JobRad Fahrrad übernehmen nach Kündigung: Was passiert mit dem Dienstrad?

Das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber ist sehr praktisch. Doch was passiert, wenn man sich dazu entscheidet, das Unternehmen zu verlassen und den Arbeitgeber zu wechseln? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Optionen, wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen, während Sie ein JobRad geleast haben.

Grundlagen des JobRad-Leasings

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des Dienstfahrrads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert - nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das JobRad®-Leasing zahlst.

Der Vorteil des Dienstradleasings ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend.

Was passiert bei Kündigung?

Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt - den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich deine persönliche oder berufliche Situation, entscheidet dein:e Arbeitgeber:in, was mit dem mit JobRad® geleasten Dienstrad passiert.

Wenn Mitarbeiter, die ein Dienstrad nutzen, das Unternehmen verlassen, kommt schnell die Frage auf: Was passiert eigentlich mit dem Dienstrad?

Manchmal ist das Timing einfach nicht gut. Der Dienstrad-Leasingvertrag läuft noch, doch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter reicht die Kündigung ein. Leasingverträge stellen selbstverständlich keinen Grund dar, nicht zu kündigen. Doch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber stellt sich die Frage: Was wird nun aus dem Dienstrad-Leasing?

Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Leasingzeit beendet, wirkt sich dies zunächst nicht auf den Bestand des Leasingvertrags aus. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss der Arbeitnehmer das Dienstrad an den Arbeitgeber zurückgeben.

Als Leasingnehmer verbleibt dem Arbeitgeber zwar die Möglichkeit der Nutzung des Fahrrads. Da dieses aber meist nach den Wünschen des Arbeitnehmers ausgestattet und an seine Körpermaße angepasst ist, ist eine anderweitige Nutzung häufig nicht praktikabel.

Optionen bei Kündigung während der Leasinglaufzeit

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Kündigung einreicht, gibt es diese Optionen:

  • Option 1: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer übernimmt das Dienstrad.
  • Option 2: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer lässt das Dienstrad auf den neuen Arbeitgeber umschreiben.
  • Option 3: Das Dienstrad wird an den Dienstleister zurückgegeben.

1. Übernahme des Dienstrads

Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, um bei einer anderen Firma zu arbeiten, gibt es die Möglichkeit, das Dienstrad zu übernehmen. Bitte lies den Überlassungsvertrag und vereinbare ein Gespräch mit der Ansprechperson in deinem Unternehmen.

Oftmals gibt es die Option, den Leasingvertrag selbst zu übernehmen. Dann ist nicht mehr das Unternehmen, sondern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der Leasingnehmer bzw. Leasingnehmerin.

12 Wochen vor Ablauf Deines Leasingvertrags melden wir uns automatisch bei Dir. So funktioniert der Übernahmeprozess:

  1. Anmeldung im Bikeleasing-Portal: Melde Dich mit Deiner Bikeleasing-Nutzer-ID im Bikeleasing-Portal an und wähle das Profil „Arbeitnehmer“.
  2. Vertragsoptionen auswählen: Klicke auf der Startseite auf den auslaufenden Vertrag und wähle unter „Optionen“ die „Radübernahmeentscheidung Leasingende“.
  3. Kaufangebot und Adresseingabe: In der Regel senden wir Dir vor dem Leasingende ein Kaufangebot für Dein Dienstrad. Wenn Du das Angebot annehmen (und das Rad übernehmen möchtest), gib Deine Adresse für die Rechnungsstellung ein.
  4. SEPA-Mandat erteilen: Fülle das SEPA-Formular aus, damit wir den Übernahmepreis gemäß Angebot einziehen können. Das war’s! Nach der Leasinglaufzeit kannst Du Dein Dienstrad weiterhin nutzen. Die Ablösesumme (inkl.

Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils - also die Steuerlast für das Dienstrad von JobRad®.

Bitte gib das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück.

2. Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber erklären sich zudem dazu bereit, bestehende Leasingverträge neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. In solchen Fällen kann der Angestellte sein Jobrad weiterhin wie gewohnt nutzen.

Ein Einzelabruf kann auf ein neues Unternehmen übertragen werden, wenn dieses mit uns und der Leasinggesellschaft zusammenarbeitet.

3. Rückgabe des Dienstrads

Eine solche Rückgabe ist auch dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat oder wenn ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde. Selbst dann, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Elternzeit länger ausfällt, kann man das Dienstrad bei seinem Anbieter zurückgeben.

So funktioniert die Rückgabe des Dienstrads bei Kündigung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters:

  1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall: Der Arbeitgeber meldet beim Leasinganbieter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und schickt ihm die nötigen Unterlagen. Meist reicht die Kündigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Es gilt eine Frist von 14 Tagen.
  2. Rücknahmebestätigung: Der Leasinganbieter bestätigt die Rücknahme des Dienstfahrrads. Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als auch der Partnerhändler erhält die schriftliche Bestätigung. Der Arbeitgeber wird darüber informiert.
  3. Terminvereinbarung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss einen Termin vereinbaren, um sein Jobrad zurückzugeben.
  4. Rückgabe des Dienstrads: Zum festgelegten Termin hat die Arbeitnehmerin ihr Fahrrad oder der Arbeitnehmer sein Fahrrad in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand abzugeben. Das bedeutet, dass eventuell mitgeleastes Zubehör ebenfalls abgegeben wird.
  5. Bestätigung durch den Leasinggeber: Der Partnerhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung an den Leasinganbieter.
  6. Regulierung durch den Versicherer: Der Leasinggeber veranlasst die Regulierung durch den Versicherer. Der Arbeitgeber erhält die Information nach erfolgter Regulierung, und das Leasingverhältnis ist offiziell beendet.

Vertragliche Regelungen

Ohne anderslautende vertragliche Regelungen bleibt der Arbeitgeber bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des laufenden Leasingvertrags grundsätzlich weiterhin zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet. Um dieses Ergebnis zu verhindern, müssen zwischen allen Beteiligten aufeinander abgestimmte vertragliche Regelungen getroffen werden.

Da es sich bei Diensträdern noch um ein recht junges Phänomen handelt, gibt es derzeit kaum gerichtliche Entscheidungen zu einzelnen Vertragsgestaltungen.

Wichtige Hinweise zur Kündigung während eines Dienstrad-Leasings

Wer während der Leasingzeit bei seinem Arbeitgeber kündigt, der muss sich entscheiden, wie fortgefahren werden soll. Damit eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses möglich ist, muss diese Option durch den Leasinggeber überhaupt erst eingeräumt werden. Es ist daher wichtig, sich bereits bei Vertragsschluss über die Konditionen zu informieren.

Wichtig ist eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Leasinganbieter. Zwischen diesen bestehen verschiedene Verträge.

Zusammenfassung der Optionen

Hier ist eine Tabelle, die die verschiedenen Optionen und ihre jeweiligen Aspekte zusammenfasst:

Option Beschreibung Vorteile Nachteile
Übernahme des Dienstrads Der Arbeitnehmer übernimmt den Leasingvertrag und das Fahrrad. Weiterhin Nutzung des Fahrrads möglich. Übernahme der Leasingraten ohne steuerliche Vorteile.
Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber Der neue Arbeitgeber übernimmt den Leasingvertrag. Nahtlose Weiternutzung des Fahrrads bei entsprechendem Angebot des neuen Arbeitgebers. Abhängigkeit vom neuen Arbeitgeber.
Rückgabe des Dienstrads Das Fahrrad wird an den Leasinganbieter zurückgegeben. Keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen. Verlust der Nutzung des Fahrrads.

Letztendlich muss jeder individuell klagen, was nervig und langwierig ist. Wenn man bedenkt, dass es bei Dir jetzt schon 2 Jahre geht, sollte man sich wirklich gut überlegen, ob man überhaupt Fahrradleasing macht, wenn nicht 100% sicher ist, dass man beim gleichen Arbeitgeber bleiben will. Denn wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe ist Fahrradleasing nur dann "lohnend", wenn in den 3 Jahren kein Störfall eintritt und man einen guten Verkaufspreis erzielen kann.

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