Motorrad TÜV Vorschriften: Katzenaugen und Reflektoren

Mit Blick auf dieses Thema möchte ich gerne Ihre fundierte Meinung erfragen. Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Herstellers genehmigt werden kann. An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an.

Die Bedeutung der Betriebserlaubnis

Auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht.

Da die neuen Aprilias (Tuonos und RSV4) die Reflektoren am vorderen Kotflügel tragen, frage ich mich, ob allein schon die Veränderung des Befestigungspunktes (z.B. Anbringen auf den Gabelholmen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - streng genommen - führt. Daher suche ich nach einer sinnvollen Lösung und da bietet sich m.E. nur die Befestigung an den beiden Gabelholmen an.

Anbringung und Sichtbarkeit

Man kann durchaus die Anbaulage der seitlichen Rückstrahler verändern: Anbauhöhe min.: 300mm - max.: 900mm; geometrische Sichtbarkeit Vertikal jeweils 15 Grad und Horizontal 30 Grad. Allerdings benötigen die Rückstrahler ein einspr. Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung. Aber kann mir bitte jemand mal ein realistisches Szenario nennen in dem diese passiven Strahler irgendeinen Sicherheitsgewinn verheissen?

Ich hätte in Köln die Tage fast einen Biker abgeräumt, dessen Glück war das die Seitlichen Reflektoren als Erstes zu sehen waren. War das Nachts? Und falls ja, wieso hast Du dann nicht zuerst sein Licht gesehen? Also hättest Du bei intaktem Scheinwerfer vermutlich als erstes sein Licht gesehen. Danach sicherlich erst die Reflektoren. Gut, wir haben jetzt eine Situation in der die Reflektoren einen Unfall verhindert haben. Aber ist das der originäre Einsatzzweck dieser Dinger?

Bestes Beispiel sind doch die Refektorzonen am Heck von LKW's. Picke, das ist doch jetzt eine völlig andere Situation die in keiner Weise vergleichbar ist. Damit die Reflektoren an den Mopeds ihre Wirkung entfalten können muss die Bella doch seitlich von Scheinwerfern angestrahlt werden. So und jetzt beschreib mir doch mal die Situation bei der Du als Autofahrer eher die Reflektoren als die Scheinwerfer wahrnimmst.

Aus welchem Winkel sie sichtbar sein müssen exakt vorgeschrieben. Eine Anbringung im Rahmen dieser Vorschriften bleibt auch weiterhin vorschriftsmäßig da die Zulassung mit dem Vermerk "entspricht UNECE bla" erfolgt. Da steht nicht drin, dass es der vordere Kotflügel oder die Gabelholme sein müssen.

Rückstrahler und Kennzeichenhalter

Genau so wichtig wie der Rückstrahler! wie so viele andere zuvor habe auch ich an meiner neuen SV einen kurzen Kennzeichenhalter montiert. Wie verhält es sich da mit TÜV und Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz? Gibt es Rückstrahler zum nachrüsten? Z.B. Hab auch keinen dran, ich verlier den komischerweise dauernd . Den TÜV hat das noch nie gestört, wäre aber auch nur ein geringer Mangel.

Fährt dir jemand bei Dunkelheit in den Hintern da dein Rücklicht ausgefallen ist, interessiert sich die Versicherung des Gegners bei entsprechender Schadenshöhe (Personen) mit als erste Amtshandlung für die aktive und passive Beleuchtungseinrichtung deines Fahrzeugs ....... Die Idee mit dem "muss mir heute abgefallen sein" zieht dann auch nicht mehr so richtig. Da gibt es Mittel und Wege das zu widerlegen.

Ein fehlender Rückstrahler ist definitiv ein erheblicher Mangel. Es geht mir um die beiden gelben Reflektoren an den Seiten, nicht der nach hinten gerichtete. Wenn mich nicht alles täuscht, sind mit EURO4 die seitlichen Rückstrahler gekommen. Ob die zwingend hinten am Kennzeichen sitzen müssen kann ich mir nicht vorstellen. - Mal etwas genauer recherchieren.

Ich habe beim Triumphhändler anklebbare Reflektoren (T2700332, Reflector Amber Oval) für die Gabel gekauft (hatte in einen anderen Thread Mitglied "ELA675" schon mal gepostet). Die haben auf der Rückseite einen "leichten Radius", so dass man sie schön ankleben kann. Du musst einen oder zwei Rückstrahler haben. Dürfen nicht dreieckig sein. Unterkante min 250 mm über Straße, Oberkante max 900 mm darüber. Über die Größe steht nix drin.

Servusmein Reflekor ist 50mm lang und 25mm hoch und bei der HU gabs keine Probleme. Wie hatt er gemeint: Wichtig ist das eins dran ist, Könnt ja mal sein das das Licht hinten ausfällt . Oder wenn man mal am Straßenrand parkt, z.B. Ich fahre seit jeher ohne Rückstrahler.Die Rennleitung hat das noch nie interessiert.... nur den TÜV.Geringe Mängel - Plakette erteilt.

Hier sind einige wichtige Punkte aus den Gesetzen und Vorschriften:

  1. Reflektoren für das Motorrad keine dreieckige Form haben und parallel zur Fahrbahn angebracht werden müssen.
  2. Wenn Sie zwei Reflektoren am Motorrad anbringen, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse angebracht sein und in gleicher Höhe.
  3. Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein.
  4. Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.
  5. Der Reflektor des Motorrades sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden darf.
  6. Sie dürfen nur Reflektoren verwenden, die das "E"-Zeichen haben.

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Anforderungen an Rückstrahler zusammenfasst:

Merkmal Anforderung
Form Nicht dreieckig
Anzahl Mindestens einer (Krafträder ohne Beiwagen) oder zwei (Kraftfahrzeuge)
Symmetrie Symmetrisch zur Mittelachse (bei zwei Reflektoren)
Größe Seitenlänge von 150 mm (für dreieckige Reflektoren, die unzulässig sind)
Höhe über Fahrbahn Unterkante mindestens 250 mm, Oberkante höchstens 900 mm
Kennzeichnung "E"-Zeichen

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0