Geräuschmessung beim Motorrad: Die Anforderungen des TÜV

Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte wird ausschließlich während der Hauptuntersuchung (HU) durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen. Hierbei verlässt sich der Gesetzgeber in erster Linie auf das subjektive Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher durch eine optische Prüfung des Zustandes geprüft und die Lautstärke durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.

Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte hat, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.

Nahfeldgeräuschmessung: Details und Anforderungen

Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstelle und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein. Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.

Anforderungen an den Messplatz

Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist. Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist. Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden. Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.

Durchführung der Messung

Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.

Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:

  • ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
  • ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.

Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.

Ergebnis der Messungen

Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.

Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden.

Abgasuntersuchung beim Motorrad

Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.

Motorräder ohne Katalysator

Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden. Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.

Motorräder mit Katalysator

Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 - 2500 min -1). Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.

Nachweis der Abgasuntersuchung

Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungerschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden. Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.

Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.

Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.

Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt. Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.

Vorschriften für AUK-Werkstätten

Für die Anerkennung als AU Prüfstelle sind im wesentlichen die folgenden 4 Vorschriften zu beachten:

  • Anlage VIIIc der StVZO (Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte)
  • Anlage VIIId StVZO (Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchung der Abgase)
  • Anerkennungsrichtlinie nach § 29 und 47 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZO über die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase und/oder Untersuchungen der Abgase an Krafträdern.
  • Richtlinie für die Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte, die Sicherheitsprüfungen (SP), Untersuchungen der Abgase (AU) und Untersuchungen der Abgase an Krafträdern (AUK) nach §29 und 47 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO durchführen (SP-AU-AUK Schulungsrichtlinie)

Das Anerkennungsverfahren wird durch die örtliche Kraftfahrzeuginnung vorgenommen. Eine vorhandene Zweiradmechanikerinnung wird die Innungsbetriebe bei der Antragstellung unterstützen.

Anforderungen an die AUK-Werkstatt

Im Antragsverfahren müssen u.a. folgende Punkte nachgewiesen werden:

  • Geeigneter und geschlossener Prüfraum, in dem mindestens ein Kraftrad untersucht werden kann. Ein eigener Raum wird hier nicht erforderlich sein, es genügt die normale Werkstatt. Durch die Anforderungen geschlossener Raum wird aber auch gleichzeitig die Forderung nach einer technischen Abgasabsauganlage relevant. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig, Schläuche die die Abgase ins Freie ableiten gelten nicht als technische Lüftung.
  • Geeignete und anerkannte Mess- und Prüfgeräte. Im Rahmen der AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad) müssen folgende Daten ermittelt werden:
    • Drehzahl
    • Betriebstemperatur
    • CO-Gehalt der Abgase

Bei der Ermittlung der Drehzahl ist es nicht ausreichend bzw. zulässig den fahrzeugeigenen Drehzahlmesser zu verwenden. Der externe Drehzahlmesser muss zudem zertifiziert und zugelassen sein. Die Betriebstemperatur wird durch Messung der Öltemperatur dokumentiert. Auch für die Messung der Öltemperatur muss ein zugelassenes Messgerät verwendet werden. Das CO-Abgasmessgerät muss geeicht sein und eine Zertifizierung durch die Materialprüfanstalt in Braunschweig besitzen. Anstelle des CO-Testers können auch andere Abgasmessgeräte (z.B. 4 oder 5-fach Abgastester die neben dem CO-Gehalt auch CO2, O2, NOx und HC messen) mit entsprechender Zertifizierung verwendet werden.

Der Bundesinnungsverband Zweiradmechanik geht momentan von folgenden Anschaffungskosten aus:

  • Drehzahlmesser ca. 400 ?
  • Ölthermometer ca. 300 ?
  • CO-Tester ca. 2000 ?

Marktübliche 4-fach Abgastester, die bereits über Drehzahlmesser, Ölthermometer und Drucker verfügen sind ab etwa 5.000 ? erhältlich.

Personelle und organisatorische Voraussetzungen für die AUK Werkstatt

Der Verordnungsgeber sieht einen verbindlichen Eintrag in der Handwerksrolle für das Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk vor. Eine Anerkennung ist also grundsätzlich nur für Meisterbetriebe möglich. Die Fachkräfte, die künftig die AUK durchführen sollen, müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Kfz-Techniker, Zweiradmechaniker) besitzen und die verantwortliche Person muss eine Meisterprüfung im Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk erfolgreich bestanden haben.

Verantwortliche Person und Fachkraft müssen jeweils eine eintägige AUK-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben und alle 36 Monate eine Wiederholungsschulung absolvieren. Alle mit der AUK beauftragten Personen sowie der AUK-Betrieb müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Antragsteller und soweit nicht identisch, Verantwortliche Person müssen bei der Antragstellung ein Führungszeugnis vorlegen. Nähere Informationen über das Anerkennungsverfahren werden bei den zuständigen Innungen erhältlich sein.

Vorschriften und Information im AUK-Betrieb

Im AUK-Betrieb müssen die einschlägigen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Hier gehört die StVZO nebst Anlagen und die dazugehörigen Richtlinien zur Durchführung der AUK, entweder in Taschenbuchform oder als Loseblattsammlung. Der AUK-Betrieb muss darüber hinaus über die laufenden Änderungen der Gesetze tagesaktuell informiert sein. Neben diesen allgemeinen Vorschriften müssen die technischen Daten und Prüfanleitungen der Fahrzeughersteller mit Angaben über Grenzeinstell- und Vergleichswerte für die Leerlaufdrehzahl und den CO-Gehalt im Abgas bei Leerlauf bzw. erhöhtem Leerlauf vorhanden sein. Hier werden für die AUK-Betriebe die Messgerätehersteller (Software) oder entsprechende Fachverlage die Ansprechpartner sein.

Umfang der AUK-Schulung

Bei den Schulungen handelt es sich um 1-Tages Seminare mit genau vorgeschriebenen Inhalten:

  1. Rechtliche Grundlagen 1,0 h
  2. Technik der Fahrzeuge 3,0 h
  3. Praktisches Können 2,0 h
  4. Abschlussprüfung 1,0 h

Im Rahmen der Wiederholungsprüfung nach 36 Monaten halbieren sich mit Ausnahme der Prüfungsdauer die Schulungszeiten. Die Schulungen werden ab Herbst 2005 von den anerkannten Schulungsstätten des Kfz-Techniker und Zweiradmechaniker-Handwerks angeboten werden.

Euro 5+ und neue Geräuschvorschriften ab 2025

Mit der Abgasnorm Euro 5 kam eine Flut neuer Anforderungen auf die Motorradhersteller zu. Gleichzeitig gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Vorschriften zur Geräuschmessung, nämlich die nach UNECE R41.05. Auch darin ändern sich die Grenzwerte im Vergleich zur vorher angewendeten R41.04 nicht, aber sie müssen unter wesentlich mehr Betriebszuständen erreicht werden.

Ab 2025 müssen die ASEP-Grenzwertkurven bis hinauf zu 80 Prozent der maximalen Drehzahl und im Geschwindigkeitsbereich 10 bis 100 km/h eingehalten werden. "In den Betriebszuständen, in denen schon vorher gemessen wurde, verändert sich nichts", antwortet Frank Schwarz. "In den Bereichen dagegen, in denen vorher nicht gemessen wurde, werden die meisten Motorräder leiser. Die R41.03 konzentrierte sich noch sehr auf das Szenario 'Beschleunigen am Ortsausgang'; die R41.04 stark auf Szenarien im innerstädtischen Bereich. Das neue Verfahren deckt weitere Teile, wie zum Beispiel einen Großteil aller Fahrbereiche im Landstraßenbetrieb ab." Der Aufwand steigt damit erheblich. Es gibt etwa drei- bis viermal so viele Messpunkte wie vorher.

Euro 4-Messungen im Vergleich

Experten werten die seit Euro 4 in Kraft getretene Geräuschverordnung ECE-R41 als wichtigen Erfolg in Sachen Lärmschutz. Mit dem neuen, sinnigerweise als "urban" bezeichneten Schalldruckpegel von 77 dB(A) hörte sich das zunächst auch sehr erfolgversprechend an.

Für jedes Motorrad gibt es nun individuelle Vorgaben, die auch am Fahrzeug angebracht sein müssen. Unsere Test-BMW ist laut Zulassungsdokumenten mit 75 dB(A) eingetragen. Diese Dezibel-Angabe, die als L (urban), also mehr oder minder Lärm-Wert für den städtischen Verkehr bezeichnet wird, lässt sich allerdings nicht einfach so messen. Um L (urban) zu bestimmen, fehlt aber noch der zweite Prüfpunkt: die Durchfahrt in gleicher Gangstufe mit Tempo 50. Unter Einbeziehung eines motorradabhängigen Teillastfaktors ergibt sich nun per Formelberechnung aus Konstant-Schalldruckpegel L (crs) und Beschleunigungswert L (wot) das Fahrgeräusch L (urban).

Fahrgeräusche nach Euro 3 generell.

Unsere 2013er-R 1200 GS, die sich nun dem Vergleich mit ihrer Euro 4-Schwester stellen muss, darf laut Zulassungsdokumenten das Fahrgeräusch von 80 dB(A) nicht überschreiten. Damit schöpft sie auch den erlaubten Rahmen komplett aus. Mehr Schalldruck darf sie nach Gesetzeslage nicht von sich geben. Zum Vergleich: Die Euro 4-R 1200 GS mit den eingetragenen 75 dB(A) hätte noch Luft nach oben - in ihrer Leistungsklasse wären 77 dB(A) erlaubt. Bei der alten Fahrgeräuschmessung gelten für alle Motorräder die gleichen Ausgangsbedingungen, also keine individuellen, fahrzeugabhängig errechneten Werte wie zuvor bei der Euro 4-Methode. Mit Tempo 50 geht es im zweiten Gang in die Messstrecke, dann wird unter Volllast 20 Meter durchbeschleunigt. Das Gleiche wiederholt sich im dritten Gang. Aus den Durchschnittswerten aller Messungen wird schließlich das rechtlich relevante Fahrgeräusch errechnet.

MOTORRAD-Messwerte im Vergleich

Die folgenden Tabellen zeigen die MOTORRAD-Messwerte für Fahrgeräusche unter verschiedenen Bedingungen und mit verschiedenen Auspuffanlagen:

Fahrgeräusche nach Euro 4 für BMW R 1200 GS

BMW Original (Euro 4) BMW Original (Euro 3) Akrapovic Slip on (Euro 4) Bos Desert Fox (Euro 4) Remus Black Hawk (Euro 4)
Fahrgeräusch MOTORRAD-Messwerte bei Beschleunigung, L (wot) in dB(A) 79 82 81 82 81
bei konstant 50 km/h, L (crs) in dB(A) 71 71 71 71 70
Stadt, L (urban) in dB(A) 74 75 75 75 74

Fahrgeräusche nach Euro 3

BMW Original (Euro 4) BMW Original (Euro 3) Akrapovic Slip on (Euro 4) Bos Desert Fox (Euro 4) Remus Black Hawk (Euro 4)
MOTORRAD-Messwerte Fahrgeräusch gemittelt in dB(A) 82 81 83 86 85

MOTORRAD-Messwerte für praxisnahe Messungen

BMW Original (Euro 4) BMW Original (Euro 3) Akrapovic Slip on (Euro 4) Bos Desert Fox (Euro 4) Remus Black Hawk (Euro 4)
MOTORRAD-Messwerte Fahrgeräusch 2. Gang, Begrenzer in dB(A) 94 94 95 96 97

Leistungs- und Standgeräuschmessungen

BMW Original (Euro 4) BMW Original (Euro 3) Akrapovic Slip on (Euro 4) Bos Desert Fox (Euro 4) Remus Black Hawk (Euro 4)
MOTORRAD-Messwerte Fahrgeräusch bei 3850/min in dB(A) 94 94 96 96 95

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