Motorrad beschlagnahmt in Italien: Gründe, Bußgelder und was Sie wissen müssen

Mit dem Motorrad ins Ausland? Es gibt einiges zu beachten, besonders in Italien. Italien ist ein beliebtes Reiseziel für Motorradfahrer, aber es ist wichtig, die dortigen Verkehrsregeln und Gesetze zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Italien fiel in letzter Zeit durch besonders harte Gesetze auf.

Gründe für die Beschlagnahmung von Motorrädern

Die italienischen Verkehrsbehörden sind alles andere als zimperlich. So können Motorräder beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist oder mit einem nicht der ECE-Verordnung 22 entsprechenden Helm fährt. Bei Wiederholungstätern kann die Sicherheitsverwahrung auf bis zu 90 Tage ausgedehnt werden. Ihnen wird das Motorrad für einige Wochen entzogen. Auch wer während der Fahrt eine Hand vom Lenker oder einen Fuß von den Rasten nimmt, riskiert die Beschlagnahmung seines Motorrads. Die strengen Verkehrsregeln Italiens im Umgang mit Alkohol- und Drogenfahrten sowie Verstößen gegen die Helmpflicht zielen darauf ab, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

Ein deutscher Motorradfahrer fuhr mit 3 Freunden durch das Trentino und wurden in Riva di Vallarsa von einem Polizisten angehalten. Bei der Kontrolle der Papiere und der Motorräder stellte der Polizist fest, daß bei einem Motorrad kurzfristig die HU abgelaufen war. Er verlangte sofort € 120,- Strafe oder das Motorrad würde beschlagnahmt. Weiterhin wurde der Fahrer aufgefordert, das Land zu verlassen und am nächsten Tag nach Hause zu fahren und macht einen handschriftlichen Eintrag in den Fahrzeugschein, daß er mit diesem Motorrad in Italien nicht mehr fahren dürfe.

Bußgelder und Strafen

Der italienische Gesetzgeber hat die Strafen vor allem für die Verkehrsdelikte Tempo- und Handyverstöße sowie Alkohol oder Drogen am Steuer deutlich erhöht. Ziel ist es, den in Italien steigenden Unfallzahlen zu begegnen. Die Gesetzesänderung trat am 14. Dezember 2024 in Kraft. Seit dem gelten auch die neuen Geldbußen und Strafen. Werden Punkte eingetragen? Für einen in Italien begangenen Verkehrsverstoß gibt es keine Punkte in Flensburg.

Allerdings gilt das italienische Punktesystem auch für Fahrer mit Wohnsitz im Ausland. Wenn beispielsweise ein deutscher Fahrer in Italien die Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreitet, gibt es einen Punkteeintrag im italienischen Register. Achtung! Bei Verstößen, die nach dem italienischen System Punkte zur Folge haben, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Personalien und Führerscheindaten des Fahrers schriftlich mitzuteilen. Hierzu wird er im Bußgeldbescheid aufgefordert. Tut er dies nicht, muss er mit einer weiteren Buße von ca. 300 Euro wegen Nichtbenennung des Lenkers rechnen.

Bei Feststellung eines Verstoßes an Ort und Stelle fordert die Polizei die Geldbuße direkt beim Fahrer oder der Fahrerin ein. Wird diese nicht vor Ort bezahlt, müssen ausländische Fahrer und Fahrerinnen üblicherweise einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden, bis die Kaution bezahlt ist. Bei Verstößen, die durch automatische Verkehrsüberwachung festgestellt werden, bekommt dagegen der Halter bzw. die Halterin den Bußgeldbescheid per Post nach Hause geschickt und muss die Geldbuße bezahlen.

Wird das Vergehen an Ort und Stelle bemerkt, muss der Fahrer die Buße direkt bezahlen oder den Betrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Zahlt er nicht, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Bei Verstößen, die im Rahmen einer automatischen Verkehrsüberwachung festgestellt werden, erfolgt die Versendung eines Bescheides an die Adresse des Halters. Bei den meisten Verkehrsverstößen gibt es in Italien für "Schnellzahler", die den geforderten Betrag innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung des Bescheides bezahlen, einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf das geforderte Bußgeld. Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bußgelder aus Italien in Deutschland vollstreckbar:

  • Bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen 30 Prozent Rabatt
  • Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden
  • Drastische Erhöhung von Bußgeldern in Italien

Fahrverbote für Urlauber

Ja, Urlauber können im Ausland ein Fahrverbot erhalten. Ein solches kann auch in Italien als Nebenstrafe bei Verkehrsverstößen drohen. Darüber hinaus kann bei bestimmten Witterungsbedingungen das Nichtvorhandensein von Winterreifen zu einem Fahrverbot in Italien führen. Die Gründe für ein Fahrverbot können auch in Italien verschieden sein.

Wird ein Fahrverbot in Italien aufgrund eines Verkehrsverstoßes ausgesprochen, hängt es von dessen Schwere ab, wie lange Sie dann nicht mehr fahren dürfen. Üblicherweise haben Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten ein solches Verbot zur Folge. Was in Italien anders gehandhabt wird als in Deutschland, ist ein Handyverstoß. Erwischen Beamte Fahrer mit dem Handy am Ohr oder in der Hand, bedeutet auch das ein Fahrverbot in Italien. Bei Verstößen, die eine Gefährdung bedeuten oder bei denen es zu einem Unfall kam, sowie bei vorsätzlich begangenen Missachtungen kann ein Fahrverbot in Italien auch bis zu 24 Monate dauern.

Gut zu wissen: Da es im Jahr 2022 zehn Prozent mehr Verkehrstote gab, plant die Regierung eine Erhöhung der Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Einige Regelungen des „Codice della Strada“ sind für Deutsche dann von Bedeutung, wenn sie sich länger in Italien aufhalten. Das kann beispielsweise auf Dauercamper und Studenten zutreffen oder auf Fahrer, die in Italien einen Zweitwohnsitz anmelden. Wird dennoch gefahren, kann eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die italienischen Behörden und ein Bußgeld von mindestens 700 Euro drohen. Für dieses Fahrzeug besteht dann ein Fahrverbot in Italien.

Für Touristen kann ein Fahrverbot in Italien allerdings auch unter anderen Umständen von Bedeutung sein. Im Winter können Behörden in bestimmten Regionen eine Winterreifenpflicht erlassen, die von allen betroffenen Fahrern zu beachten ist. So kann durchaus ein Fahrverbot bestehen, wenn keine Winterreifen vorhanden sind. Andersherum, dürfen Winterreifen, die den Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein unterschreiten, im Sommer nicht gefahren werden.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Normalerweise ist der Bußgeldbescheid auf Deutsch. Ist das Schreiben hingegen in italienischer Sprache verfasst, wird das Bußgeld, wenn es nicht bezahlt wird, in Deutschland nicht vollstreckt. Grund: Wer die italienische Sprache nicht versteht, weiß nicht, was ihm vorgeworfen wird und wie er sich gegebenenfalls wehren kann. In Italien selbst bliebe die Strafe aber vollstreckbar. Bußgeldbescheide an Personen mit Auslandswohnsitz müssen binnen 360 Tagen ab Datum des Verkehrsverstoßes zugestellt werden.

Gegen einen italienischen Protokollbescheid kann man innerhalb einer Frist von 60 Tagen Einspruch beim Präfekten oder beim Friedensrichter (Giudice di Pace) eingelegt werden. Der Einspruch muss in italienischer Sprache eingelegt werden (in Südtirol auch auf Deutsch). Wer den Einspruch selbst und ohne Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin einlegen möchte, aber kein Italienisch kann, findet im Internet viele Übersetzungsprogramme. Wird das Bußgeld nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist von 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Betrag.

Verhaltensweisen und Tipps

Beleuchtung: In Spanien sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Warnwesten: Eine Warnweste ist auch für Motorräder im Ausland Pflicht. Sie sollten stets eine mitführen. Werfen Sie einen Blick in Ihre Police, wenn Sie mit dem Motorrad durch Spanien reisen wollen. Die Zonen dürfen nur mit Sondergenehmigung befahren werden und die Beschilderung ist oft unübersichtlich.

Die Unbeschwertheit mit der wir die letzten Jahre eine wunderschöne und sonst unbedingt empfehlenswerte Motor­­radregion bereist haben, ist sicher nicht mehr gegeben. Das ständige Ge­fühl, dass vielleicht wegen einer Unachtsamkeit das Motorrad wieder „inhaftiert” wird, lässt uns Italien erst einmal meiden. Die Kosten für die ganze Aktion, mit Strafe, Abschleppen, Verwahrung und Rücktransport, beliefen sich schließlich auf rund 750 Euro pro Motorrad. Kein billiges Vergnügen sondern eher eine teure Lebenserfahrung.

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