Gelbe Reflektoren am Motorrad: Welche Vorschriften gelten?

Das Motorradfahren ist nicht nur ein Mittel, um von A nach B zu gelangen, sondern verkörpert auch ein Lebensgefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Viele Fahrer individualisieren ihre Maschinen durch Tuning oder die Restauration von Oldtimern. Doch welche Vorschriften gelten für die Beleuchtung von Motorrädern?

Gesetzliche Grundlagen

Damit ein Fahrzeug in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält die entsprechenden Vorschriften. Für die Beleuchtung am Motorrad sind insbesondere die §§ 49a bis 54 StVZO sowie die europäische Richtlinie 93/92 EWG relevant. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung des Typengenehmigungsverfahrens innerhalb Europas.

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall.

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben.

Vorgeschriebene Beleuchtung am Motorrad

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen gehören:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen.

Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht.

Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wie die Lichtanlage an Fahrzeugen aussehen muss und wann man sie einzuschalten hat. An jedes Fahrrad gehören ein Vorder- und Rücklicht sowie Reflektoren. Flackerndes Licht ist dabei jedoch nicht erlaubt. Der vordere Scheinwerfer darf eine Fernlichtfunktion haben, die Schlussleuchte hinten eine Bremslichtfunktion. Eine zusätzliche Schlussleuchte kann beispielsweise auch am Rucksack angebracht werden.

Anders als früher muss die Beleuchtung nicht fest am Rad montiert sein. Bei abnehmbaren Scheinwerfern muss man jedoch darauf achten, dass der Akku geladen ist. Beim Kauf der abnehmbaren Scheinwerfer muss man auf das richtige Prüfzeichen achten: Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und weitere Ziffern. Bei den Reflektoren ist hinten ein roter Reflektor Pflicht. Er kann ins Rücklicht integriert sein. Der Reflektor vorne muss weiß sein und darf ebenfalls in den Scheinwerfer integriert sein. Auch gelbe Speichenreflektoren müssen immer am Rad befestigt werden, und zwar zwei pro Laufrad.

Anbringung und Design

Da die neuen Aprilias (Tuonos und RSV4) die Reflektoren am vorderen Kotflügel tragen, stellt sich die Frage, ob allein schon die Veränderung des Befestigungspunktes (z.B. Anbringen auf den Gabelholmen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - streng genommen - führt. Bei einer Kontrolle durch die Polizei würde ich sagen reicht es aus, dass die Dinger am Motorrad sind, ob aber der TÜV die Modellspezifikation prüft bzw.

Daher suche ich nach einer sinnvollen Lösung und da bietet sich m.E. nur die Befestigung an den beiden Gabelholmen an. man kann durchaus die Anbaulage der seitliche Rückstrahler verändern: Anbauhöhe min.: 300mm - max.: 900mm; geometrische Sichtbarkeit Vertikal jeweils 15 Grad und Horizontal 30 Grad.

Allerdings benötigen die Rückstrahler ein einspr. aus welchem Winkel sie sichtbar sein müssen exakt vorgeschrieben. Eine Anbringung im Rahmen dieser Vorschriften bleibt auch weiterhin vorschriftsmäßig da die Zulassung mit dem Vermerk "entspricht UNECE bla" erfolgt. Da steht nicht drin, dass es der vordere Kotflügel oder die Gabelholme sein müssen. Btw. Designerisch könnte man übrigens auch coolere Sachen als diese einfallslosen Reflektoren machen.

Bedeutung der Reflektoren für die Sicherheit

Es ist wichtig, die korrekten Farben für Reflektoren zu verwenden: weiße nach vorne, gelbe zur Seite und rote nach hinten. Nachfolgenden Autofahrern dienen die seitlichen Begrenzungsleuchten und Einrichtungen der Orientierung. So kann auch beim Überholen bei Dunkelheit der nötige seitliche Sicherheitsabstand gewährleistet werden.

Gerade bei schwierigen Lichtverhältnissen kann die Fahrzeugbeleuchtung lebenswichtig sein. Mit gutem Auto-, Motorrad- und Fahrradlicht kann man selbst besser sehen und man wird dadurch von anderen besser wahrgenommen. Radfahrer werden wegen ihrer schmalen, unauffälligen Silhouette im dichten Großstadtverkehr häufig von Fußgängern und Kraftfahrern übersehen oder erst sehr spät wahrgenommen. Das eigene Unfallrisiko kann erheblich reduziert werden, wenn Radfahrer helle Kleidung tragen und reflektierende Materialien an Kleidung, Rucksäcken, Helmen oder dem Fahrrad anbringen.

Zusätzliche Beleuchtung und Kenntlichmachung

Zusätzlich zu den üblichen leuchtenden Einrichtungen an Kraftfahrzeugen stellt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Vorschriften auf, die weitere Kenntlichmachungen vorsehen. Im Folgenden soll geklärt werden, welche Fahrzeuge nach Bauart laut Paragraph 51a StVZO mit einer zusätzlichen, seitlichen Beleuchtung versehen sein müssen.

Laut § 51a StVZO ist die seitliche Kenntlichmachung für Fahrzeuge, die länger sind als 6 Meter, vorgeschrieben. Während im vorangegangenen Paragraphen 51 StVZO die für alle Fahrzeuge obligatorische Beleuchtung beschrieben ist, beschäftigt sich § 51a StVZO mit zusätzlichen Einrichtungen, die ähnlich wie Warnmarkierungen fungieren.

Welche Formen der seitlichen Beleuchtung können angebracht sein?

  • obligatorisch: seitliche, gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler bzw. Reflektoren (§ 51a Absatz 1 StVZO)
  • obligatorisch: gelbe Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Absatz 6 StVZO)
  • obligatorisch: gelbe retroreflektierende Streifen, Bänder, Schlauch- oder Kabelumhüllungen u.a. über die gesamte Länge (§ 51a Absatz 7 StVZO)
  • optional: retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen an den Reifen (§ 51a Absatz 4 StVZO)
  • optional: ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen (§ 51a Abssatz 5 StVZO)

Prüfzeichen und Zulässigkeit

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam.

Fazit

Die Beleuchtung am Motorrad ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr. Es ist daher unerlässlich, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und nur zugelassene Leuchten und Reflektoren zu verwenden. Bei Umbauten oder Veränderungen an der Beleuchtung sollte man sich im Vorfeld informieren, um Probleme mit der Betriebserlaubnis zu vermeiden.

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