleichen Regeln wie beim Fahrrad. Das heißt: Ab 0,3 ‰ und auffälligem Verhalten drohen kleinere Bußgelder. Das heißt: Ab 0,3 ‰ und auffälligem Verhalten drohen kleinere Bußgelder.

Für E-Bikes und E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen.

Fährst du jedoch mit einem E-Bike oder E-Scooter, gelten die Regeln wie für Autofahrer:innen. Ab 0,5 ‰ machst du dich einer Ordnungswidrigkeit schuldig - und das kostet dich mindestens 500 €.

Pedelecs und E-Bikes zählen, je nach Motorisierungsgrad, auch zu Kraftfahrzeugen, für die entsprechend eine Zulassung für den Straßenverkehr und ein Führerschein notwendig sind. Für diese Fahrzeuge gilt dann die 0,5 Promille-Grenze.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist die Grenze von 1,1 Promille Blutalkoholgehalt wie bei anderen motorisierten Kraftfahrzeugen nicht automatisch auf Pedelecs anwendbar. Nach Auffassung des Gerichts gibt es derzeit keine naturwissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass Pedelecfahrer mit einem Blutalkoholgehalt unter der für Fahrräder geltenden 1,6-Promillegrenze absolut fahrunfähig sind.

Die Grenze von 1,1 Promille gilt für motorisierte E-Fahrräder bis 25 km/h folglich nicht (vgl. Hinweisbeschluss v. 14.07.2020, Az.

Alkoholabbau im Körper

Ein Promillemessgerät hast du wahrscheinlich nicht immer dabei - und ohne dieses lässt sich ein genauer Promillewert kaum ermitteln. Er hängt zudem stark von Faktoren wie Gewicht, der allgemeinen Verfassung und dem Gesundheitszustand ab.

Hast du doch mehr als nur ein Bier oder Wein getrunken? Dann merk dir diese Faustregel: Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 ‰ ab. Allerdings steigt dein Promillewert in der ersten Stunde nach dem Trinken noch an.

Auch wenn bereits eine Nacht seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen ist, sollten Sie immer berücksichtigen, dass noch Restalkohol im Blut sein könnte. Somit könnte das Fahrradfahren auch am nächsten Tag noch gefährlich und strafbar sein. Pro Stunde werden etwa 0,1 bis 0,15 Promille vom Körper abgebaut. Dies hängt jedoch ganz vom individuellen Trinkverhalten, dem Stoffwechsel und der körperlichen Statur ab.

Verhalten bei einer Polizeikontrolle

Wenn Sie als Radfahrer unter Alkoholeinfluss in eine Polizeikontrolle geraten und der Verdacht einer Fahruntüchtigkeit im Raum steht, sollten Sie Ruhe bewahren und besonnen reagieren. Zunächst einmal gilt keine Pflicht, sich vor Ort einem Alkoholtest zu unterziehen oder in ein Alkoholtestgerät zu pusten. Die Teilnahme an einem solchen Test ist freiwillig. Äußern Sie sich möglichst nicht selbst zu Ihrem Alkoholkonsum. Denn alles was Sie sagen, kann später vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Stattdessen sollten Sie darauf verweisen, dass Sie sich nur in Anwesenheit eines Anwalts äußern möchten. Auch die Herausgabe des Führerscheins können Sie zunächst verweigern. Denn dazu besteht keine Verpflichtung. So können Sie zumindest so lange weiterfahren, bis ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Relevante Paragraphen

  • § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Regelt die Strafbarkeit des Führens eines Fahrzeugs im Straßenverkehr bei Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses alkoholischer Getränke.
  • § 153a StPO (Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen): Ermöglicht die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Auflagen, ohne Schuldspruch.
  • § 11 Abs. 8 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Regelt die Verpflichtung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
  • § 13 FeV (Anordnung von Gutachten): Bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen kann.
  • § 46 FeV (Entziehung der Fahrerlaubnis): Regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • § 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet gilt.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Ermöglicht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt.
  • Anlage 4 zur FeV (Fahreignung): Listet die körperlichen und geistigen Anforderungen an die Fahreignung und Gründe für die Nichteignung, wie Alkoholmissbrauch.

FAQ: Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

Das Thema: Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss wirft bei vielen Lesern Fragen auf. Unsere FAQ-Sektion bietet Ihnen wertvolle Insights und Hintergrundinformationen, um Ihr Verständnis für dieses Thema zu vertiefen.

Gibt es eine Promillegrenze für Radfahrer?

Ja, es gibt eine Promillegrenze für Radfahrer in Deutschland. Diese liegt mit 1,6 Promille deutlich höher als die Grenze von 0,5 Promille für Autofahrer. Allerdings können Radfahrer auch schon ab 0,3 Promille belangt werden, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren, Stürze oder alkoholbedingte Unfälle vorliegen.

Welche Strafen drohen bei Überschreitung der Promillegrenze?

Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, dem drohen als Konsequenzen eine Geldstrafe von etwa einem Monatsgehalt, 3 Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Besteht man die MPU nicht, kann sogar ein Führerscheinentzug die Folge sein.

Gibt es auch in anderen Ländern Promillegrenzen für Radfahrer?

In anderen Ländern gelten teils noch strengere Promillegrenzen für Radfahrer wie 0,0 Promille in Tschechien, 0,5 Promille in Frankreich, Italien und den Niederlanden oder 0,8 Promille in Österreich.

Was passiert, wenn man unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht?

Verursachen Sie ab 0,3 Promille einen Unfall, ist dies ebenfalls eine Straftat. Die Polizei muss Ihnen dann aber nachweisen können, dass der Unfall aufgrund Ihrer mangelnden Fahrtauglichkeit erfolgt ist. Häufig bleibt es bei Geldstrafen, die dann auch ohne gerichtliche Verhandlungen ausgesprochen werden können.

Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?

Wenn ein Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr von der Polizei angehalten wird, fordert ihn die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Als Konsequenz kann sie ihm dann sogar die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrädern und anderen führerscheinfreien Fahrzeugen wie Mofas untersagen.

Ziel der MPU ist es, zu beurteilen, ob der Betroffene auch künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen wird. Dazu wird neben einer körperlichen Untersuchung auch eine psychologische Bewertung vorgenommen.

Kann man auch ohne Führerschein zur MPU verpflichtet werden?

Selbst wer gar keinen Führerschein besitzt, dem kann nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad die Teilnahme am Straßenverkehr verboten werden, wenn er sich weigert, eine angeordnete MPU zu absolvieren.

Kann man das Fahrradfahren auch am nächsten Tag noch gefährlich sein?

Auch wenn bereits eine Nacht seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen ist, sollten Sie immer berücksichtigen, dass noch Restalkohol im Blut sein könnte. Somit könnte das Fahrradfahren auch am nächsten Tag noch gefährlich und strafbar sein.

Die CLARK App: Ihre Versicherungsinformationen immer griffbereit

Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Mit der CLARK App hast du alle Versicherungsinformationen stets griffbereit in deiner Hosentasche. Du brauchst uns? Wir sind da! Per Chat, Video-Call oder telefonisch. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für deine Anliegen und Fragen.

Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Webseite wurden mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Unser Web-Angebot dient lediglich zur unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Tabelle: Promillegrenzen und Konsequenzen für Fahrradfahrer

Promillegehalt Verhalten Konsequenzen
0,3 - 1,6 ‰ Auffälliges Fahrverhalten (z.B. Schlangenlinien, Unfall) Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe
Ab 1,6 ‰ Unabhängig vom Fahrverhalten Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe, MPU

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0