Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Fahrer muss aber zusätzlich den Versicherungsschein in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone jederzeit mitführen.
Ab 3. Februar 2025 können die Mopedkennzeichen bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Ab dem 01. März eines jeden Jahres gibt es eine neue Farbe.
Gesetzliche Bestimmungen und Besonderheiten
Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1965 geboren wurde.
Versicherungsschutz
Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt. Außerdem bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch, Zusammenstöße mit Tieren, Tierbiss, Kurzschluss und Glasbruch.
- Diebstahl inkl. Teildiebstähle: Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
- Glasbruch: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
- Tierkollisionen: Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
- Kurzschluss: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
- Tierbiss: Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
Elektro Kasko
Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B. Elektrokleinstfahrzeug, z.B. E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung.
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.
Versicherungsbeginn und -ende
Das Verkehrsjahr der Moped-Versicherung beginnt mit der Mopedsaison am 01. März. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. März in die Moped-Saison ein, zahlen Sie einen geringeren Beitrag. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
Ja, da es sich um eine Ablaufpolice handelt. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.
ADAC Moped-Versicherung
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller.
Mopedauto und Microcar Versicherung
Ein Microcar versichert man wie ein Moped. Man muss für diese Autos keine Kfz-Steuer zahlen.
E-Scooter Versicherung
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. 15 Millionen € pro geschädigte Person geleistet.
Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
Leichtkraftrad-Versicherung
Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss. Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden - doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern. Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen.
Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. € je geschädigter Person).
Kaskoversicherung für Leichtkrafträder
Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko.
- Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.
- Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus.
Zusätzliche Leistungen
Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf. Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Fahren Sie gerne mit dem Wohnmobil in Urlaub? Wenn ja, und wenn in Ihrer Heckgarage ausreichend Raum ist, nehmen Sie sicher auch das Leichtkraftrad oder einen Roller mit.
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
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