Das Abbiegen mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr birgt ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Um Kollisionen zu vermeiden, ist es wichtig, andere Verkehrsteilnehmer auf den geplanten Abbiegevorgang hinzuweisen. Da Fahrräder nicht über elektrische Blinker verfügen, sind Handzeichen erforderlich.
Auch um die Zahl der tödlichen Unfälle zu reduzieren, lernen Kinder bereits in der Grundschule, wie sie richtig nach links und rechts abbiegen. Denn das Fahrrad setzt die Grundschule im Zuge der Verkehrserziehung ein. Die Schüler lernen damit die Verkehrsregeln und die Bedeutung der verschiedenen Straßenschilder. Den Abschluss der Unterrichtseinheit bildet dann die Fahrradprüfung. Wie man links abbiegen und andere überholen muss, gilt es dabei unter Beweis zu stellen.
Für alle Radfahrer, bei denen der Verkehrsunterricht in der Schule schon ein paar Jahre her ist, haben wir nachfolgend die wichtigsten Vorschriften zum Abbiegen mit dem Fahrrad zusammengefasst.
Allgemeine Regeln für das Abbiegen mit dem Fahrrad
Grundsätzlich gilt, dass sich Radfahrer genauso wie Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer an die allgemeinen Verkehrsregeln halten müssen. Die Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr ist in Paragraph § 1 StVO enthalten: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Radfahrer müssen per Handzeichen deutlich und rechtzeitig ankündigen, wenn sie abbiegen bzw. die Richtung ändern wollen. Wer diese nicht bzw. nicht frühzeitig und deutlich macht, muss mit einem Verwarngeld von mindestens 10 Euro rechnen.
Rechtsfahrgebot
Auch Radfahrende müssen rechts fahren. Dies bedeutet, den Gegebenheiten angemessen weit rechts zu fahren. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder indirekten Linksabbiegen zu beachten. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot - und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Fahrradstraßen und auch Schutzstreifen.
Trotzdem kommen Radfahrenden, die sich rechts halten, immer wieder Radfahrende entgegen, die auf der linken Seite unterwegs sind. Das verunsichert die richtig fahrenden Radfahrenden und kann auch gefährlich werden.
15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, obwohl eine Schutzstreifenmarkierung vorhanden ist. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.
Wie biege ich mit dem Fahrrad richtig nach rechts ab?
Das Abbiegen nach rechts wird gemeinhin als einfacher empfunden, allerdings besteht für Radfahrer die Gefahr, in den toten Winkel eines Lkw zu geraten. Aus diesem Grund ist auch bei diesem Manöver höchste Wachsamkeit gefragt.
Dennoch gilt es auch bei diesem Fahrmanöver allerhand zu beachten:
- Zeigen Sie Ihre Absicht rechtzeitig mit Handzeichen an und achten Sie beim Rechtsabbiegen auf Fußgänger.
- Vergewissern Sie sich mit einem Schulterblick, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
- Bremsen Sie etwas ab.
- Kündigen Sie mit einem Handzeichen den Abbiegevorgang an, indem Sie den rechten Arm ausstrecken.
- Bringen Sie die rechte Hand wieder zum Lenker.
- Beachten Sie die Vorfahrtsregeln und lassen Sie ggf. Fußgänger die Straße überqueren.
Wichtig! Beim Rechtsabbiegen besteht immer die Gefahr, dass Radfahrer in den toten Winkel eines Lkw gelangen und dadurch vom Fahrer übersehen werden. Dies kann dazu führen, dass Fahrradfahrer abgedrängt oder sogar überfahren werden.
Folgende Punkte sollte man einhalten, damit man sicher rechts abbiegen kann:
- Nach rechts hinten umschauen und auf Fußgänger, Kinder und Radfahrende auf nicht benutzungspflichtigen Fahrradwegen achten. Sie alle haben aus beiden Richtungen kommend Vorfahrt.
- Rechten Arm herausstrecken.
- Zügig abbiegen
Wie biege ich mit dem Fahrrad links ab?
Als Radfahrer haben Sie grundsätzlich zwei Optionen, wenn Sie nach links abbiegen. Mit dem Fahrrad können Sie nämlich sowohl direkt als auch indirekt die Fahrtrichtung wechseln. Aber wie unterscheiden sich die beiden Abbiegeverfahren und was genau müssen Radfahrer darüber wissen?
Beim Linksabbiegen haben Radfahrer die Wahl, ob sie direkt oder indirekt nach links abbiegen. Hier werden die beiden Varianten ausführlicher erklärt.
Direktes Linksabbiegen
Das direkte Abbiegen nach links eignet sich vor allem für Straßen auf denen wenig Verkehr herrscht. Denn auch wenn diese Variante eine schnelle Änderung der Fahrtrichtung ermöglicht, birgt dieses Manöver für den Radfahrer ein hohes Gefahrenpotenzial.
Sie wollen direkt nach links abbiegen?
Die direkte Art führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung. Dabei nutzen Radfahrer die Abbiegestreifen für Pkw. Häufig können Sie auch Abbiegefahrstreifen für Radler nutzen.
Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.
Folgende Punkte muss man einhalten, damit man sicher links abbiegen kann:
- Schulterblick über die linke Schulter nach hinten
- Linken Arm deutlich ausstrecken
- In die Mitte der Fahrbahn bzw. Linksabbiegerspur fahren und Arm wieder zurücknehmen
- Vorfahrt des Querverkehrs und des entgegen kommenden Verkehrs beachten wie auch den Fußgänger- und möglichen Fahrradverkehr auf der linken Seite.
- Zügig im großen Bogen einschwenken und am rechten Rand mit dem gebotenen Abstand weiterfahren.
Während des Abbiegevorgangs die Hände am Lenker halten.
Indirektes Linksabbiegen
Ein höheres Maß an Sicherheit ermöglicht das indirekte Linksabbiegen. Hierbei überquert der Radfahrer zuerst geradeaus die von rechts kreuzende Straße. Anschließend muss dann im sogenannten Aufstellbereich gewartet werden, bis auch die quer verlaufende Straße passiert werden kann. Dieser Vorgang dauert zwar länger als die direkte Variante, hat aber den Vorteil, dass Sie mit dem Fahrrad konfliktfrei abbiegen können.
In immer mehr Städten werden daher zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit Straßenmarkierungen entsprechende Aufstellbereiche gekennzeichnet.
Beim indirekten Abbiegen überqueren Sie zuerst eine Straße, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen. Danach fahren zur nächsten Straße, die ihr eigentliches Ziel war. Sie müssen also zweimal über eine Straße fahren.
Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus.
Bußgelder für falsches Abbiegen mit dem Fahrrad
Missachten diese, wenn sie nach links abbiegen, mit dem Fahrrad die geltenden Vorschriften, drohen daher Konsequenzen. Denn der Gesetzgeber bewertet entsprechende Verstöße als Ordnungswidrigkeit, die Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen.
Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.
Weitere wichtige Hinweise für Radfahrer
- Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.
- Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen.
- Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
ADFC - Ihr Partner für sicheres Radfahren
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.
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