Ein E-Bike mit Gasgriff (auch: Gasdrehgriff) ist ein Elektrofahrrad, das ohne zu Treten beschleunigen kann. Der Gasdrehgriff funktioniert vom Prinzip her wie beim Motorrad: Mit dem Drehgriff kannst du die Leistung stufenlos von 0-100% bestimmen und beim Loslassen sorgt eine Rückholfeder dafür, dass der Griff von selbst in die Ausgangsstellung zurückspringt. Bei E-Bikes kann diese Funktion per Knopfdruck an- und ausgeschaltet werden.
Begriffe: E-Bike und Pedelec
Zunächst muss man zwischen E-Bike und Pedelec unterscheiden:
- Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, welches auf bis zu 25 km/h beschleunigen darf.
- Ein E-Bike (auch: S-Pedelec) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der auf bis zu 45 km/h beschleunigen kann.
ACHTUNG: Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden oftmals vermischt. Meistens, wenn man "E-Bike" benutzt, ist das Pedelec gemeint. Wenn man wortwörtlich ein E-Bike bis 45 km/h meint, nennt man es S-Pedelec.
Vorteile eines E-Bikes mit Gasgriff
Mit einem Gasdrehgriff an deinem E-Bike musst du gar nicht mehr in die Pedale treten, um voranzukommen. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist dies hilfreich, denn das Rad beschleunigt wie ein Mofa per Daumengas. Damit du nicht losdüst, wenn du mal aus Versehen an den Hebel kommen, kannst du diese Funktion per Knopfdruck deaktivieren. Erst bei erneutem Drücken des Knopfes aktiviert sich die Gasgriff-Funktion. Während der Benutzung des Gasgriffes musst du nicht in die Pedale treten, damit der Motor unterstützt. Bei Pedelecs (25 km/h) liegt die maximale Geschwindigkeit für den Gasgriff bei 20 km/h. Um die 25 km/h zu erreichen, musst du für die restlichen 5 km/h in die Pedale deines E-Bikes treten. Bei S-Pedelecs (45 km/h) brauchst du zwar eine Mofa-Bescheinigung, kannst dafür bis zu 45 km/h fahren, ohne in die Pedale zu treten.
Rechtslage
Die rechtliche Einordnung von E-Bikes mit Gasgriff hängt von der erreichbaren Geschwindigkeit ab. Hier eine Übersicht:
Pedelecs (E-Bike bis 25 km/h)
Laut § 1 Abs. 3 StVG gilt ein Pedelec als ein Fahrrad:
- Maximale Tretunterstützung bis 25 km/h; Anschiebehilfe ist erlaubt
- Maximal 250W Nenndauerleistung
- Keine Führerscheinpflicht
- Keine Zulassungspflicht
- Keine Helmpflicht
- Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt (sonst Gasgriff nur auf Privatgelände nutzbar)
- Radwegpflicht
- Kinderanhänger sind erlaubt
Elektro-Leichtmofa (Elektrogefährt bis 20 km/h)
- Gilt rechtlich als Kleinkraftrad oder Mofa
- Mofaprüfschein oder Führerschein benötigt
- Zusätzliche Versicherung wird benötigt
- Helmpflicht
- Keine Radwegpflicht
S-Pedelec (E-Bike bis 45 km/h)
- Maximale Unterstützung bis 45 km/h
- Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
- Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM oder B)
- Kennzeichnungspflicht: Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
- Helmpflicht
- Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt
- Permanent mit Licht fahren
- Radweg: Niemals
Weiterer Hinweis: Die Verwendung des Gashebels beim Pedelec ist in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr illegal, allerdings kann man sich auf Privatgelände austoben.
Funktionsweise des Gasgriffs
Beim CycleAnalyst gibt es die sog. "Current Throttle" Funktion, bei der die ges. Gasgriff Steuerung vom CA "überarbeitet" wird. D.h. Du kannst bspw.einen gewünschten Max A Wert einstellen und der CA gibt bei 50% Gasgriffstellung auch exakt 50% des eingestellten max. In der Praxis gibst Du also bspw. Du kannst bspw.einen gewünschten Max A Wert einstellen und der CA gibt bei 50% Gasgriffstellung auch exakt 50% des eingestellten max. Dadurch wird der Gasgriff wesentlich besser justierbar und die verbrauchte Strommenge ist abhängig von der Gasgriffstellung und nicht vom Drehmoment und Drehzahl des Motors.
Die lineare Größe ist vielleicht am besten beschrieben mit Unterstützungsleistung. Gebe ich 50% Gas habe ich durchweg (durch alle geschalteten Gänge..) das Gefühl einer beständigen und vergleichbaren Unterstützung. Während sich im Vergleich zum ungeregelten Gasgeben die Unterstützung immer mehr reduzierte, je näher ich der durch den Gasgriff vorgegebenen Motordrehzahl kam.
Mein Ziel ist es doch in jedem von mir genutztem Fahrzustand (Geschw. Trittfrequenz, Krafteinsatz) die Motorunterstützung nach Belieben dazu zu dosieren.
Hier eine Tabelle, die die wichtigsten Unterschiede und rechtlichen Aspekte zusammenfasst:
| Merkmal | Pedelec (bis 25 km/h) | S-Pedelec (bis 45 km/h) |
|---|---|---|
| Geschwindigkeit | Max. 25 km/h | Max. 45 km/h |
| Führerschein | Kein Führerschein erforderlich | Mind. Klasse AM oder B |
| Helmpflicht | Keine Helmpflicht | Helmpflicht |
| Kennzeichen | Kein Kennzeichen erforderlich | Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen |
| Radweg | Radwegpflicht | Keine Radwegnutzung |
| Gasgriff | Mofa-Bescheinigung erforderlich, sonst nur auf Privatgelände | Mofa-Bescheinigung erforderlich |
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