Geräuschmessung bei Motorrädern durch die Polizei: Verfahren und Vorschriften

Die Frage, wie laut ein Motorrad sein darf und wie die Polizei dies kontrolliert, beschäftigt viele Motorradfahrer. Dieser Artikel beleuchtet die Verfahren zur Geräuschmessung bei Motorrädern durch die Polizei, die relevanten Vorschriften und die Konsequenzen bei Überschreitung der Grenzwerte.

Wie finde ich heraus, wie laut mein Motorrad ist?

Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Ihr nehmt also eure Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand (früher Fahrzeugschein, das grünliche, gefaltete kleine Papier) und schlagt unter dem jeweiligen Buchstaben nach (siehe auch Video und Bildergalerie oben). Dort könnt ihr ablesen, ob ihr die Werte 90 dB oder 95 dB überschreitet.

Grenzwerte und Messverfahren

Grundsätzlich gibt es Stand- und Fahrgeräuschwerte im Fahrzeugschein. Maßgeblich ist der Fahrgeräuschwert in Dezibel (A). Allerdings dient der Standgeräuschgrenzwert, der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein und -Brief eingetragen ist, der nachträglichen Kontrolle im Straßenverkehr. Die Nahfeld-Geräuschmessung durch die Polizei liefert einen Anhaltspunkt für das Fahrgeräusch. Liegt der gemessene Standgeräuschwert mehr als fünf Dezibel (A) über dem in den Papieren eingetragenen Wert, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, weil davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beziehungsweise die Schalldämpferanlage verändert wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Welcher Grenzwert gilt fürs Standgeräusch von Motorrädern?

Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.

Welcher Grenzwert gilt fürs Fahrgeräusch von Motorrädern?

Beim Fahrgeräusch liegt der Grenzwert, je nach Klasse, bei 73, 74 oder 77 dB (A), abhängig vom Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR). 80 Prozent aller aktuellen Motorräder gehören zur Klasse III, hier darf das Fahrgeräusch maximal 77 dB laut sein.

Motorradfahrer, die einen Nachrüstdämpfer montiert haben, der eine EG-Betriebserlaubnis besitzt, wiegen sich in Sicherheit. Dennoch kommt es vor, dass ihr Motorrad nach einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen wird. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass ein Nachrüstdämpfer mit eingravierter oder sonstwie dauerhaft angebrachter Länderkennziffer und Typprüfnummer innerhalb der Grenzwerte des Fahrgeräusches liegt.

Werden die fünf Dezibel Toleranz bei der Standgeräuschmessung deutlich überschritten, könnte allerdings Manipulation im Spiel sein. Es sind offenbar Racing- Auspuffanlagen im Handel, die dennoch genauso gekennzeichnet sind, als wenn sie eine EG-Betriebserlaubnis hätten. Wer mit solch einer viel zu lauten Racing- Anlage mit EG-Kennzeichnung herumfährt - was man wirklich sehr leicht hören kann -, macht sich unter Umständen der Urkundenfälschung strafbar, auch wenn er nicht selbst die Manipulation vorgenommen hat. Das kann bis zu fünf Punkte in Flensburg geben, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.

Messverfahren im Detail

Die Verkehrspolizei führt in der Saison stichprobenartig Geräuschmessungen an Motorradtreffpunkten durch. Ein zu lautes Motorrad wird sichergestellt. Bei einer Standgeräuschmessung wird der Wert mit dem Eintrag im Fahrzeugschein verglichen. Liegt die Messung mehr als fünf dB (A) darüber, ist eine Sicherstellung möglich. Dabei spielt es keine Rolle, warum das Fahrzeug zu viel Krach macht. Entscheidend sind die fünf Dezibel Toleranz.

STANDGERÄUSCHMESSUNG (Nahfeldmessung)

Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl - bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/rnin entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten. gerundet auf volle dB (A). Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig.

Ältere Messungen

Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt. Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.

Zusatzbuchstaben:

  • D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig).
  • N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
  • E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
  • P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
  • L = Lärmarm (nur LKW)
  • G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)

Nach 1985 sind kaum noch Zusatzbuchstaben verwendet worden, weil da alles nur noch nach europ. Recht abgewickelt wurde.

Konsequenzen bei Überschreitung

Zu viel Krach verärgert nicht nur Anrainer, sondern kann auch teuer und zeitraubend werden: Heimreise per Zug, Urlaub nehmen, Motorrad abholen, Bußgeld zahlen und Punkte in Flensburg kassieren.

Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein.

Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.

Manipulationen und ihre Folgen

Einige Fahrer manipulieren ihre Motorräder, um eine höhere Lautstärke zu erzielen. Solche Manipulationen sind illegal und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Polizei ahndet dies entsprechend.

Fahrweise und Lärm

Die persönliche Fahrweise spielt eine große Rolle bei der Geräuschentwicklung. Starkes Beschleunigen und hochtouriges Fahren erzeugen unnötigen Lärm. Moderne Krafträder ermöglichen es, angemessen leise bewegt zu werden, ohne dabei Abstriche beim Fahrspaß in Kauf nehmen zu müssen.

Die Rolle der Politik

Die Politik nimmt sich dem Problem des Motorradlärms an und drängt auf eine weitere Verschärfung der Vorschriften, so dass alle Zustände des stattfindenden Verkehrs auf der Straße bei der Typengenehmigung erfasst werden.

Auch die Politik nimmt sich dem Problem an. Trotz der erreichten Verbesserungen der Vorschriften zur Genehmigung von neuen Motorradmodellen, die zuletzt zum 1. Januar 2016 verschärft wurden, drängt das Land Baden-Württemberg weiterhin auf eine weitere Verschärfung der Vorschriften, so dass alle Zustände des stattfindenden Verkehrs auf der Straße bei der Typengenehmigung erfasst werden.

Zusammenfassung

Die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte ist sowohl für den Fahr- als auch für den Standgeräuschwert von Motorrädern von großer Bedeutung. Die Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Manipulationen und rücksichtsloses Fahrverhalten können zu empfindlichen Strafen führen.

Messverfahren Fahrgeräuschgrenzwerte für Motorräder über 175 cm³

Gültigkeit dB (A)
bis 30. 9. 1983 84 dB (A)* max.
bis 30. 9. 1990 83 bis 86 dB (A) max.**
bis 30. 9. 1995 82 dB (A)max.***
ab 1. 10. 1995 80 dB (A)***

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