Motorradfahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist. Wer Motorradfahren will, braucht einen Motorradführerschein. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein.
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Die verschiedenen Führerscheinklassen im Überblick
In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Motorrad-Führerscheinklassen, also den Krafträdern zugeordnet und sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die kleinste Klasse zum Führen von Krafträdern ist der Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Roller-Führerschein. Die höchste Klasse ist die Führerscheinklasse A, mit der du alle Motorräder ohne Einschränkung fahren darfst.
Für alle Motorrad-Führerscheinklassen muss sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung abgelegt werden. In Deutschland ist der erste Zweirad-Führerschein ab 15 Jahren für Kleinkrafträder (Mofa und Roller) möglich.
Klasse AM: Der Rollerführerschein
Seit 2021 gilt deutschlandweit die Regelung, dass man bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein erwerben kann, das entspricht dem Führerschein der Klasse AM. Der AM Führerschein ist der kleinste der Motorrad-Führerscheinklassen. Zur Motorrad-Führerscheinklasse AM zählen verschiedene Fahrzeugtypen. Der Klassiker darunter ist der Motorroller.
Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso.
Das Mindestalter von 16 Jahren für den Führerschein der Klasse AM war bis zum Jahr 2020, abhängig vom Bundesland. Zu beachten ist beim Erwerb des Führerscheins der Klasse AM mit 15 Jahren lediglich, dass dieser nur in Deutschland gültig ist. Fahrten ins Ausland sind erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Hier erreicht der Führerschein seine volle Gültigkeit. Beim erwerb des Rollerführerscheins mit 15 jahren wird in den Führerschein die Schlüsselziffer 195 eingetragen. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Für diese Führerscheinklasse gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit.
Die Führerschein-Ausbildung für den Rollerführerschein Klasse AM ist zweiteilig. Du musst also auch für diesen Führerschein eine theoretische und praktische Ausbildung machen. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff speziell zum führen von Zweirädern. Wenn du noch nicht weißt, ob du später ein großes Motorrad fahren willst, kann der Rollerführerschein den Traum vom Motorradfahren auch erst entfachen.
Klasse A1: Der 125er-Führerschein
Die Führerscheinklasse A1 ist der kleinste der Motorradführerscheine. Mit dem A1 Führerschein kannst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg betragen. Der 125 ccm-Führerschein ist Dein Einstieg in die Motorradwelt. Die Führerscheinklasse AM ist im Führerschein der Klasse A1 enthalten. Damit hast du eine größere Auswahl an Fahrzeugen, die du mit diesem Führerschein fahren darfst.
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen.
Die Ausbildung besteht aus 16 Theoriestunden á 90 Minuten, 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und vier Einheiten sind spezielle Motorrad-Theorie. Im Anschluss folgt die Theorieprüfung. Der Praxisunterricht besteht aus 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die sich aus 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten zusammensetzen. Zusätzlich wirst Du Übungsstunden brauchen, um dich ausreichend auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Seit Dezember 2019 ist der Schritt zum Motorradfahren leichter. A1 in B macht es möglich. Mit dem 125er-Führerschein basierend auf der Führerscheinklasse A1 kannst du früh Erfahrungen mit dem Motorradfahren sammeln und bereits nach zwei Jahren in mit einer verkürzten praktischen Prüfung von 40 Minuten in die nächsthöhere Klasse A2 aufsteigen. Eine erneute Theorieprüfung musst du nicht ablegen.
Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können.
Klasse A2: Motorräder bis 35 kW
Mit 18 Jahren hast du die Wahl zwischen dem Autoführerschein (Klasse B) und der Führerscheinklasse A2 für Motorräder. Mit dem A2 Führerschein darfst Du Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW) fahren, wobei die ursprüngliche Leistung der gedrosselten Maschine nicht mehr als 70 kW betragen darf. Die Ausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A2 setzt sich zusammen wie der Führerschein der Klasse A1.
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht. Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen. Weitere 2 Jahre später kann dann der Führerschein durch das erneute Absolvieren der praktischen Prüfung auf den „großen“ A-Führerschein hochgestuft werden. Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt 18 Jahre.
Mit bestandener Prüfung hast du zunächst zwei Jahre Probezeit und kannst im Anschluss deinen Führerschein von A2 auf A erweitern. Hierfür musst du eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Um dich bestens auf die Führerscheinprüfung, auch beim Aufbau-Führerschein, vorzubereiten, kann es sinnvoll sein einige Übungsstunden zu nehmen.
Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €.
Klasse A: Der unbeschränkte Motorradführerschein
Mit der Motorrad-Führerscheinklasse A darfst Du nach bestandener Prüfung alle Motorräder fahren. Die Führerscheinkalsse A ist der größte der Motorradführerscheine, weshalb häufig vom “offenen Motorradführerschein” gesprochen wird. Voraussetzung für den Direkteinstieg zum Motorradfahren ohne Beschränkungen gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Für dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit dem Führerschein der Klasse A, darfst du alle Motorräder fahren, ohne Drosselung oder andere Einschränkungen. Abhängig vom Mindestalter und dem Fahrzeugtyp, den du fahren möchtest, entscheidest du über deinen Weg zum Motorradführerschein. Auch wenn du heute noch nicht den offenen Führerschein machen kannst, kannst du später jederzeit auf deine Erfahrungen zurückgreifen, die Du mit deinem ersten Roller oder Motorrad gesammelt hast.
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst. Dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen. Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.
Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen.
Weitere Informationen und Tipps
Alle Motorrad-Führerscheinklassen beinhalten eine zweiteilige Ausbildung aus Theorie und Praxis. Als nächsten Schritt solltest du dich nun auf die Suche nach der richtigen Fahrschule machen. Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend für einen erfolgreichen Motorradführerschein und für den Spaß am Motorradfahren bereits während der Ausbildung.
Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins. Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule. Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark.
Übersicht der Führerscheinklassen
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|---|
| AM | 15 Jahre |
|
| A1 | 16 Jahre |
|
| A2 | 18 Jahre | Krafträder bis 35 kW Leistung (nicht von über 70 kW abgeleitet) |
| A | 24 Jahre (21 für Dreiräder) | Alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung |
Erweiterung von Führerscheinklassen
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Sonderregelung: B196
In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern. Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.
Nachteil: Ein Aufstieg in höhere Klassen ist, anders als beim A1 Führerschein, nicht ohne weiteres möglich. Um ein Motorrad mit mehr Leistung fahren zu dürfen, muss man einen neuen Führerschein erwerben.
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