Haben Sie Fragen zur Gothaer Roller-Versicherung? Sie möchten sich mit unserer Roller-Versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.
Rollerversicherung: Sinnvoll und verpflichtend
Eine Versicherung für den Roller - im Sinne einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar verpflichtend, sollte das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Straßen verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Roller-Versicherung wichtig, um sich bei Sach- und Vermögensschäden sowie auch bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr gut abzusichern.
Was benötigt man für eine Rollerversicherung?
Zur Nutzung von Rollern beziehungsweise Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen ist eine gültige Betriebserlaubnis/COC (Certificate of Conformity) und ein gültiges Kennzeichen in der richtigen Farbe sowie ein Versicherungsschein notwendig.
Wie versichere ich einen Roller bei Gothaer?
Die Beantragung Ihrer Roller-Versicherung kann schnell und unkompliziert über den Gothaer Roller-Rechner erfolgen. Alternativ erhalten Sie Ihr Kennzeichen auch in einer unserer Gothaer Agenturen in Ihrer Nähe.
Sie haben hier die Wahl zwischen einer Kraftfahrzeughaftpflichtdeckung ohne Teilkaskodeckung oder auch mit Teilkaskodeckung (einschließlich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro).
Wann sollte ich eine Rollerversicherung abschließen?
Die Roller-Versicherung kann zu Beginn eines jeden Verkehrsjahres (1. März) abgeschlossen werden. Dabei sind Versicherungsbeginne bei Wechsel oder Neuabschluss der Roller-Versicherung innerhalb des Verkehrsjahres ohne Weiteres möglich.
Wer darf den Roller fahren?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer oder einer berechtigten Fahrerin geführt werden. Berechtigte*r Fahrer*in ist, wer den Roller mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten (Halter*in oder Eigentümer*in) nutzt. Der oder die Fahrer*in des Rollers darf diesen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis führen. Außerdem dürfen Sie als Halter*in oder Eigentümer*in des Rollers diesen nicht von jemandem benutzen lassen, der nicht den erforderlichen Führerschein hat.
Wie lange dauert der Versicherungszeitraum einer Rollerversicherung?
Die Höchstlaufzeit einer Rollerversicherung beträgt immer maximal ein Jahr. Das Verkehrsjahr startet immer am 1. März eines jeden Jahres und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres. Spätere Beginne nach dem 1. März sind selbstverständlich möglich.
Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Verkehrsjahres.
Muss die Versicherung jedes Jahr neu beantragt werden?
Ja, da es sich bei der Roller-Versicherung um eine sogenannte Ablaufpolice handelt, muss sie jedes Jahr neu beantragt werden. Sie verliert mit Beendigung des Verkehrsjahres - dem letzten Tag des Februars - ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass ein Neuabschluss der Roller-Versicherung erforderlich ist. Die neue Versicherungspolice weist dann wiederum ebenso eine Höchstlaufzeit von einem Jahr auf.
Bietet meine Rollerversicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ja, Sie haben in der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Zwecks Nachweis über das Bestehen der erforderlichen Haftpflichtversicherung erstellen wir Ihnen auf Anforderung eine IVK.
Gothaer Mofa-Versicherung
Umfassender Versicherungsschutz schon ab 3,75 Euro monatlich. Ihr Beitrag sinkt, wenn Sie das Mofa-Schild später benötigen. Das Kennzeichen online bestellen und per Post kostenfrei geliefert bekommen.
Die Leistungen der Gothaer Mofa-Versicherung
- Haftpflichtversicherung: Leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen. Im Schadensfall ersetzt die Gothaer Mofa-Versicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro.
- Teilkaskoversicherung: Schützt Sie im Rahmen der Teilkaskoversicherung zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit oder durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel.
Im Rahmen der Mopedversicherung versicherbare Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller): Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter, beziehungsweise bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt (kW). Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr betragen als:
- 20 Kilometer pro Stunde (einsitziges Leichtmofa)
- 25 Kilometer pro Stunde (einsitziges Mofa)
- 45 Kilometer pro Stunde (Moped, Mokick oder Roller)
- 50 Kilometer pro Stunde (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen)
- 60 Kilometer pro Stunde (Moped im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen)
Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 Kilometer pro Stunde und nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde.
- Die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 Kilogramm.
- Die Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 Zentimeter.
Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
- Sie verfügen über eine Lenkstange.
- Sie dürfen keinen Sitz haben.
- Ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern: Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauerleistung oder Nutzleistung nicht mehr als 4 Kilowatt betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 Kilometer pro Stunde betragen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzelgenehmigung oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.
Services rund um die Versicherung für Ihr Mofa
Das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Mofa können Sie schnell und bequem online bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visacard oder Mastercard) oder Paypal. Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Mofa-Kennzeichen beziehungsweise die Plakette sowie die Versicherungsbescheinigung zur Ihrer Gothaer Mofa-Versicherung komfortabel per Post zugestellt.
Sie möchten sich mit Ihrem Mofa zuverlässig und günstig absichern und benötigen auch ein Mofa-Kennzeichen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.
Häufig gestellte Fragen zur Mopedversicherung
- Ist eine Mopedversicherung gesetzlich vorgeschrieben? Ja, eine Mopedversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung? Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.
- Ist die Mopedversicherung auch im Ausland gültig? Ja, die Mopedversicherung gilt in der Regel auch im Ausland.
- Was ist eine Mallorca-Police für Mopeds? Eine Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung, die den Versicherungsschutz im Ausland erweitert.
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um im Falle eines Schadens ausreichend abgesichert zu sein.
- Kann ich meine Mopedversicherung kündigen? Ja, Sie können Ihre Mopedversicherung kündigen.
- Was passiert im Falle eines Unfalls? Im Falle eines Unfalls sollten Sie umgehend Ihren Versicherer informieren und eine Schadensmeldung einreichen.
Leichtkraftrad-Versicherung
Mit der Leichtkraftrad-Versicherung ist Ihr Flitzer zum günstigen Beitrag optimal abgesichert. Und zwar besonders günstig, wenn nur Sie als Fahrer*in eingetragen sind.
Welche Leistungen bietet eine Leichtkraftrad-Versicherung?
Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie einen Schaden verursachen und diesen ersetzen müssen. Sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht.
Der Kaskoschutz in der Leichtkraftrad-Versicherung bietet zusätzlichen Schutz bei Diebstahl oder Brand (Teilkasko) und bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus (Vollkasko). Auch bei Marderbissen, Kurzschlüssen oder Glasbruch sind Sie dank Kaskoschutz rundum abgesichert.
Sollte man ein neues Leichtkraftrad Vollkasko versichern?
Auf zwei Rädern kann leider auch schnell ohne Fremdeinwirkung etwas passieren. Selbst wenn es dann nur beim Blechschaden bleibt, sind selbstverschuldete Unfälle umso ärgerlicher, wenn Sie nicht ausreichend abgesichert sind. Gerade bei neuen Leichtkrafträdern lohnt sich der geringe Mehrbeitrag für den Vollkasko-Schutz auf jeden Fall.
Gilt die Leichtkraftrad-Versicherung auch im Ausland?
Der Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Außerdem erhalten Sie von uns die Internationale Versicherungskarte.
Weitere Versicherungsoptionen
- Motorradversicherung: Mit der Motorradversicherung können Sie sich auf erstklassigen Versicherungsschutz und ausgezeichneten Schadenservice zum günstigen Tarif verlassen und profitieren.
- Oldtimer-Versicherung: Unsere Oldtimer-Versicherung sichert Ihr besonderes Fahrzeug bestens ab.
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