Haftpflichtversicherung für 125 ccm Motorräder: Ein umfassender Vergleich

Leichtkrafträder und Leichtkraftroller haben einen auf 125 ccm beschränkten Hubraum. Versicherungstechnisch müssen sie in Deutschland mindestens mit dem Versicherungsschutz einer Motorrad Haftpflichtversicherung abgesichert werden. In Deutschland gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5,1 Millionen Krafträder (Stand: Oktober 2024). Dementsprechend groß ist die Auswahl an Versicherern für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer.

Gesetzliche Grundlagen und Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflichtversicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht greift, wenn Sie mit Ihrem Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller Dritte schädigen. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen.

Deckungssummen

Besonders hohe Deckung: Sach- und Vermögensschäden sind bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro abgedeckt. Bei Personenschäden zahlt die Allianz pauschal bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person (Pauschalschaden). Zusammenstöße können teuer werden. Auch ohne Personenschaden können Kosten schnell in die Millionen Euro gehen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist essenziell. Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt keine Schäden am eigenen Motorrad.

Zusätzliche Versicherungsoptionen

Empfehlenswert ist oftmals jedoch auch der zusätzliche Schutz mit einer Teil- oder Vollkasko, um z.B. Kaskoversicherungen sind freiwillig, aber sinnvoll. Insbesondere dann, wenn der Wert des eigenen Kraftrads hoch ist. Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.

Teilkaskoversicherung

Wenn Sie mit Teilkasko Ihre 125er versichern, sind Schäden am eigenen Kraftrad abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Tierbiss und Natur­gewalten wie Blitzschlag, Hagel oder Hochwasser. Die Teilkasko Ihres Rollers bzw. 125 ccm Leichtkraftrads deckt Schäden ab, die durch Diebstahl oder Naturereignisse wie Brand, Sturm, Hagel oder Wildunfälle bzw. den Zusammenstoß mit bestimmten Tieren entstehen. Auch Glasschäden sind bei der Teilkasko mitversichert.

  • Kein Ausschluss bestimmter Tierarten: Bei Zusammenstoß mit Tieren spielt es keine Rolle, ob es sich um Haarwild (z. B. Reh, Fuchs) handelt. Ihre 125er-Versicherung mit Teilkasko leistet auch, wenn ein Schaf oder Hund vor Ihr Leichtkraftrad läuft.
  • Schutz bei Folgeschäden: Durch Tierbiss oder Kurzschluss entsteht ein Folgeschaden an der Verkabelung Ihrer 125er?

Vollkaskoversicherung

Vollkasko als 125er-Motorrad-Versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung für 125 ccm. Zusätzlich greift der Rundumschutz bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Ist Ihr Kraftrad noch nicht abbezahlt, sollten Sie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erwägen.

  • Inklusive Sonderausstattung: Fest mit dem Leichtkraftrad verbundene Spezialausstattung (z. B. Zubehör bis zu einem Neuwert von insgesamt 20.000 Euro zu Schaden kommt).
  • Bis zu 24 Monate Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung: Hat Ihr neues Leichtkraftrad innerhalb der ersten 24 Monate einen Totalschaden, ersetzt die Allianz statt des Fahrzeugwerts den Neupreis.

Als Versicherung für ein Motorrad bis 125 ccm ist für Fahranfänger:innen Vollkasko empfehlenswert. Der Grund: Einsteiger:innen haben statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko als routinierte Biker:innen. Eine Vollkasko als 125-ccm-Roller-Versicherung deckt hohe Reparaturkosten sogar bei selbst verschuldeten Unfallschäden ab.

Weitere Absicherungsmöglichkeiten

Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive. Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und Rabatte

Ja, auch bei der Leichtkraftrad-Versicherung gibt es Schadenfreiheitsrabatt. Je länger Sie schadenfrei mit Ihrem Bike unterwegs sind, desto höher ist der Nachlass auf den Versicherungsbeitrag. Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft. Nicht immer sinkt die Versicherungsprämie proportional zur verbesserten SF-Klasse.

Übertragung der SF-Klasse

Ja, Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Dies ist möglich bei Familienmitgliedern, Ihrem Zweitfahrzeug oder bei einem Versicherungswechsel. Somit können Sie zum Beispiel Ihren Kindern eine günstigere Versicherung ermöglichen. Auch wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Versicherung abgeschlossen hat, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen.

Saisonkennzeichen

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen. Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken.

Besonderheiten bei Elektro-Leichtkrafträdern

Bei der Allianz sind Akku und Ladezubehör batteriebetriebener Krafträder mitversichert. Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

eVB-Nummer und Zulassung

Sie müssen Ihr Leichtkraftrad versichern, bevor Sie es bei der Zulassungsstelle anmelden können. Dort benötigen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Nachweis. Das geht in wenigen Schritten online. Die eVB-Nummer für Ihr 125-ccm-Leichtkraftrad erhalten Sie, wenn Sie eine 125er-Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben. Wer ein Motorrad zulassen möchte, muss mit der eVB-Nummer nachweisen, dass das Motorrad versichert ist. Sie erhalten die eVB bei Abschluss einer Motorradversicherung.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Ja, Ihre Leichtkraftrad-Versicherung gilt auch im Ausland. Die Versicherung für Motorrad oder Roller bis 125 ccm greift innerhalb der Europäischen Union (EU) und in außereuropäischen Gebieten, die zum EU-Geltungsbereich gehören. Haben Sie eine Internationale Versicherungsbescheinigung (= Internationale Versicherungskarte, früher "Grüne Karte"), sind Sie auch in darin aufgeführten nicht europäischen Ländern geschützt.

Kriterien für die Berechnung der Versicherungsprämie

Viele Faktoren bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags - die meisten ähneln denen der Autoversicherung. Zentral ist der Schadenfreiheitsrabatt. Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:

  • Hersteller
  • kW
  • Höchstgeschwindigkeit
  • Hubraum
  • Leergewicht
  • Erstzulassung
  • Zulassung auf den neuen Halter
  • Kennzeichenbeginn im Ort (z.B. B für Berlin)
  • Postleitzahl des Halters
  • Jahreslaufleistung
  • Standort des Fahrzeugs über Nacht
  • Gewünschter Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht und Teilkasko etc.)
  • Selbstbeteiligung in der Vollkasko und/oder in der Teilkasko (z.B. € 0, € 150, € 300, € 500)
  • Fahrer des Fahrzeugs (z.B. Lebens-/Ehepartner, Kinder etc.)
  • Genaue Geburtsdaten der Fahrer
  • Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen
  • Gewünschter Zeitraum bei Saisonkennzeichen
  • Schadenfreiheitsklassen von einem abgemeldeten Fahrzeug

Tipps zur Auswahl der richtigen Versicherung

Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt?

Wichtige Aspekte beim Vergleich

  • Deckungsumfang/Deckungssummen: Überprüfen Sie, welche Summe im Schadensfall von der Versicherung abgedeckt wird. Diese sollte idealerweise bei 100 Millionen Euro liegen.
  • Selbstbeteiligung: Wenn Sie im Schadensfall einen Anteil der Kosten selbst übernehmen, kann sich das positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken.
  • Schadenfreiheitsklasse: Können Sie von einer günstigen Schadenfreiheitsklasse profitieren?
  • Zusatzleistungen: So manche Leichtkraftradversicherung bietet Extras wie Pannenhilfe oder Ersatzfahrzeug an.

Kündigung und Wechsel der Versicherung

Wie kann ich meine Leichtkraftradversicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen? Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln:

  1. Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und wechseln.
  3. Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln.
  4. Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung möglich.

Generell wichtig bei einer Kündigung: Sowohl die reguläre als auch die Sonderkündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben.

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