Ist Standlicht beim Motorrad Pflicht in Deutschland?

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.

Was ist Standlicht und wozu dient es?

Das Standlicht wird auch als Begrenzungslicht bezeichnet und dient dazu, ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten. Die Begrenzung des Fahrzeugs soll so bei schlechter Außenbeleuchtung kenntlich gemacht werden. Das Standlicht wird auch Begrenzungslicht genannt und dient der Beleuchtung und Kenntlichmachung eines haltenden Fahrzeugs.

Funktionsweise und Farbe des Standlichts

Die Begrenzungsleuchten müssen gemäß § 51 StVZO weißes Licht ausstrahlen. Kfz müssen gemäß § 51 StVZO mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein.

  • Standlicht vorn - Begrenzungsleuchten: Sie dienen dazu, die Fahrzeugbegrenzung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich zu machen. Sie geben einen Hinweis auf die Breite des Fahrzeugs (weißes Licht).
  • Standlicht hinten - Schlussleuchten: Sie dienen dazu, das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen von hinten kenntlich zu machen.

Gesetzliche Bestimmungen zum Standlicht

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw.Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

Wann muss das Standlicht eingeschaltet werden?

Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss das haltende Fahrzeug bei fehlender Straßenbeleuchtung mit dem Standlicht beleuchtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften reicht die einseitige Beleuchtung durch ein Parklicht.

Darf man nur mit Standlicht fahren?

Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nur mit Standlicht zu fahren, ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben. Ein Fahrzeug darf nicht allein mit Standlicht fahren. Es muss immer in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht eingeschaltet sein. Die Begrenzungsleuchten sind allerdings auch dann eingeschaltet, wenn mit Fernlicht oder Abblendlicht gefahren wird.

Ist die Sicht durch Dunkelheit oder Witterungsverhältnisse wie Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt, muss die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden. Die Beleuchtung sorgt im Straßenverkehr dafür, dass der Fahrzeugführer bei schlechten Sichtverhältnissen zum einen besser sehen kann und zum anderen besser gesehen wird.

Standlicht in Kombination mit anderen Lichtern

  • Abblendlicht: Mit Abblendlicht muss in der Dämmerung oder bei Dunkelheit gefahren werden oder wenn am Tag die Sicht erheblich durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird.
  • Fernlicht: Ist eine Straße durchgehend oder ausreichend beleuchtet, darf nicht mit Fernlicht gefahren werden.

Nebelscheinwerfer können übrigens auch in Kombination mit dem Standlicht benutzt werden.

Standlichtpflicht bei Motorrädern

Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon. Ist dein Krad erstmal nach STVZO geprüft, so KANN es Standlicht haben, es ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Beleuchtung nach EG-Richtlinien

Wenn die Beleuchtung ansonsten nach EG ist, muss es auch eine Standlichtfunktion geben. Wenn Moped mit EG-Zul., dann EG-Lichterei.

Wenn der SW auf Fern- und Abblendlicht geprüft ist und kein Standlicht verbaut ist, kann man ja was geprüftes extern verbauen...

Beleuchtung nach StVZO

Ne STVZO Karre darf obendrein alles, was ne EG-Karre auch darf, muß es aber nicht, abweichende Regelungen gelten aber für Blinkerabstände z.B.

Was die Blinker mit der Amischaltung 5w im Dauerbetrieb betrifft, sagt er, dass sei als Positionsleuchte mittlerweile erlaubt, allerdings muss der 5w Faden im Blinkbetrieb aus sein. Also beim Blinken nur 21w ein/aus.

Weitere Aspekte der Motorradbeleuchtung

Neben dem Standlicht gibt es noch weitere wichtige Aspekte der Motorradbeleuchtung, die in der StVZO und den EG-Richtlinien geregelt sind.Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden.

Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt.

Über den Autor

Murat Kilinc ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2018 zusätzlich den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. In seiner achtjährigen selbstständigen Tätigkeit befasste er sich unter anderem mit dem Verkehrsrecht.

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