Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel; es ist ein Ausdruck von Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Um die Sicherheit und Gesetzeskonformität zu gewährleisten, ist die richtige Beleuchtung unerlässlich.
Welche Leuchten gibt es am Motorrad?
Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören:
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- Schlussleuchten
- Begrenzungsleuchten
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Seitliche Rückstrahler
- Nebelscheinwerfer
- Nebelschlussleuchte
Gesetzliche Grundlagen für die Motorradbeleuchtung
Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die europäische Richtlinie 93/92 EWG legen die Anforderungen an die Beleuchtung fest. Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw.
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.
Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall.
Grundregeln für die Beleuchtung
Wenn Sie beim Motorrad die Beleuchtung verändern wollen, müssen Sie einige Grundregeln befolgen bzw. Entscheidend ist das Signalbild. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.
Warum ist die richtige Beleuchtung wichtig?
Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können.
Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer durch z. B.
Erlaubte und unzulässige Beleuchtung
Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten.
Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn diese zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen können. So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird. Auch gelbe Reflexstreifen an der Flanke können genehmigt werden, wenn diese keinen Schriftzug, sondern eine waagerechte Linie bilden.
Begrenzungsleuchten
Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen.
Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten.
Bremsleuchten
Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben.
Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird.
Blinker
Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern.
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig. Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben.
Kennzeichenbeleuchtung
Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken.
Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können.
Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.
Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter. Die Leuchte muss separat ein- und ausschaltbar sein und darf nur in Kombination mit den weißen Frontscheinwerfern brennen.
Passive Beleuchtung: Reflektoren
Die gesetzlichen Regelungen schreiben nicht nur eine aktive Motoradbeleuchtung vor, sondern auch eine passive mittels Reflektoren. So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein.
Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein. Dadurch wird ein genaues Einstellen ermöglicht und ein ungewolltes Verstellen der frontalen Beleuchtung am Fahrzeug verhindert.
Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet. Die Lampe befindet sich stets auf der Rückseite des Kraftrades.
Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Weitere Beleuchtungselemente
Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer. Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein.
Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren.
Geprüfte und zugelassene Lichttechnik
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten.
Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt. Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad.
Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw.
LED-Licht am Motorrad
Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
Seitliche Kenntlichmachung gemäß § 51a StVZO
Zusätzlich zu den üblichen leuchtenden Einrichtungen an Kraftfahrzeugen stellt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Vorschriften auf, die weitere Kenntlichmachungen vorsehen. Im Folgenden soll geklärt werden, welche Fahrzeuge nach Bauart laut Paragraph 51a StVZO mit einer zusätzlichen, seitlichen Beleuchtung versehen sein müssen.
Für welche Fahrzeuge ist eine seitliche Kenntlichmachung vorgeschrieben?
Dies gilt für alle Kfz (außer Pkw), die länger sind als 6 Meter, sowie für Anhänger.
Welche Farbe müssen seitlich angebrachte Leuchten haben?
Gemäß der StVZO ist für die seitliche Beleuchtung die Farbe Gelb vorgeschrieben.
Welche Sanktionen drohen, wenn ich gegen die Vorschriften zur seitlichen Kenntlichmachung verstoße?
In diesem Fall droht ein Verwarngeld von 15 Euro.
Besonders im Dunkeln ist nicht immer gleich erkennbar, wie breit einige Kfz sind. Hierzu bedarf es laut den Vorschriften der seitlichen Kenntlichmachung. Nachfolgender Verkehr sowie Fahrzeuge im Gegenverkehr können so auf die Breite des betreffenden Fahrzeugs schließen.So können Sie gegebenenfalls abschätzen, ob die Breite der restlichen Fahrbahn ausreicht, um ein Fahrzeug zu überholen.
Welche Formen der seitlichen Beleuchtung können angebracht sein?
- obligatorisch: seitliche, gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler bzw. Reflektoren (§ 51a Absatz 1 StVZO)
- obligatorisch: gelbe Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Absatz 6 StVZO)
- obligatorisch: gelbe retroreflektierende Streifen, Bänder, Schlauch- oder Kabelumhüllungen u.a. über die gesamte Länge (§ 51a Absatz 7 StVZO)
- optional: retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen an den Reifen (§ 51a Absatz 4 StVZO)
- optional: ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen (§ 51a Abssatz 5 StVZO)
Rückstrahler, ob als Punkt oder Dreieck, leuchten selbst nicht. Sie reflektieren das einfallende Licht eines nachfolgenden Fahrzeugs.
Der Nutzen von einem leuchtenden Punkt, erzeugt durch einen Rückstrahler an der Flanke der Kraftfahrzeuge, ist nicht zu unterschätzen. Nachfolgenden Autofahrern dienen die seitlichen Begrenzungsleuchten und Einrichtungen der Orientierung. So kann auch beim Überholen bei Dunkelheit der nötige seitliche Sicherheitsabstand gewährleistet werden.
Auch bei Anhängern gilt die Pflicht, seitliche Beleuchtung anzubringen.
Verwandte Beiträge:
- Unverzichtbare Tipps zur Montage von Katzenaugen am Fahrrad: So schützt du dich sicher im Straßenverkehr!
- Katzenaugen am Fahrrad: Warum sie Pflicht sind und wie sie Deine Sicherheit erhöhen!
- Fahrradreflektoren Pflicht: So schützen Katzenaugen dich sicher im Straßenverkehr!
- Katzenaugen an der Motorradgabel: Was ist wirklich erlaubt? Alle Regeln & Tipps entdecken!
- Revolutionärer CUBE Editor Hybrid: Das SimpliCity E-Bike mit Nabenschaltung im ultimativen Test!
- Decathlon Fahrrad Elops Test: Die ultimative Analyse für dein perfektes Bike-Erlebnis!
Kommentar schreiben