JobRad Fahrrad zurückgeben: Was Sie wissen müssen

Das JobRad-Modell erfreut sich großer Beliebtheit, doch was passiert am Ende der Leasinglaufzeit oder bei unvorhergesehenen Ereignissen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Rückgabe Ihres JobRad Fahrrads.

Das meinJobRad®-Portal

Das meinJobRad®-Portal ist Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle JobRad®-Dienstleistungen. Es ist browserbasiert und somit auf allen gängigen Endgeräten nutzbar. Im Portal können Sie jederzeit Ihre Daten aktualisieren und einsehen. Die Adresse zum meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens teilt Ihnen Ihre Personalabteilung mit.

Leasing und Gehaltsumwandlung

Bei JobRad® erfolgt die Bezahlung per Gehaltsumwandlung. Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird in einen Sachbezug für die Nutzungsüberlassung des Fahrrades umgewandelt. Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil behandelt und mit der 0,25%-Regel bewertet, was im Vergleich zur Dienstwagenregelung (1%-Regel) vorteilhaft ist.

Durch die Gehaltsumwandlung verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen, was sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber von Vorteil ist. Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen.

Services und Inspektionen

Ob Ihr Unternehmen zusätzliche Services anbietet, können Sie im meinJobRad®-Portal unter „Alle Informationen auf einen Blick“ und weiter unter „Überblick“ einsehen. Einige Unternehmen bieten beispielsweise drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt. an. Wichtig: Dieser Service muss direkt bei der Beauftragung Ihres Fahrrads gebucht werden.

Die Inspektionen sollten idealerweise etwa 10 bis 12 Monate nach der Übernahme des Fahrrads erfolgen, die zweite und dritte dann wieder 10 bis 12 Monate später. Wie Sie dies genau handhaben, bleibt Ihnen überlassen.

Vertragslaufzeit und -bedingungen

Der Einzelleasingvertrag bei JobRad® hat eine Laufzeit von 36 Monaten und wird zwischen Ihrem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und der Leasinggesellschaft (Leasinggeber) abgeschlossen. Ihr Arbeitgeber ergänzt dann intern mit Ihnen den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten Dienstrad. In diesem Überlassungsvertrag werden die Nutzungsbedingungen und die monatliche Gehaltsumwandlung geregelt.

Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen?

Wenn Sie Ihr Unternehmen vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit verlassen, entscheidet Ihr Arbeitgeber, was mit dem geleasten Dienstrad passiert. Lesen Sie bitte Ihren Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.

Es gibt verschiedene Optionen:

  • Weitergabe an einen anderen Mitarbeiter: Der bestehende Einzelleasingvertrag kann entsprechend angepasst werden.
  • Kauf durch den Mitarbeiter: Beantragen Sie einfach ein Kaufangebot.
  • Rückgabe des Dienstrads: In diesem Fall wird das Rad abgeholt.
  • Mitnahme im Konzern: Bei einem Wechsel innerhalb eines Konzerns kann der Vertrag unter Umständen „mitgenommen“ werden.

Optionen am Leasingende

Am Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Übernahme des Dienstrads: JobRad® unterbreitet Ihnen in der Regel ein Kaufangebot. Der Übernahmepreis wird aktuell mit 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) berechnet, kann aber gesetzlich nicht zugesichert werden.
  2. Rückgabe des Dienstrads: Das Rad wird nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand zurück.

Versicherung und Schäden

Jedes Dienstrad von JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Diebstahlschutz versichert. Die JobRad®-Mobilitätsgarantie ist inklusive und schützt Sie unterwegs mit Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer.

Im Falle eines Schadens oder Diebstahls melden Sie diesen am besten über einen JobRad®-Fachhandelspartner. Dieser nimmt den Schaden auf und meldet ihn der Versicherung. Die Schadensregulierung erfolgt dann direkt zwischen der Versicherung und dem Fachhandelspartner.

Rückgabe des Fahrrads

Wenn Sie das Kaufangebot für Ihr Dienstrad nicht annehmen, wird das Rad innerhalb von 30 Werktagen nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von JobRad® beauftragtes Unternehmen. Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand zurück. Die Transportfirma stellt Ihnen dann eine Verpackung zur Verfügung.

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