Wer Motorradfahren will, braucht einen Motorradführerschein. Es gibt verschiedene Motorrad-Führerscheinklassen, mit denen man den Schritt zum Motorradfahrer machen kann. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein.
In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Motorrad-Führerscheinklassen, also den Krafträdern zugeordnet und sind unbefristet gültig. Die kleinste Klasse zum Führen von Krafträdern ist der Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Roller-Führerschein. Die höchste Klasse ist die Führerscheinklasse A, mit der du alle Motorräder ohne Einschränkung fahren darfst. Für alle Motorrad-Führerscheinklassen muss sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung abgelegt werden.
Überblick über die Motorradführerscheinklassen
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. ¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen. |
Mindestalter für Motorradführerscheine
Ab wann darf man Motorrad fahren?
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 16 Jahre. Seit 2021 deutschlandweit schon mit 15 Jahren möglich. |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge |
Die Mofa-Prüfbescheinigung
In Deutschland ist für das Führen eines Mofas kein Führerschein notwendig, eine bestandene Mofa-Prüfung reicht aus. Sie benötigen für die Erlangung der Fahrerlaubnis 6 Unterrichtseinheiten in der Theorie und meistens 1 bis 2 Einheiten für die Praxis.
Die Preise unterscheiden sich je nach Region und Fahrschule, liegen aber im Durchschnitt zwischen 100 € und 150 € insgesamt. Nach dem Bestehen des Tests erhalten Sie eine Prüfbescheinigung der Fahrschule, die als Nachweis und Erlaubnis gilt. Diese muss immer mitgeführt werden.
Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen. Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren.
Die Führerscheinklasse AM (Rollerführerschein)
Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso. Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten.
Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit.
Die Führerscheinklasse A1
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie.
Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist.
Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen. Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können.
Die Führerscheinklasse A2
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren.
Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht. Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen.
Weitere 2 Jahre später kann dann der Führerschein durch das erneute Absolvieren der praktischen Prüfung auf den „großen“ A-Führerschein hochgestuft werden. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre. Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €.
Die Führerscheinklasse A
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.
dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen. Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €. Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen.
Kosten für den Motorradführerschein
Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins.
Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule. Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Erweiterung von Führerscheinen
Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Die Klasse B196
In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern.
Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.
Motorradschutzkleidung
Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.
- Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
- Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
- Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.
Motorradversicherung
Die Motorradversicherung schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Kfz-Haftpflicht ist für jedes Kraftrad vorgeschrieben. Je nach Alter und Wert der Maschine lohnt sich ergänzend Teilkasko oder Vollkasko. Sinnvoll ist Vollkasko oder Teilkasko unter anderem für neue und seltene Maschinen. Auf diese Weise sind die Bikes beispielsweise auch bei Unfällen abgesichert.
Bei den Führerscheinklassen AM und A1 können Sie die Motorrad-Versicherung unter 18 abschließen. Ist für das Motorrad Führerscheinklasse A erforderlich, ist die Motorrad-Versicherung unter 24 abschließbar.
Kombi-Führerschein
Fahranfänger:innen können einen Kombi-Führerschein absolvieren, der Pkw-Fahrerlaubnis und Motorradführerschein A1, A2 oder A verbindet. Vorteil: Ein Motorradführerschein mit Auto-Fahrerlaubnis ist für Fahrschüler:innen meist günstiger.
Dauer des Erwerbs
Im Schnitt dauert es ein bis zwei Monate, um den Motorradführerschein auf regulärem Weg zu erwerben. Meist umfasst die praktische Fahrausbildung zwischen 20 und 30 Stunden. Der Theorieteil umfasst mindestens 16 Doppelstunden.
Sinnvoll ist es, mit den theoretischen Stunden des Motorradführerscheins im Winter zu beginnen. Im Frühling wechseln Sie zum praktischen Teil und profitieren von witterungsbedingt günstigen Straßenverhältnissen. Winterfahrten stellen gerade für Fahranfänger:innen ein erhöhtes Risiko dar.
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