Pelzbekleidung: Ein umstrittenes Thema

Pelz ist ein Naturprodukt. Doch die Frage, ob Pelzbekleidung tragbar ist, bleibt ein viel diskutiertes Thema. Hier werden verschiedene Aspekte beleuchtet, von Tierschutzbedenken bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die ethische Frage: Tierleid für Mode?

Viele Menschen lehnen Pelz aus ethischen Gründen ab. Als Mode schrecklich und vollkommen unnötig.

Pelz als "Naturprodukt" mit Geschichte

Meine Großtante hat einen schönen Fuchsmantel mittlerweile trägt sie ihn auch wieder. Den hatte sie sich noch in einer Zeit gekauft als man für Pelz gesteinigt wurde... Ebenso habe ich einen sehr schönen, dunkelbraunen Rotfuchs als Stola. Nicht für den Alltag, da wäre er unpassend aber für die kühleren unter den Mittelaltermärkten. Das Tragen solcher "Relikte" zu verbieten oder jemanden deshalb anzupöbeln finde ich schlicht unnötig, die Tiere waren schon tot bevor das Wort "Tierschutz" erfunden wurde.

Persönlich trage ich im Winter sehr gerne eine Lammfell-Jacke, da kommt keine Kunstfaser mit. Ich besitze auch einige Reste hellbraunen Nerz die mal ein mantelbesatz meiner Urgroßmutter waren und jetzt ihr Dasein an der Sehne eines Bogens fristen.

Gesetzliche Regelungen zur Pelztierhaltung

Ohne behördliche Erlaubnis ist die Pelztierhaltung in Deutschland künftig verboten. Der Bundesrat billigte am 2. Juni 2017 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. Eine Erlaubnis erhält nur, wer gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an die artgerechte Haltung von Pelztieren wie Nerze, Rotfuchs oder Chinchilla einhält. Für bestehende Pelzfarmen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzes in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden.

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ bleibt die Pelztierhaltung dagegen auch in Zukunft unter Einschränkungen möglich.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung zu sorgen. Pelztiere in Gefangenschaft zu halten und sie allein zur Pelzgewinnung zu töten, verstoße gegen das Tierschutzgesetz, betonen die Länder. Der Bundesrat fordert zudem eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Artenschutz und Handelsbeschränkungen

Viele Tiere, die zu Pelz verarbeitet werden und wurden, sind geschützt und damit nicht ohne weiteres frei handelbar. Das bedeutet, dass für diese geschützten Felle bestimmte Voraussetzungen für einen Verkauf erfüllt sein müssen.

Dies hatte zur Folge, dass die Wildpopulationen dieser Tierarten stark dezimiert wurden. Daher wurden viele Arten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) unter besonderen und strengen Schutz gestellt, so dass der Handel mit diesen Pelzen größtenteils verboten wurde.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass fast alle gefleckten Wildkatzenarten wie zum Beispiel Ozelot, Leopard, Gepard, Jaguar, Serval, Kleinfleckkatze, Pardelluchs und Eurasischer Luchs in Anhang I des WA und Anhang A der EG-VO 338/97 aufgeführt und somit streng geschützt sind.

In den späten 1960er und verstärkt in den 1970er Jahren Tausende Ozelotfelle zu Pelzwaren verarbeitet. Der Ozelot wurde daher 1976 unter strengen Schutz gestellt, um die Wildpopulation dieser Tierart zu schützen.

Daher sind die heute auf dem Markt befindlichen Kleidungsstücke ausschließlich Altbestand, das heißt, dass sie vor der Unterschutzstellung der Art hergestellt wurden.

Beispiele für geschützte Tierarten und Handelsbeschränkungen:

  • Ozelot: Seit 1976 unter strengem Schutz (WA I). Handel nur mit Vermarktungsgenehmigung für Altbestände.
  • Rotluchs (Bobcat) und Kanadischer Luchs: Im Anhang II des WA und Anhang B der EG-VO 338/97 gelistet. Legale Herkunft muss nachgewiesen werden.

Was muss ich beim Verkauf von Pelz beachten?

Zunächst muss festgestellt werden, aus welcher Tierart das Kleidungsstück gefertigt wurde. Hier kann eine Kürschnerin/ein Kürschner oder ein Pelzfachgeschäft oft weiterhelfen. Im zweiten Schritt muss der Schutzstatus der verarbeiteten Tierart bestimmt werden.

Handelt es sich um Felle einer streng geschützten Tierart wie zum Beispiel Ozelot oder Kleinfleckkatze, dann benötigen Sie eine Vermarktungsgenehmigung für den Verkauf des Kleidungsstücks. Hierfür muss ein Antrag auf Vermarktungsgenehmigung mit Fotos von dem Kleidungsstück bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln eingereicht werden. Dem Antrag muss ein Nachweis darüber vorliegen, dass es sich um ein legales Kleidungsstück handelt.

Hier wird zwar für den Verkauf keine Vermarktungsgenehmigung wie bei den streng geschützten Arten benötigt, dafür muss aber die legale Herkunft des Artikels z.B. über die legale Einfuhr nachgewiesen werden.

Eine Vermarktung oder auch ein Anbieten zum Verkauf von Pelz-Kleidungsstücken aus streng geschützten Tierarten ohne eine Vermarktungsgenehmigung oder aus besonders geschützten Tierarten ohne einen Nachweis über die legale Herkunft sind verboten.

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