Den Wind im Gesicht und den ersten Führerschein in der Tasche - Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen das erste motorisierte Gefährt in die Freiheit. Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie enormes Fahrvergnügen und praktische Mobilität: Zum Beispiel für einen schnellen Abstecher in die Stadt oder als Fortbewegungsmittel im Urlaub, die Sie im Wohnmobil oder Hänger mittransportieren. Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss.
Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke auch häufiger als Pkws in Unfälle verwickelt. Das liegt vor allem an der kleineren, schlanken Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind. Gerade im Stadtverkehr oder bei schlechten Witterungsbedingungen wirkt sich das schnell negativ aus.
In diesen Fällen ist es wichtig, auf eine starke Versicherung bauen zu können. Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden - doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern.
Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen.
Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundstein Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten. Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Kaskoversicherung sowie zusätzliche Leistungen wie einer Pannenhilfe durch einen Kfz-Schutzbrief erweitern.
Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie optimal gesichert, was Schäden an fremdem Eigentum oder Personen betrifft. Sie kommt jedoch nicht für die am eigenen Fahrzeug auf.
Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.
- Diebstahl oder Raub
- Brand oder Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch
- Zusammenstöße mit Tieren
- Tierbiss
- Kurzschluss
- Glasbruch
Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.
Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.
- Kurzschluss an der Verkabelung inkl.
- Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl.
- Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine.
Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf.
Zusätzliche Leistungen und Erweiterungen
Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 7,00 € * im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B.
Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei.
Besonderheiten bei E-Leichtkrafträdern
Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.
Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
- Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.
- Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
- Kosten bei drohender Entzündung - Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs?
Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container. Im Inland übernehmen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen.
Und wenn Ihr E-Leichtkraftrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Voraussetzungen für die Versicherung als Leichtkraftrad
Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”.
Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden.
Wechsel der Leichtkraftradversicherung
Wie kann ich meine Leichtkraftradversicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen? Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln.
- Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
E-Scooter-Versicherung
Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort.
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