Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorräder in Europa: Ein umfassender Überblick

Im Ausland gelten andere Geschwindigkeitsregeln. Für die Autofahrt ins Ausland müssen sich deutsche Autofahrerinnen und -fahrer also umstellen. Die maximal zulässige Geschwindigkeit außerorts, auf Land- und Schnellstraßen, sowie Autobahnen unterscheidet sich dabei nicht nur nach Land, sondern teilweise auch nach Jahreszeit, Uhrzeit und Region.

Allgemeine Tempolimits und Sonderregelungen

Die ADAC Tabelle zeigt die generellen Tempolimits der jeweiligen Länder. Allerdings kann es immer wieder vorkommen, dass die tatsächlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen lokal, tageszeitlich und saisonal abweichen. Detaillierte Angaben zu den geltenden Tempolimits sowie spezifische Geschwindigkeitsobergrenzen für Gespanne, Motorräder und Wohnmobile finden Sie auf den Länderseiten des ADAC.

In den Wintermonaten herrschen in Litauen, Finnland und Estland durchgehend strengere Limits als im Sommer. Schweden verzichtet ganz auf eine pauschal gültige Regelung, hier sollte man die Beschilderung an den Straßen immer gut im Blick haben.

Spezielle Länderregelungen

In der Wallonie, im Südosten von Belgien, und in der Metropolregion Brüssel darf man zum Beispiel außerorts 20 km/h schneller als im Rest des Landes fahren. Auf der österreichischen Tauern-Autobahn und anderen Strecken gilt zwischen 22 und 5 Uhr Tempo 110 km/h. Auf einigen Autobahnen in Österreich gibt es außerdem Umwelt-Tempolimits von 100 km/h mit dem Zusatz "IGL", Immissionsschutzgesetz Luft.

In Frankreich gilt auf einspurigen Landstraßen sowie auf mehrspurigen ohne bauliche Trennung 80 km/h, auf mehrspurigen Landstraßen mit bauliche Trennung generell 90 km/h. Dieses Tempolimit gilt ebenso in einigen Departements aufgrund eines speziellen Erlasses.

2025 werden Geschwindigkeitsbegrenzungen in Irland herabgesetzt: Die erste Änderung trat am im Februar in Kraft: Die Standard-Geschwindigkeitsbeschränkung auf lokalen Landstraßen wurde von 80 km/h auf 60 km/h reduziert. Damit einhergehend gibt es eine neue Beschilderung der betreffenden Straßen: Das Tempo-60-Schild besteht aus einem weißen Kreis mit fünf diagonalen schwarzen Linien und einem weiteren Schild mit der Aufschrift "Go Mall / Slow".

Im weiteren Jahresverlauf werden weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Dazu gehören u.a.: Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzung in "städtischen Kerngebieten" auf 30 km/h. Zu den Stadtkernen gehören bebaute Gebiete, Wohnsiedlungen und Stadtzentren. In Tschechien ist ab Mitte 2025 ein Pilotprojekt geplant: Auf einem 30 Kilometer langen Autobahnabschnitt soll 150 km/h eingeführt werden.

Tempolimits für Führerscheinneulinge

Zudem gelten besonders für Führerscheinneulinge in vielen Ländern Europas Sonderregelungen, die von allen und nicht nur von einheimischen Reisenden beachtet werden müssen. In Frankreich etwa ist in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis maximal 80 km/h außerorts vorgeschrieben, für Schnellstraßen gilt Tempo 100 km/h statt 110 km/h, und auf der Autobahn beträgt das maximale Tempo für Fahranfänger 110 km/h statt 130 km/h.

Bußgelder im Ausland

Attenzione! Im Ausland wird genauso geblitzt. In Norwegen etwa fallen für eine Übertretung um 20 km/h mindestens 610 Euro an, in Italien immerhin mindestens 175 Euro. Die Strafe einfach auszusitzen ist keine gute Idee: Bußgelder In fast allen EU-Staaten können auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. Der Bußgeldrechner des ADAC hilft dabei, die Strafe im Vorhinein besser einschätzen zu können, sollte der Fuß doch einmal zu lange auf dem Pedal geblieben sein.

Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland gibt es kein generelles Tempolimit. Mit anderen Worten - KEINE Geschwindigkeitsbeschränkung. Damit ist Deutschland dem Grunde nach, das einzige Land, in welchem Du Dein Motorrad auf legalem Wege bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren kannst. Dies stellt in Deutschland auch keine Seltenheit dar.

Wer Motorrad fährt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig unter Kontrolle ist. Insbesondere muss die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen sowie die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden.

Im Stau mit dem Motorrad ist es in Deutschland nicht erlaubt, einfach rechts zu überholen oder die Rettungsgasse zu nutzen, um schneller voranzukommen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen auf der rechten Seite generell verboten und auch für Motorradfahrer sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahmen vor. Stattdessen droht ein Bußgeld von EUR 100.

Noch härter wird die widerrechtliche Nutzung der Rettungsgasse geahndet, da diese unbedingt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten ist. Bei stehendem Verkehr und wartendem Verkehr, z.B. vor einer roten Ampel ist das Fahren zwischen stehenden Autos und das Vorfahren bis zur roten Ampel zwar bei Motorradfahrern sehr beliebt, aber offiziell verboten. Man spricht hier von einem unzulässigen Überholmanöver, da ein seitlicher Sicherheitsabstand von einem Meter selten eingehalten werden kann.

Anhalten auf der Autobahn, z. B. Unter der Autobahnbrücke auf dem Pannenstreifen oder allgemein auf dem Pannenstreifen anzuhalten und auf das Ende des Regenschauers zu warten, ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Im Gegensatz zu Autos müssen Motorräder immer über Tagfahrlicht verfügen. Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Dunkelheit muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wenn Du dies vergessen solltest, riskierst Du ein Bußgeld von EUR 10.

Stunts mit dem Motorrad, egal wie cool es für den einen oder anderen auch sein mag, sind absolut verboten. Risikofreudige Motorradfahrer probieren gerne Tricks und Stunts mit ihren Maschinen aus. Doch schon jetzt ist das freihändige Fahren in Deutschland strengstens verboten und wird mit einem Bußgeld von EUR 5 geahndet.

Immer wieder sind auf dem Gehweg abgestellte Motorräder zu sehen. Aber das ist nicht immer erlaubt. Motorräder dürfen dort nur abgestellt werden, wenn ein Verkehrsschild das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Grundsätzlich dürfen Motorräder nur dort parken, wo auch Autos parken dürfen. Weist ein Schild auf ein Parkverbot hin, gilt dies sowohl für Autos als auch für Motorräder.

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Mautpflicht für Motorräder (und Autos). Für Motorradfahrer gilt die gleiche Alkoholgrenze wie für Autofahrer. In Deutschland gibt es, wie auch im restlichen Europa, durchaus Umweltzonen und Umweltplaketten. Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden.

Einheitliche Regelungen in Europa?

Nein, jedes Land entscheidet selbst, welches Tempolimit gilt. In Europa gibt es allerdings ähnlich Vorgaben. So sind in der Regel innerorts allgemein maximal 50 km/h erlaubt. Außerorts ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann üblicherweise davon abhängig, mit welchem Fahrzeug Fahrer unterwegs sind und wo sie fahren.

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen entweder durch die Vorgaben der Verkehrsregeln oder durch Verkehrszeichen gibt es in Europa in allen Ländern. Einzig Abschnitte der Autobahn in Deutschland bilden hier eine Ausnahme. Auf diesen gilt nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h jedoch kein Tempolimit.

Auch hier gibt es keine einheitlichen Regelungen allerdings sind die Vorschriften für LKW in der Regel strenger.

Einheitliche Regelungen zu Tempolimits in Europa, ob für PKW, LKW oder Motorräder, gibt es nicht. Jedes Land bestimmt selbst, welche Geschwindigkeiten für wen und wo gelten. Dennoch sind die Unterschiede in der Regel eher gering, sodass sich Autofahrer kaum umgewöhnen müssen. Wie in Deutschland wird beim Tempolimit in Europa innerorts nicht zwischen der Art von Fahrzeugen unterschieden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt hier für alle und ist immer dann zu beachten, wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind. Gibt diese andere Geschwindigkeiten vor, haben die Verkehrsschilder allerdings immer Vorrang. Außerorts spielt es dann jedoch durchaus eine Rolle, mit welchen Fahrzeug und wo Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. So liegt ein Tempolimit in Europa für LKW und Gespanne in der Regel niedriger als das für PKW.

Achtung: In einigen Ländern hängt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch vom Alter der Fahrer ab. So müssen sich Fahranfänger in Frankreich und Italien in dern ersten drei Jahren beispielsweise an niedrigere Tempolimits halten. Deutschland nimmt, was ein generelles Tempolimit auf Autobahnen anbelangt, eine Sonderstellung ein. Auf einem Großteil der Autobahnabschnitte ist freies Fahren erlaubt und nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. In allen anderen Ländern Europas sieht das jedoch anders aus.

Da keine einheitlichen Vorschriften existieren, müssen sich Reisende immer im Vorfeld informieren, welche Vorgaben für ihr Fahrzeug wo zu beachten sind. So gilt in vielen Ländern beispielsweise für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen eine verringerte Geschwindigkeit. Wer in Europa unterwegs ist, muss sich also mit regionalen bzw. auch nationalen Unterschieden befassen. Wichtig ist zudem, dass Fahrer die jeweilige Beschilderung beachten.

Ob außerorts ein Tempolimit in Europa zu beachten ist oder nicht, hängt wie bereits erwähnt, vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab. Fahren Urlauber ein Wohnmobil, dass bis zu 3,5 t wiegt, gelten die Vorschriften für PKW. Ist das Fahrzeug schwerer sind regelmäßig die Vorgaben für LKW gültig. Unter Umständen gelten unterschiedliche Vorschriften auf den verschiedenen Straßen. Ein Tempolimit hängt in Europa dann auch von der jeweiligen Beschilderung ab.

Im Gegensatz zu PKW- und Motorradfahrern haben LKW-Fahrer auch in Deutschland keine freie Fahrt auf der Autobahn. Da innerorts das Tempolimit in Europa für alle Fahrzeuge gleich ist, beziehen sich die Unterschiede auf das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Landstraßen bewegen sich die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für LKW zwischen 70 km/h und 90 km/h. Auf den Autobahnen Europas dürfen LKW maximal 80 km/h bis 112 km/h (Umrechnung der Meilen pro Stunde in Großbritannien) schnell sein.

Reisende, die mit einem Anhänger bzw. einem Wohnwagen in Europa unterwegs sind, müssen wie in Deutschland üblicherweise andere Vorschriften beachten als mit einem PKW. Für Gespanne, also Fahrzeuge, die mit Anhänger fahren, liegt die Höchstgeschwindigkeit in Europa außerorts zwischen 70 km/h und 90 km/h. Um ein Gespann handelt es sich selbstverständlich auch dann, wenn Urlauber mit dem Wohnwagen verreisen. Das bedeutet also, dass auch mit einem Wohnwagen die zulässige Geschwindigkeit in Europa außerorts unter der für PKW liegt.

In einigen Ländern kann es Ausnahmen bezüglich der Geschwindigkeitsvorgaben für Gespanne und Reisebusse geben. So erlauben unter anderem bestimmte Zulassungen oder Plaketten, dass Gespanne und Reisebusse außerhalb von geschlossenen Ortschaften bis 100 km/h schnell sein dürfen.

Spezielle Tempolimits für Motorräder im Ausland

In 7 Ländern auf dem europäischen Kontinent gelten spezielle Tempolimits für Motorräder: in Bulgarien, Griechenland, Litauen, Russland, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Die Geschwindigkeiten für Motorräder sind ausnahmslos niedriger angesetzt als die Höchstgeschwindigkeiten für Autos. Beispiel Bulgarien: Hier gilt für Motorräder ein Tempolimit auf Autobahnen von 100 km/h, während Autos 130 km/h fahren dürfen.

Mitführpflichten für Motorradfahrer im Ausland

Für alle Fahrzeuge, die im Ausland unterwegs sind, sind Länderkennzeichen grundsätzlich Pflicht. Solange wir mit unserem EU-Kennzeichen innerhalb der EU unterwegs sind, benötigen wir aber keinen extra Länder-Aufkleber, also den ovalen weißen Sticker mit dem schwarzen "D" drauf. Es gibt auch ein paar Nicht-EU-Staaten, die das EU-Kennzeichen akzeptieren: Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen genügt das kleine "D" am linken, blauen Rand des EU-Kennzeichens. Wer aber beispielsweise mit dem Motorrad nach Großbritannien reist, muss den D-Aufkleber sichtbar über dem Kennzeichen abringen. Hier gelten für Motorräder die gleichen Abmessungen wie für Pkw: 11,5 x 17,5 cm.

"Sofern bei Krafträdern der Platz zum Aufkleben nicht ausreicht, ist ein D-Schild aus Blech hinten an das Schutzblech zu schrauben.", so die Antwort vom ADAC auf unsere Frage, was man als Motorradfahrer machen muss, wenn der Platz am Motorrad für den D-Aufkleber nicht ausreicht.

Eine Mitführpflicht einer Warnweste gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.

In Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn muss man eine Warnweste tragen, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt. In Finnland gilt die Tragepflicht auch für Beifahrer. Eine Mitführpflicht besteht allerdings nicht.

In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, in der Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer. In Ungarn muss es bei einem Motorrad mit Beiwagen an Bord sein.

In Frankreich und Kroatien müssen Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Motorrad nicht über Xenon- oder LED-Leuchten verfügt. Bei Fahrten nach Frankreich, Ungarn, Mazedonien und in den Kosovo wird die Mitnahme von Ersatzlampen zumindest empfohlen.

Die Mitnahme ist in Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Montenegro (Gültigkeit für Montenegro muss auf der Karte aufgeführt sein), Rumänien und in der Ukraine Pflicht.

In Armenien kann trotz des internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden.

Helmpflicht in Europa

In vielen Ländern ist für Motorradfahrer ein Helm verpflichtend, der die ECE-22-Norm erfüllt. Hierbei handelt es sich um eine immer wieder aktualisierte Prüfnorm, die einheitliche Standards für Schutzhelme bezüglich Belastbarkeit des Kinnriemens, Haltbarkeit und Stoßdämpfung definiert. Ob euer Helm diese Vorgabe erfüllt, erkennt ihr größtenteils mit einem Blick ins Futter oder am Kinnriemen: Wenn ihr ein eingekreistes "E" seht und daneben noch eine Prüfnummer, die mit den Ziffern "05" beginnt, dann erfüllt euer Helm diese Norm.

Wenn ihr ein eingekreistes „E“ seht und eine Prüfnummer, die mit „05“ beginnt, dann erfüllt euer Helm die geforderte Norm. Das Etikett ist meist am Kinnriemen oder am Futter zu finden.

In folgenden Ländern müsst ihr einen Helm tragen, der die ECE-22 Norm erfüllt: Albanien, Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Nordirland.

Für Deutschland gilt laut ifz (Institut für Zweiradsicherheit): "Der Helm muss eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sein. Die Bauart muss die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen."

Motorradkleidung

In Frankreich gilt für Motorradfahrer und Beifahrer Handschuhpflicht. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen enthalten. In Belgien müssen Motorradfahrer neben einem Helm auch Handschuhe tragen, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall und Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen. Und in Frankreich sind Reflektoren am Helm Vorschrift. Meist wird ein Verstoß gegen die Vorschrift bei Ausländern nicht geahndet, sondern toleriert.

Tempolimits für Motorräder in Europa: Eine tabellarische Übersicht

Die folgende Tabelle bietet einen detaillierten Überblick über die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorräder in verschiedenen europäischen Ländern. Beachten Sie, dass es sich um allgemeine Richtlinien handelt und lokale Abweichungen möglich sind. Die Tabelle enthält Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb von Ortschaften, außerhalb von Ortschaften, auf Schnellstraßen und auf Autobahnen.

LandInnerortsAußerortsSchnellstraßeAutobahn
Åland5070/90 *2--
Albanien408090110
Belgien5090120120
Bosnien / Herzegowina5080100130
Bulgarien5080-100
Dänemark508080130
Deutschland50 *3100130130
Estland5090100/120 *2-
Färöer Inseln5080--
Finnland5080-100 *2-120
Frankreich5090110130
Griechenland4070-90
Großbritannien4896112112
Irland5080100120
Island5080/90--
Italien5090110130
Kroatien5090110130
Lettland5090100/110 *2-
Litauen5090100110
Luxemburg5090-130
Malta5080100120
Mazedonien5080100120
Monaco50---
Montenegro5080100-
Niederlande5080100120-130
Norwegen5080/90 *290/100 *290/100 *2
Österreich50100100130
Polen5090100140
Portugal5090100120
Rumänien5090100130
Russland6090-110
Schweden5090-120
Schweiz5080100120
Serbien5080100120
Slowakei5090-130
Slowenien5090100130
Spanien5090100120
Tschechien5090130130
Türkei50708080
Ukraine60808080
Ungarn5090110130
Weißrussland6090-90

Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr. Fehlende Werte sind n/a, not available, nicht verfügbar.

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