Standlichtpflicht für Motorräder in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Die Beleuchtung sorgt im Straßenverkehr dafür, dass der Fahrzeugführer bei schlechten Sichtverhältnissen zum einen besser sehen kann und zum anderen besser gesehen wird. Aber nicht nur fahrende Fahrzeuge müssen beleuchtet werden. Auch ein haltendes oder parkendes Auto muss beleuchtet werden, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern. Doch was genau ist das Standlicht eigentlich und wie sieht es aus? Wann muss dieses benutzt werden? Inwiefern unterscheidet sich dieses von anderen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug?

Was ist ein Standlicht?

Das Standlicht wird auch als Begrenzungslicht bezeichnet und dient dazu, ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten. Die Begrenzung des Fahrzeugs soll so bei schlechter Außenbeleuchtung kenntlich gemacht werden.

Wodurch zeichnet sich ein Standlicht aus? Das Standlicht wird auch Begrenzungslicht genannt und dient der Beleuchtung und Kenntlichmachung eines haltenden Fahrzeugs. Während des Fahrens ist es ebenfalls eingeschaltet, allerdings nur in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht.

Aussehen und Farbe des Standlichts

Standlicht vorn - Begrenzungsleuchten: Sie dienen dazu, die Fahrzeugbegrenzung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich zu machen. Sie geben einen Hinweis auf die Breite des Fahrzeugs. (Weißes Licht)

Standlicht hinten - Schlussleuchten: Sie dienen dazu, das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen von hinten kenntlich zu machen.

Standlicht - welche Farbe dieses haben muss: Die Begrenzungsleuchten müssen gemäß § 51 StVZO weißes Licht ausstrahlen. Kfz müssen gemäß § 51 StVZO mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein.

Wann muss das Standlicht eingeschaltet werden?

Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.

Wann muss es eingeschaltet werden? Außerhalb geschlossener Ortschaften muss das haltende Fahrzeug bei fehlender Straßenbeleuchtung mit dem Standlicht beleuchtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften reicht die einseitige Beleuchtung durch ein Parklicht.

Fahren nur mit Standlicht erlaubt?

Dürfen Sie nur mit Standlicht fahren? Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nur mit Standlicht zu fahren, ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben. Ist die Sicht durch Dunkelheit oder Witterungsverhältnisse wie Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt, muss die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden.

Ein Fahrzeug darf nicht allein mit Standlicht fahren. Es muss immer in Kombination mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht eingeschaltet sein. Neben dem Standlicht gibt es noch das Fernlicht und das Abblendlicht. Diese müssen in Kombination mit dem Standlicht zur Beleuchtung von fahrenden Fahrzeugen eingesetzt werden, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, so zum Beispiel in der Nacht oder am Tag bei die Sicht beeinträchtigenden Witterungsverhältnissen.

Standlicht: Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden. Die Begrenzungsleuchten sind allerdings auch dann eingeschaltet, wenn mit Fernlicht oder Abblendlicht gefahren wird.

  • Abblendlicht: Mit Abblendlicht muss in der Dämmerung oder bei Dunkelheit gefahren werden oder wenn am Tag die Sicht erheblich durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird.
  • Fernlicht: Ist eine Straße durchgehend oder ausreichend beleuchtet, darf nicht mit Fernlicht gefahren werden.

Nebelscheinwerfer können übrigens auch in Kombination mit dem Standlicht benutzt werden.

Standlicht und Tagfahrlicht

Kann das Standlicht als Tagfahrlicht verwendet werden? Das Tagfahrlicht wird bei vielen neueren Fahrzeugmodellen mit der Zündung automatisch eingeschaltet. Die Lichtleistung ist geringer als beim Abblendlicht, jedoch ist das Tagfahrlicht heller als das Standlicht.

Standlicht am Motorrad: Pflicht oder nicht?

Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.

Technische Details zum Standlicht am Motorrad

Hier einige Zahlen und Vorschriften bezüglich der Standlichter am Motorrad:

  • Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
  • Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.

Xenon-Nachrüstung

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht.

Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

Nebelscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer

Nebelscheinwerfer werden oft auch als „Zusatzscheinwerfer“ bezeichnet. Diese sind jedoch keine Tagfahrlichter und dürfen nur bei schlechten Sichtbedingungen unter 50 Metern verwendet werden. Sie dürfen dann jedoch parallel zum Tagfahrlicht bzw. Abblendlicht leuchten.

Der Hauptzweck von Nebelscheinwerfern besteht darin, die Straße und die Umgebung bei schlechten Sichtverhältnissen, insbesondere bei Nebel, Regen oder Schnee, besser auszuleuchten. Nebelscheinwerfer sind in der Regel so konzipiert, dass sie einen breiten und flachen Lichtstrahl erzeugen, der bei Nebel oder schlechten Sichtverhältnissen besser durchdringen kann. Der Fokus liegt dabei auf der Ausleuchtung der Straßenoberfläche. Nebelscheinwerfer helfen dem Fahrer, Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer frühzeitiger zu erkennen.

Nebelscheinwerfer sind ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, das dazu beiträgt, Unfälle in schlechten Sichtverhältnissen zu vermeiden, aber sie sollten verantwortungsbewusst genutzt werden. Wenn der breite Lichtstrahl tagsüber bei guten Sichtverhältnissen verwendet wird, kann er andere Verkehrsteilnehmer blenden.

Positionslichter in den Blinkern

Bezüglich Positionslichter in den Blinkern, die bei Honda ein Seriezustand sind: Ist dein Krad erstmal nach STVZO geprüft, so KANN es Standlicht haben, es ist jedoch nicht zwingend notwendig. Zum anderen ist dieses Lämpchen im Scheinwerfer kein Begrenzungslicht.

Schraubertipp zum Thema Beleuchtung

Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Neben diesem eigentlich unverzichtbaren Vorwissen gibt es ein paar wichtige Regeln, die man beachten sollte. Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen. Die entsprechenden Stecker kann man im Zubehör (etwa Japan-Stecker) besorgen und mit einer passenden Crimpzange sorgfältig festpressen. Wenn es der Platz erlaubt, arbeite ich gern mit den soliden und wasserdichten AMP-Steckern. So lassen sich Fehlerquellen vermeiden, und das Ganze bleibt auch rückbaufähig.

Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren. Im Lenkerbereich dürfen die Kabel auch bei vollem Lenkeinschlag nicht gespannt oder eingeklemmt werden. Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.

Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt. Bei der Auswahl der neuen Komponenten auf Qualität achten und Foren als Informationsquelle nutzen.

Hauptscheinwerfer

Das wichtigste Bauteil für den perfekten nächtlichen Durchblick ist natürlich der Hauptscheinwerfer. Wer jemals ein Motorrad mit 6-Volt-Elektrik und 40-Watt-Bilux-Lampe auf dunkler Landstraße gefahren hat, weiß die neuen Entwicklungen sicher zu schätzen. Standardmäßig sind heute fast alle Motorräder mindestens mit H4-Licht ausgestattet, viele auch schon mit H7.

Bei den Lampen gibt es interessante qualitative Unterschiede, eigentlich nicht erstaunlich bei einer Preisspanne von 3 bis 20 Euro. Spezielle Markenprodukte erreichen dank besserer Glaskolben-Materialien und Füllungen sowie präziserer Fertigung deutlich mehr Leuchtkraft und Leuchtweite, werden aber oft auch wesentlich heißer. Das kann in Einzelfällen bei relativ kleinen Scheinwerfergehäusen mit schlechter Wärmeableitung zu einer verkürzten Lebensdauer führen, ebenso wie das Berühren des Glaskolbens mit den Fingern beim Einbau der neuen Lampe.

Zum Scheinwerfer gehört auch die Streuscheibe, die man, sofern sie verkratzt ist, gegebenenfalls mit Politur aufbessern kann (Achtung: Das ist - sehr streng genommen - eine zulassungstechnische Grauzone). Auch angelaufene oder verschmutzte Reflektoren lassen sich mit viel Friemelei eventuell noch reinigen. Bei den günstigen Preisen für Standard-Ersatzscheinwerfer stellt sich nur die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Dann sollte man auch gleich zum Klarglas-Scheinwerfer greifen, der eine etwas höhere Lichtausbeute als die Riffelglas-Varianten hat.

LED-Technologie

Die LED-Technologie liefert nicht nur das beste Licht und wird deshalb bei immer mehr Modellen serienmäßig verwendet, sondern bietet auch vielfältige Möglichkeiten, der Maschine mit zum Beispiel einem asymmetrischen Design ein ganz eigenes Aussehen zu verleihen. LED-Nachrüstscheinwerfer - zum Teil sogar mit adaptivem Kurvenlicht - werden von der Zubehör-Industrie sowohl als Einsatz als auch als Komplettscheinwerfer angeboten.

Beim Einbau/Umbau von Scheinwerfern gibt es aber einiges zu beachten. Im Scheinwerfergehäuse befinden sich in der Regel jede Menge Kabel, und der Platz ist extrem knapp kalkuliert. Beim Umbau unbedingt auf korrekte Verlegung achten, um keine Kurzschlüsse zu produzieren. Problematisch wird es vor allem, wenn der neue Scheinwerfer kleiner ist oder der Einsatz breiter baut, weil zum Beispiel der bei LED-Technologie notwendige Kühlkörper zusätzlichen Platz kosten. Für bestimmte Modelle (etwa solche mit Can-Bus) braucht man eventuell spezielle Adapter.

Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.)

Ein Kapitel für sich sind Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.), die früher gern bei Harleys und Goldwings und heute oft bei Groß-Enduros verwendet werden. Hier ist das Angebot reichhaltig. Beim Anschluss der Lampen unbedingt eine Schaltung über ein Relais bevorzugen und die Anbauvorschriften beachten.

Eine relativ neue Spielart sind die Tagfahrlampen. Bei nachträglichem Einbau (nur genehmigte Produkte mit E-Zeichen + RL = Daytime Running Light verwenden) muss man nicht nur die vorgeschriebenen Abstände, sondern auch die entsprechende Schaltung beachten. Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald die Zündung aktiviert ist, und automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird (Ausnahme: Lichthupe). Meist benötigt man daher bei einem nachträglichen Einbau einen speziellen Umschalter (kostet 50 bis 100 Euro), der per Lichtsensor gesteuert diese Aufgabe übernimmt.

Blinker

Auch Blinker haben eigentlich schon immer eine Rolle als stilgebendes Element gespielt. Vorgeschrieben sind sie erst bei Motorrädern ab Baujahr 1962. Konnten sie in den 80ern gar nicht groß genug sein, wurde mit der LED-Technik ein Schrumpfungsprozess eingeleitet, möglich nur dank der enormen Leuchtkraft. Bei manchen Café-Racer-Umbauten sind sie kaum noch wahrnehmbar.

Zwar lässt sich prinzipiell jedes Motorrad mit 12-Volt-Elektrik auf LED-Blinker umrüsten, die ein E-Prüfzeichen haben (vorn mit einer 1, hinten mit einer 2 - die meisten tragen beide Kennzahlen). Doch so einfach der Kauf ist, so tückisch kann der Anbau sein. Für manche neueren Modelle gibt es praktische Komplett-Sets, die besonders für nicht so versierte Schrauber eine gute Alternative sein können. Für alle anderen steht je nach Motorrad-Typ eine mehr oder weniger aufwendige Bastelei an.

Relativ leicht zu lösen ist die mechanische Befestigung. Für die oft zu großen Löcher in den Halterungen der Original-Blinker gibt es manchmal sogenannte Aufnahme-Cover, die sich aber aus entsprechenden Scheiben selbst bauen lassen. Wählt man allerdings eine andere Anbauposition oder eine komplett andere Befestigung, braucht man eventuell eine Verlängerung, um die vorgegebenen Abstände (EG vorn 240 mm, hinten 180 mm; StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm) einzuhalten.

Deutlich schwieriger kann sich der Anschluss ans Bordnetz gestalten. Das Problem liegt dabei an der geringeren Stromaufnahme der LEDs. Tauscht man die Standardblinker mit je 21 Watt gegen zwei LED-Blinker mit nur je 1,5 Watt, ändert sich nämlich die Blinkfrequenz, weil das Relais aufgrund der abweichenden Last nicht mehr korrekt funktioniert. Schnelleres Blinken beziehungsweise Dauerleuchten der Blinker sind die Folge. Die Lösung besteht entweder im Einbau eines sogenannten lastunabhängigen Relais oder spezieller Widerstände.

Brems- und Rücklicht

Umbauten an Brems- und Rücklicht sind meist völlig unproblematisch. Die neuen Leuchten werden oft fertig verkabelt geliefert, und die Herausforderung liegt im Bereich der Befestigung. Auch hier geht der Trend zu Mini-Leuchten, die zwar schick aussehen, aber oft das Nummernschild nicht mehr korrekt ausleuchten. In diesem Fall ist eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung erforderlich.

Für Motorradfahrer ist eine gute Sichtbarkeit überlebenswichtig. Dafür sorgen auch besonders strikte Beleuchtungs-Vorschriften. Neu: Neben den bereits zugelassenen weißen Begrenzungsleuchten sind nun auch gelbe zugelassen.

Aufgrund ihrer schmalen Silhouette werden Biker leicht übersehen, vor allem tagsüber. Daher spielen für zweirädrige Kraftfahrzeuge Tagfahrleuchten eine wichtige Rolle.

„Aktuell sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland. Der Einbau solcher gelben Standlichter sei jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen sie paarweise, also eine Leuchte pro Seite, und symmetrisch zur Mitte montiert werden. Auch können sie in den jeweiligen Blinker integriert sein. Doch aufgepasst: Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte.

Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland

Tagfahrlicht war lange Zeit nur eine Option, aber kein Muss in Deutschland. Das hat sich mit der Umsetzung von EU-Richtlinien 2001 geändert. Seitdem muss jeder neu zugelassene Wagen mit Fahrleuchten ausgestattet sein. Bei älteren Fahrzeugen ist ein Tagfahrlicht allerdings keine Pflicht, nachrüsten können Besitzer dennoch. Hier sollten allerdings einige Vorschriften beachtet werden.

FAQ: Tagfahrlicht

  • Was ist ein Tagfahrlicht? Das Tagfahrlicht kann als zusätzliche weiße Leuchten eingebaut oder in den Frontscheinwerfern integriert sein. Es leuchtet tagsüber konstant und muss erlöschen, sobald das Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet wird. Ein Tagfahrlicht hinten gibt es nicht.
  • Ist Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland? Eine Pflicht zur Nutzung besteht in Deutschland derzeit nicht, allerdings müssen Neuwagen seit 2011 Tagfahrlicht verbaut haben. Das Nachrüsten bei älteren Fahrzeugen ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Beim Nachrüsten ist darauf zu achten, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Allerdings kann das Abblendlicht als Tagfahrlicht verwendet werden. Nebelscheinwerfer oder Standlicht als Tagfahrlicht zu nutzen, ist nicht zulässig.
  • Gibt es eine Pflicht, Tagfahrlicht beim Motorrad zu verwenden? Nein, denn Motorradfahrer müssen am Tag generell mit Licht fahren. Da das Abblendlicht diese Pflicht erfüllt, muss kein zusätzliches Tagfahrlicht vorhanden sein oder nachgerüstet werden. Es ist nach § 17 StVO jedoch erlaubt, ein solches auch beim Motorrad zu nutzen.

Wie funktioniert das Tagfahrlicht?

Tagfahrlicht muss bei neu zugelassenen PKW und LKW serienmäßig vorhanden sein. Dies dient dazu, am Tag die Sichtbarkeit und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn auch bei hellen Lichtverhältnissen oder Sonnenschein kann eingeschaltetes Licht an einem Fahrzeug dazu beitragen, dass dieses von anderen besser gesehen bzw. wahrgenommen wird.

Bei älteren Fahrzeugen ist das Nachrüsten mit einem Tagfahrlicht in der Regel möglich und wird empfohlen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Auch empfohlen wird das Einschalten des Abblendlichts am Tag, falls kein Tagfahrlicht vorhanden ist.

Für die Leuchten beim Tagfahrlicht werden üblicherweise LED verwendet, die sich mit dem Bedienen der Zündung automatisch einschalten. Ist das Tagfahrlicht also immer an? Sofern der Motor läuft und weder Abblend- noch Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, leuchtet das Tagfahrlicht dauerhaft. Ein Symbol im Cockpit, welches anzeigt, dass es leuchtet, gibt es nicht.

Wichtig ist, dass, wie beim Abblend- und Fernlicht, die Leuchten nur weiß strahlen dürfen. Andere Farben sind hier nicht zulässig. Das ist besonders von Bedeutung, wenn Halter LED-Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Die Vorschriften diesbezüglich sind eindeutig und können bei einer Missachtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug sowie zu einem Bußgeld von 50 Euro führen.

Tagfahrlicht einbauen lassen: Was ist hier wichtig?

Sowohl bei Neuwagen als auch beim Nachrüsten kann das Tagfahrlicht im Scheinwerfer integriert oder als separates Bauteil verbaut sein. Eine solche Einrichtung für den hinteren Teil beim Fahrzeug gibt es nicht.

Wollen Sie ein Tagfahrlicht einbauen, müssen Sie einige Vorgaben beachten. Für Ausleuchten der Fahrbahn oder zur Nutzung bei Dämmerung, schlechten Sichtverhältnissen oder nachts ist das Tagfahrlicht weder geeignet noch zugelassen. Da also der Einbau bzw. das Vorhandensein nur der besseren Sichtbarkeit dient, darf es nicht zu hell leuchten und andere Verkehrsteilnehmer blenden.

Daher ist es von Bedeutung, wie hoch die Leuchten gebaut werden, wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug Tagfahrlicht nachträglich anschließen lassen. So müssen sie mindestens 25 cm über dem Boden montiert sein und höchsten 40 cm vom Außenrand des Wagens entfernt liegen. Ist Ihr Fahrzeug breitet als 1,30 m, müssen die Leuchten mindestens 60 cm voneinander entfernt angebracht sein.

Bei einer Nachrüstung müssen verwendeten Bauteile für das Tagfahrlicht eine ECE-Bauartgenehmigung besitzen. Ohne diese ist ein Einbau nicht zulässig und kann, wie eine falsche Farbe, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Darüber hinaus sollten Sie auch beachten, dass Ihr gewünschtes Tagfahrlicht auch mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist und verbaut werden kann.

Motorrad: Ist ein Tagfahrlicht überhaupt notwendig?

In § 17 StVO ist bestimmt, dass „wer ein Kraftrad führt, […] auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren“ muss. Tagfahrlicht kann also gemäß StVO zur Erfüllung der Lichtpflicht für Motorräder verwendet werden. Da das Abblendlicht diese jedoch bereits erfüllt, müssen Sie ein Tagfahrlicht beim Motorrad nicht nachrüsten.

Auch hier gilt, wenn Sie ein Tagfahrlicht nachrüsten, die Vorschriften bezüglich der Zulassung beachten. Die Leuchten benötigen fürs Motorrad ebenfalls eine ECE-Bauartgenehmigung, was durch ein Prüfzeichen am Bauteil dargestellt wird. Eine gesonderte ECE-Norm ist zu beachten, wenn Sie Tagfahrlicht mit Standlichtfunktion verbauen. Diese Leuchten besitzen in der Regel einen automatischen Dimmer, der sich einschaltet, wenn die Begrenzungsleuchten bzw. das Standlicht verwendet werden. Weitere Begrenzungsleuchten sind dann zu entfernen oder abzuklemmen, da am Motorrad nur zwei vorhanden sein dürfen.

Nicht zulässig ist es, das Abblendlicht zu dimmen, damit es als Tagfahrlicht fungieren kann. Auch bei PKW und LKW ist dies untersagt.

Standlicht und Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht: No-Go

Ein Standlicht als Tagfahrlicht zu nutzen, ist nicht möglich. Es dient lediglich dazu, ein stehendes Fahrzeug sichtbar zu machen. Während der Fahrt darf es nicht leuchten und kann somit auch nicht als Tagfahrlicht dienen.

Die Nutzung von Nebelscheinwerfern ist nur dann zulässig, wenn die Sicht so weit eingeschränkt ist, dass ein stärkeres Ausleuchten notwendig wird. Das kann bei Nebel, Schnee oder Regen der Fall sein.

Demnach ist ein Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht erlaubt. Die ordnungswidrige Nutzung des Scheinwerfers ziehen in der Regel Verwarnungsgelder zwischen 20 und 35 Euro nach sich. Allerdings kann ein Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlicht verbaut sein. Das bedeutet, der Scheinwerfer fungiert als Tagfahrlicht und wird, wenn die Sicht es notwendig macht, zum Nebelscheinwerfer umgeschaltet.

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