Teilkasko Motorrad: Was ist das und wann ist sie sinnvoll?

Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine. Das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht und sich das Motorrad dynamisch in die Kurven legt. Auf dem Motorrad nehmen Sie viel mehr wahr, als es beim Autofahren möglich ist. Dynamik und Wendigkeit, Adrenalin und Entspannung - es gibt viele Gründe, weshalb das Zweirad so beliebt ist. Ob Touren allein, zu zweit oder in der Gruppe - Motorradfahren ist eine Passion, die Sie mit anderen Menschen gemeinsam erleben können.

Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen. Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. So sehr Sie die Freiheit auf zwei Rädern auch genießen - als Motorradfahrer sollten Sie diese Gefahr im Hinterkopf haben. Auf dem Motorrad sind Sie mittendrin statt nur dabei. Das macht das Fahrerlebnis aus - und das macht es auch gleichzeitig so gefährlich.

Passieren kann also immer etwas. Selbst dann, wenn Sie sicher und vorsichtig fahren und viele Jahre Erfahrung haben. Auf einer Tour werden Sie vielleicht von Starkregen überrascht, die Straßenverhältnisse sind schlecht oder andere Verkehrsteilnehmer bringen Sie mit riskanten Fahrmanövern in Gefahr. Denn auch andere Fahrer und Fußgänger können unvorhergesehen reagieren und Sie können dadurch zu Schaden kommen.

Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde. Dank der Motorrad-Versicherung wissen Sie, dass Ihr Fahrzeug sowie Schäden, die anderen Personen als Unfallopfern entstehen, abgesichert sind.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung. Was unterscheidet Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung bei Motorrädern?

Beim Motorrad gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Kfz-Versicherung des Autos: Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient dem Schutz etwaiger Unfallopfer - auch des Sozius - und muss von jedem Halter abgeschlossen werden. Sie zahlt zum Beispiel Schäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen.

Die Teilkaskoversicherung

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung deckt eine Anzahl genau definierter Schadensfälle ab, zum Beispiel Diebstahl oder Schäden durch Sturm und Hagel. Darum bieten wir Ihnen unsere Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu günstigen Konditionen an.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

  • Schäden durch Naturgewalten: Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Wie Hagelschäden sind Sturm­schäden am Motorrad über die Teil­kasko abgedeckt. Voraus­setzung ist, dass der Wetter­dienst den Sturm gemeldet hat. Versicherer legen in den Vertrags­bedingungen in der Regel eine Wind­stärke fest. Kippt Ihr Kraftrad um, weil eine starke Wind­böe es erfasst, zählt das als Sturm­schaden. Die Teil­kasko für Ihr Motorrad deckt den Schaden ab, wenn der Sturm stark genug war. Fällt das Bike auf dem Stell­platz um, weil der Fahrer es nicht sicher abgestellt hat, leistet die Motor­rad-Teilkasko­versicherung dagegen nicht.
  • Glasbruch: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. um Scheinwerfer oder Blinker handelt.
  • Diebstahl: Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Vor einem solchen Schaden schützt eine Kaskoversicherung. Ihre Leistung: Nach einem Diebstahl ersetzt sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Motorrads. Wurde Ihr Motorrad gestohlen, erstattet die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert. Selbst fest angebaute Koffersysteme und der Helm, der darin verstaut wurde, sind in der Teilkasko versichert. Das Beste dabei: Ist das Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkasko versichert, gilt der Diebstahlschutz auch in den Wintermonaten weiter. Voraussetzung dafür ist, dass das Motorrad an einem gesicherten Ort steht, beispielsweise in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück.
  • Kurzschluss: Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Kabel, Schläuche und Leitungen, die zum Beispiel durch einen Marder beschädigt werden, sind in unserer Teilkasko versichert.
  • Reifenschäden und Transportschäden: Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist, und Transportschäden werden übernommen. Das vollkaskoversicherte eigene Motorrad wird auf einem Anhänger transportiert und kippt um oder fällt herunter.
  • Brand: Einzelne verschmorte Kabel oder das komplette Motorrad ist in Brand - unsere Teilkasko kommt für Feuerschäden am Motorrad auf.
  • Zusammenstoß mit Tieren: Egal, wie vorsichtig Sie unterwegs sind, zum Beispiel auf ruhigen Straßen durch den Wald: Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Tieren. Diese tauchen unvermittelt vor Ihnen auf. An ein Ausweichen ist dabei selten zu denken. Meistens gehen diese Zusammenstöße mit Stürzen einher, die Ihr Zweirad beschädigen. Mit der Motorrad-Teilkasko haben Sie eine Versicherung, die für diese Schäden aufkommt. Bei DA Direkt sind Sie mit dem „Erweiterten Versicherungsschutz bei Wild- und Tierschäden“ bei Zusammenstößen abgesichert. Dazu gehören Zusammenstöße mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine), Federwild (z.B. Fasane, Wildgänse) und Nutztieren (z.B. Rinder, Pferde).

Was die Teilkasko nicht abdeckt

  • Vandalismus: Nein, bei Vandalismusschäden leistet eine Teilkaskoversicherung fürs Motorrad nicht. Zerstören oder beschädigen Unbekannte Ihre Maschine mutwillig (z. B. zerkratzter Lack), übernimmt die Motorrad-Teilkasko keine Kosten.
  • Selbstverschuldete Unfälle: Versicherungs­schutz bei selbst ver­schuldeten Schäden besteht nur über die Motorrad-Voll­kasko. Nein, weder Vollkasko noch Teilkasko fürs Motorrad kommt bei selbst ver­ursachten Unfällen für Ver­letzungen des Fahrers oder der Fahrerin auf.
  • Rennfahrten: Ihre Motorrad-Teilkasko­versicherung über­nimmt keine Schäden, die bei einem Motorradunfall auf der Renn­strecke oder bei dazu­gehörigen Übungs­fahrten an Ihrem Bike entstehen. Rennen sowie dazugehörige Übungsfahrten sind vom Versicherungsschutz der Haftpflicht- sowie der Teil- und Vollkaskoversicherung ausgeschlossen.

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ersetzt - zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung - weitere Schäden am eigenen Motorrad, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack. Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz.

Zusatzleistungen und Besonderheiten

  • Schutzkleidung: Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht. Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist.
  • Saisonkennzeichen: Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung. Beliebt sind daher Saisonkennzeichen. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zwischen April und September genutzt, lässt sich in den restlichen sechs Monaten nicht nur die Steuer, sondern auch die Prämie für die Versicherung sparen.
  • Schadenfreiheitsklassen: Schadensfreiheitsklassen ("SF-Klassen") gibt es wie beim Auto auch beim Motorrad.
  • Regionalklassen: Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz aus 38 Regionen wider. Dabei gilt: Je seltener und geringer die Schäden und Unfälle in einer Region, desto niedriger ist die Regionalklasse.
  • Mallorca-Police: Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein. „Mallorca-Police“ - Wenn Sie sich im Ausland einen Pkw mieten, sind die oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen. Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.
  • Schutzbrief: Viele Versicherungen bieten einen Schutzbrief für Fahrzeuge gleich mit an. Er bietet zusätzlichen Schutz bei Pannen und Unfällen - zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Pannenhilfe oder den Abschleppdienst. Biker bekommen mit einem Schutzbrief ihrer Versicherung schnelle Hilfe unterwegs.
  • Elektromotorräder: Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Was eine Motorrad-Versicherung kosten kann, ist je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich. Die Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen: Junge Motorradfahrer verursachen mehr Schäden als der Durchschnitt. Die Statistiker des GDV unterscheiden die Schadenbilanzen von Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes von allen anderen Versicherten.

Für Teil- und Vollkaskoversicherungen wird in aller Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In der Motorradversicherung ist das nicht anders. Auch hier gilt eine einfache Faustregel: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird der Beitrag für die Versicherung.

Dabei berücksichtigen die Versicherungen viele verschiedene weitere Merkmale: Manche Unternehmen geben Rabatt, wenn das Fahrzeug in der Garage steht. Im Zulassungsbezirk, in dem Sie Ihr Bike angemeldet haben, ist das Risiko für Teilkasko­schäden gering? Dann ist die Regional­klasse meist niedrig und der Beitrag der Motorrad-Teilkasko entsprechend günstig. Am günstigsten stuft der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) Motorrad­fahrer in der Teilkasko­versicherung u. a. in der Region Weser Ems (Kfz-Haftpflichtversicherung).

Je schwächer ein Motorrad motorisiert ist, desto niedriger ist in der Regel das Unfall­risiko. Wer sein Bike ausschließlich für Wochenend­ausfahrten bei schönem Wetter nutzt, legt weniger Kilo­meter im Jahr zurück als jemand, der fast jeden Tag Motor­rad fährt. Gelegenheits­fahrer haben statistisch gesehen ein geringeres Unfall- und Schadens­risiko.

Je älter und erfahrener ein Motorrad­fahrer ist, desto geringer ist statistisch gesehen sein Unfall­risiko. Viele Kfz-Versicherer berücksichtigen beim Berechnen von Teil­kasko-Motor­rad-Kosten die Berufs­gruppe der Ver­si­che­rungs­nehmer (z. B. Beamte, land­wirt­schaftliche Berufe). Anbieter unter­scheiden außer­dem mehrere Motorrad-Versicherungs­klassen - zum Beispiel reguläre Motor­räder, Leicht­kraft­räder, Roller, Quads und Trikes. Wichtig: Bei der Teilkasko gibt es keine Ein­stufung in eine Motorrad-Schaden­freiheits­klasse.

Wann ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?

In der Regel ist eine Motor­rad-Teil­kasko sinnvoll für Fahrzeug­halter, die ein nicht mehr ganz neues, aber gut erhaltenes Bike fahren. Welche Versicherungsart für Ihr Motorrad sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fahr­verhalten und persönlichem Absicherungs­bedarf ab. Motorrad-Vollkasko: Lohnt sich zum Bei­spiel für Neu­fahrzeuge, wert­volle Sammler­stücke und Leasing­maschinen.

Schließlich deckt diese für einen relativ schmalen Taler Risiken ab, auf die Sie als Fahrerin oder Fahrer keinen Einfluss haben und die Sie nicht vermeiden können - ganz gleich, wie viel Fahrerfahrung Sie haben.

  • … Sie finanziell abgesichert sein wollen. Beispielsweise, wenn durch äußere Ein­flüsse (z. B. Hagel, Sturm) Schäden an Ihrem Bike entstehen.
  • … Ihr Motorrad inklusive fest angebauter Sonder­ausstattung (z. B. Topcase, Windschild) gegen Diebstahl absichern möchten.

Wie kann ich meine Motorrad-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.

  • Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und wechseln.
  • Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. der Leistungsablehnung) möglich.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0