Das Fundbüro Nürnberg versteigert regelmäßig Fundstücke, die nicht an ihre Eigentümer zurückgegeben werden konnten. Hier finden Sie Informationen zu den angebotenen Artikeln und den Versteigerungsterminen.
Was wird versteigert?
Versteigert werden:
- Fahrräder
- Mobiltelefone
- Kameras
- Laptops
- Weitere elektronische Geräte
- Schmuck
- Massenfundstücke wie Taschen
- Hochwertige Kleidung
- Kameras
- Schmuck
- Bekleidung
- Brillen
- Schirme
- Spielwaren
- Sportartikel
- Haushalts- und Kosmetikartikel
- Werkzeug
- Musikinstrumente
- Unterhaltungselektronik
Alle Fundstücke, die nach der Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 3 Monaten weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt werden, werden von den Mitarbeitern des Fundbüros sortiert.
Was passiert mit den nicht versteigerten Gegenständen?
Ein Teil der Fundstücke kommt als Spende verschiedenen Projekten in Nürnberg zugute. Ein sehr kleiner Teil wird aufgrund des desolaten Zustandes, oder weil sie aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwertet werden können, von unseren Mitarbeitern entsorgt - unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Online-Versteigerung über Sonderauktionen.net
Die Versteigerung findet online über die Plattform www.sonderauktionen.net statt.
Wie funktioniert die Online-Versteigerung?
- Kurze kostenlose Anmeldung bei www.sonderauktionen.net (ohne Angabe von Kreditkartennummern oder Bankverbindungen!).
- Nach dem sogenannten Count Down Prinzip fallen die Preise im Angebotszeitraum in regelmäßigen Abständen in Cent Schritten von einem hohen Startpreis bis auf einen Euro.
- Man kann jederzeit zum aktuell angezeigten Kaufpreis zuschlagen und damit die Auktion beenden.
- Erscheint einem der aktuelle Kaufpreis noch zu hoch, gibt man alternativ ein niedrigeres Gebot ab.
Präsenzversteigerungen
Die Termine der Präsenzversteigerungen werden 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht.
Wichtige Hinweise zu den Versteigerungen
- Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
- Mit Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf Sie über.
Verwandte Beiträge:
- Harley Davidson Versteigerung: Ihr Traum-Bike zum Schnäppchenpreis!
- Motorradversteigerung: Top Angebote & Tipps zum Bieten
- BMW Motorrad Versteigerung: Tipps & Tricks zum Kauf
- Ultimativer Roller Laufrad Kombination Test – Die besten Modelle im Vergleich!
- Unfallfrei und Komfortabel: So Montieren Sie Den Kindersitz Auf Ihrem Mountainbike Richtig!
Kommentar schreiben