Sind Rückstrahler am Motorrad Pflicht? Eine umfassende Betrachtung

Die Frage, ob Rückstrahler am Motorrad Pflicht sind, beschäftigt viele Motorradfahrer. Insbesondere bei neueren Modellen, die mit seitlichen Reflektoren ausgeliefert werden, stellt sich die Frage, ob diese entfernt werden dürfen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften.

Gesetzliche Grundlagen

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer Ebene die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiradfahrzeugen.

In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Hilfreich bei der Bewertung ist stets, ob ein Fahrzeug nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall.

§ 53 StVZO: Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

Mit Anzahl und Höhen anzubringender Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahlern auch an Motorrädern beschäftigt sich ausführlich § 53 StVZO. Allgemeine Anbauvorschriften für diese lichttechnischen Einrichtungen finden sich in § 49 a StVZO. Die hiervon nur unwesentlich abweichende europarechtliche Regelung UN-ECE R 53, beleuchten wir gleich mit.

  • Krafträder ohne Beiwagen brauchen nach der StVZO nur eine Schlussleuchte.
  • Auf nationaler Ebene ist nur eine Bremsleuchte am Bike zulässig.
  • Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein, dürfen also auch zwei haben.

Während eine Mindesthöhe nach deutschem Recht nicht vorgegeben ist, beträgt sie für EU-zugelassene Bikes 250 mm. Und nein, das reflektierende Kennzeichen gilt nicht als Rückstrahler. Denn dieser soll für den Fall des Versagens der Rückleuchte(n) das »Hinten« signalisieren. Und dafür benötigt er die Farbe Rot.

Anbauvorschriften

Gemeinsam haben die deutschen und die EU-Regelungen aber Folgendes: Einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt. Eine kleine Abweichung gewährt das Wort »Bezugspunkt«. Dieser beschreibt die Mitte der Lichtaustrittsfläche und lässt eine Toleranz von +/- drei Grad zu.

Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein. (vgl. § 49 a StVZO und UN-ECE R 53 Ziffer 5.5 ff., 2.10.) Kurzum: Einzelne Leuchtmittel müssen mittig, bei zweien muss symmetrisch angebaut werden.

Nun besteht durchaus die Möglichkeit jedes der Teile einzeln anzubringen oder eine Kombination zu verwenden. Welche Fähigkeiten in einem Beleuchtungsteil stecken, erkennt man übrigens an der Angabe neben dem E-Prüfzeichen. Während das Rücklicht mit einem »R« versehen ist, wird auf einem Bremslicht ein »S« angegeben und auf einem Rückstrahler die Buchstaben »IA«. Bei kombinierten Lösungen, die bei diesen drei Leuchtelementen durchaus zulässig sind, findet man alle Buchstaben eingeprägt vor.

Ansonsten gilt auch hier wieder: Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.

Euro 4 und seitliche Rückstrahler

Ab 2017, mit der Einführung der Euro 4 Norm, wurden seitliche Rückstrahler für neu zugelassene Motorräder Pflicht. Dies bedeutet, dass Motorräder, die nach dieser Norm homologiert wurden, diese Reflektoren haben müssen.

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Konsequenzen bei Verstößen

Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Ein Fahrverbot wird in der Regel aber nicht vergeben.

  • Bußgeld bei Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften: ab 15 Euro
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
  • Mitverschuldensvorwurf bei Unfällen

Motorrad Rückstrahler Montage

Ein Motorrad Rückstrahler ist nur dann effektiv, wenn er richtig angebracht ist. Zum Glück ist die Montage von Reflektoren an Ihrem Motorrad einfach und unkompliziert. Bevor Sie einen Reflektor anbringen, sollten Sie sicherstellen, dass der Bereich, an dem er montiert werden soll, sauber und trocken ist. Wenn der Bereich schmutzig oder fettig ist, kann der Klebstoff nicht haften.

Weitere Aspekte der Motorradbeleuchtung

Neben den Rückstrahlern gibt es weitere wichtige Aspekte der Motorradbeleuchtung, die beachtet werden müssen:

  • Scheinwerfer: Weißes Licht nach vorn, frei justierbar und arretierbar.
  • Schlussleuchte: Rotes Licht nach hinten, bei Solofahrzeugen eine, bei Motorrädern mit Beiwagen zwei.
  • Bremsleuchte: Rotes Licht, das beim Betätigen der Bremse aufleuchtet.
  • Blinker: Gelbes Licht, vier Stück, symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht.
  • Kennzeichenbeleuchtung: Weißes Licht, das das Kennzeichen beleuchtet.

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Die Bedeutung von Reflektoren für die Sicherheit

Ein Motorrad Reflektor ist eine einfache, aber effektive Möglichkeit, um die Sichtbarkeit Ihres Motorrads zu verbessern. Reflektoren reflektieren das Licht von Scheinwerfern anderer Fahrzeuge und erhöhen somit Ihre Präsenz auf der Straße.

Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer. Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein.

Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Aspekt Vorschrift
Rückstrahler hinten Pflicht, rot, nicht dreieckig
Seitliche Rückstrahler Pflicht für EURO 4 Motorräder (ab 2017), gelb
Anbauhöhe Mindestens 25 cm, maximal 90 cm über der Fahrbahn
Prüfzeichen ECE oder EG erforderlich
Konsequenzen bei Verstößen Bußgeld, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Mitverschulden bei Unfällen

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