Die Lautstärke eines Motorrads ist ein wichtiges Thema, sowohl für Fahrer als auch für Anwohner. Dieser Artikel befasst sich mit den Kosten und Vorschriften rund um die Geräuschmessung von Motorrädern.
Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte
Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.
Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 definiert (seit 2021 gilt die UNECE-R 41.05). Sie gibt die oben genannten 73, 74 oder 77 dB (A) vor. Die rund 80 Prozent Motorräder, die wegen ihres Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) zur Klasse III zählen, müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Additional Sound Emission Provisions (ASEP)
ASEP steht für Additional Sound Emission Provisions, also für zusätzliche Geräuschmessungen. Die Motorräder, die in die Klasse III fallen - circa 80 Prozent aller aktueller Motorräder - müssen also weitere Laustärke-Bestimmungen einhalten. Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss aktuell über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden.
Auspuffklappen
Das Motormanagement kann eine Klappe im Auspuff so steuern, dass im Testzyklus die Grenzwerte für die Lautstärke eingehalten werden. Beispiel: Wird das Fahrgeräusch im 4. Gang bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder Drehzahl gemessen, macht die Klappe in genau diesem Bereich zu, und das Motorrad ist dann leiser. Außerhalb dieser relevanten Fahrzustände kann die Klappe den Sound dann wieder von leise auf laut drehen.
Wie wird das Standgeräusch gemessen?
Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein. Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Kosten der Geräuschmessung
Die Kosten für eine Geräuschmessung können variieren. Preise von 200-300€ hört man häufiger für eine echte Fahrgeräuschmessung. Es gibt aber auch Berichte, dass eine Messung bei der DEKRA kostenlos durchgeführt wurde.
- TÜV Nord: Geräuschmessung ca. 250 Euro.
- Fahrgeräuschmessung: ca. 200-300€.
Es ist ratsam, im Vorfeld bei verschiedenen Prüfstellen nach den genauen Kosten zu fragen.
Erfahrungen und Willkür bei Prüfungen
Einige Motorradfahrer berichten von unterschiedlichen Erfahrungen und einer gewissen Willkür bei den Prüfungen. So kann es vorkommen, dass der TÜV Mönchengladbach für den gleichen Eintrag 50,00 Euro nimmt, während der TÜV Viersen 150,00 Euro verlangt. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls verschiedene Prüfstellen zu kontaktieren.
Möglichkeiten zur Reduzierung der Lautstärke
Wenn das Motorrad zu laut ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Lautstärke zu reduzieren:
- Verbau der Originalauspuffanlage
- Verwendung von zugelassenen Zubehördämpfern mit E-Nummer
Zusätzliche Informationen
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3.
Es gibt auch digitale Anzeigen, die Motorradfahrer darauf aufmerksam machen, wenn ihr Fahrzeug zu viel Lärm macht, den zulässigen Grenzwert überschreitet. Bikern wird angezeigt, wenn ihre Maschine lauter als 84 Dezibel ist. Das wird nur angezeigt und hat keine Konsequenzen.
Leistungssteigerung und Geräuschmessung
Jegliche Veränderung am Motor/Anbauteilen welche die Motorleistung oder das Motordrehmoment erhöht ist als Leistungssteigerung zu sehen und so zu behandeln.
Bei einer Leistungssteigerung muss das Geräuschverhalten überprüft werden. Dabei Messung im Stand und in der Vorbeifahrt. Die Grenzwerte die zur Zeit der Homologation der Karosse gültig waren müssen eingehalten werden. Kosten 200-300€.
Tabelle: Übersicht über die Grenzwerte und Messpunkte
| Messung | Ort der Angabe | Grenzwert |
|---|---|---|
| Standgeräusch | Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter U.1 | Keine Grenzwerte vorgeschrieben, dient zur Überprüfung des Originalzustands |
| Fahrgeräusch | Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter U.3 | 73, 74 oder 77 dB (A) je nach Leistungs-Masse-Verhältnis |
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