Grüner Pfeil für Radfahrer in der StVO: Mehr Freiheit und Sicherheit im Straßenverkehr

Die meisten dürften ihn kennen: Der grüne Pfeil, der an Ampeln Fahrzeugen das Rechtsabbiegen auch bei rotem Lichtsignal erlaubt. Mit Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist seit dem 28. April 2020 auch der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrer:innen möglich.

Was ist der Grüne Pfeil für Radfahrer?

Ein Grünpfeil nur für Radfahrer*innen ist ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot und ein Baustein der Mobilitätswende zur Stärkung des Radverkehrs. An Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr ist das Abbiegen nach rechts nach dem Anhalten auch bei Rot erlaubt.

Das StVO Zeichen 721 - „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ wurde schon 2020 offiziell zugelassen.

Die Neuregelung der StVO

Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten seit dem 28. April 2020 neue Regeln - unter anderem wird so auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrer:innen möglich. Diese Neuregelung war Teil einer ganzen Reihe von StVO-Änderungen, die Verbesserungen für den Radverkehr zum Ziel hatten. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet.

Außerdem gilt der bisher nur für Autofahrer:innen geltende Grünpfeil an Ampel nun auch für Radfahrer:innen auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Fahrradfahrer:innen dürfen künftig auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel eigentlich Rot zeigt! Voraussetzung ist, dass Radfahrer:innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden.

Grünpfeile für den Radverkehr werden auch Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr genannt. An Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr ist das Abbiegen nach rechts nach dem Anhalten auch bei Rot erlaubt.

Voraussetzungen für die Anbringung eines Grünpfeils

Ein Grünpfeil für den Radverkehr darf nur angebracht werden, wenn beim Abbiegen ausreichende Sicht auf Fußgänger und Fahrzeuge besteht. Das Anbringen eines Grünpfeils für den Radverkehr ist nicht erlaubt, wenn sich im unmittelbaren Bereich des rechtsabbiegenden Fahrverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung befindet. Baulich angelegte Radwege in der Straße, in die eingebogen wird, müssen deutlich vom Gehweg abgegrenzt sein.So wird Linksabbiegern, die sich bereits auf der Kreuzung oder Einmündung befinden, die Räumung ermöglicht (VwV-StVO zu § 37).

Pilotversuche und erste Umsetzungen

In einigen deutschen Städten startete bereits Anfang Januar 2019 ein Test mit dem grünen Pfeil nur für Fahrradfahrer:innen. Der Pilotversuch wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen durchgeführt.Während Autos an roten Ampeln warten müssen, dürfen Radler:innen in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart an bestimmten Punkten auf der Straße oder dem Radweg abbiegen.

Kassel setzt den Grünpfeil für Fahrradfahrerinnen und -fahrer um, den die Straßenverkehrsordnung seit 2020 ermöglicht. In Kassel werden die ersten Grünpfeile für den Radverkehr ab Ende 2023 angebracht.

Ziele und Vorteile des Grünpfeils für Radfahrer

Die Wartezeiten an Ampelkreuzungen sollen kürzer werden, um damit einen Beitrag zur Attraktivierung des Fahrradfahrens zu leisten. Der Grünpfeil kann die „innerstädtische Reisezeit“ mit dem Fahrrad angesichts der hohen Ampeldichte nicht unerheblich verkürzen und somit die Attraktivität der Radbenutzung gegenüber der Benutzung des Autos weiter verbessern. Er ist deshalb für den ADFC ein wichtiges und dabei kostengünstiges Instrument der Radverkehrsförderung.

Der ADFC setzt sich seit Jahren für den Grünpfeil ein und sieht sich durch den Versuch bestätigt, dass das Haltegebot eigentlich überflüssig sei, denn auch ohne Anhalten gefährden Radfahrende andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht, wenn ihnen die Grünpfeilregelung es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

Kritik und Bedenken

Für Straßen ohne Radfahrstreifen oder eigenen Radweg wäre der grüne Pfeil nach Ansicht des ADAC jedoch ungeeignet, weil sich Radler:innen dann rechts an Fahrzeugen vorbei schlängeln würden und so erst recht in einen Gefahrenbereich geraten würden.

Noch wichtiger als der grüne Pfeil nur für Fahrradfahrer:innen wäre für den ADFC allerdings eine allgemeine Verbesserung der Rad-Infrastruktur: "Was wir brauchen, sind breite, eigenständige Radwege in durchgängigen Netzen und sogenannte geschützte Kreuzungen", so Sprecherin Krone.

Verhaltensregeln und Sorgfaltspflichten

Bei Nutzung des Grünpfeils zum Abbiegen ist wichtig zu beachten, dass allen anderen Verkehrsströme Vorrang haben. Im Verkehrsgeschehen selbst darf ein Grünpfeil nur dann genutzt werden, wenn die Kreuzung frei ist und andere Verkehrsteilnehmer - z.B. Fußgänger - nicht behindert oder gar gefährdet werden. Außerdem muss vor dem Abbiegen kurz angehalten werden, sonst droht eine Strafe.

Der Unterschied zwischen Grünpfeil und Grünem Pfeil

Nicht zu verwechseln ist der Grünpfeil übrigens mit dem „Grünen Pfeil“. Der grüne Pfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. Beim Grünpfeil handelt es sich um das Verkehrszeichen 720. Es ist ein Blechschild das rechts neben einer Ampel montiert ist. Im Gegensatz zum Grünpfeil signalisiert der grün leuchtende Pfeil der Ampel Vorfahrt. Der Autofahrer hat freie Fahrt in die angezeigte Richtung.

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