Kaufvertrag Muster für E-Bike

Sie möchten Ihr E-Bike privat verkaufen oder haben das perfekte Elektro-Bike von einem privaten Verkäufer gefunden? Das hat zwar einige Vorteile wie z.B. einen besseren Preis - aber leider sind viele Käufer und Verkäufer oft unsicher bezüglich eines rechtlich einwandfreien Kaufvertrages über ein Fahrrad, besonders wenn es sich um ein Elektro-Fahrrad handelt.

Mit unserem speziellen E-Bike Kaufvertrag für gebrauchte Fahrräder ist es gar nicht so schwierig. Ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer reicht auch beim privaten E-Bike-Kauf auf keinen Fall, denn auch beim privaten Verkauf eines E-Bikes sollten - genau wie beim gewerblichen Fahrrad-Kaufvertrag - ein paar wichtige Punkte wie z.B. hinsichtlich Mangel am E-Bike, Gewährleistung etc. beachtet werden, damit sowohl Verkäufer als auch Käufer des Elektro-Fahrrads auf der sicheren Seite stehen.

Die meisten E-Bikes sind ja auch preislich nicht gerade günstig, deswegen sollten die Details dringend in einem schriftlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten werden, genau wie bei einem gewerblichen E-Bike Kaufvertrag.

Vorteile des Kaufs eines gebrauchten E-Bikes

Ein gebrauchtes Fahrrad bekommt man oft in einem sehr guten Zustand. Es kostet deutlich weniger als ein Neues. Viele gebrauchte Fahrräder werden von Fachhändlern überholt und haben noch eine Herstellergarantie.

Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten

Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.

Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.

Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag. Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen - vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.

Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.

Sachmängelhaftung

Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen.

Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.

Ein Händler, der ein Fahrrad an eine Privatperson verkauft, darf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Er haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Fahrrad bei Übergabe schon hatte. Auch hier gilt: Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (sog. Beweislastumkehr).

Der Verkäufer muss innerhalb dieser Zeit beweisen, dass das Fahrrad bei Übergabe mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er den Mangel kostenlos beseitigen.

Kaufvorbereitung für ein gebrauchtes Elektrorad

Die Suche nach einem gebrauchten Elektrorad unterscheidet sich zunächst nicht von der nach einem herkömmlichen Fahrrad. Zunächst muss klar sein, für welchen Einsatzbereich das Fahrrad gedacht ist und welche Ausstattung nötig ist. Hier kommt bereits die Elektronik ins Spiel: Wer lange Touren oder Radreisen machen möchte, braucht einen großen Akku, um viel Reichweite zu haben. Für den Stadteinsatz oder kurze Ausflüge spielt die Akku-Kapazität eine untergeordnete Rolle.

Elektronik ist schwer zu beurteilen

Will man ein Gebraucht-Pedelec von Privat kaufen, sind Grundkenntnisse der Fahrradtechnik hilfreich, um den Zustand des Fahrrads beurteilen zu können. Hat man ein interessantes Modell gefunden, muss man es genau in Augenschein nehmen. Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge und Kette sollten noch in gutem Zustand sein. Der Blick auf den Rahmen und Komponenten kann offenbaren, wie gut das Rad gepflegt wurde, woraus sich auf den Gesamtzustand schließen lässt.

Was sich aber wenig bis gar nicht beurteilen lässt, ist der Zustand von Motor und Akku. Bei einer Probefahrt sollte man auf die Motorengeräusche hören. Die weit verbreiteten Mittelmotoren besitzen ein Getriebe, das während der Fahrt hörbar ist. Das Geräusch sollte gleichmäßig und nur in ruhiger Umgebung deutlich vernehmbar sein.

Auch das Baujahr ist von Bedeutung, denn die noch junge Elektrorad-Technik schreitet schnell voran. Schon nach wenigen Jahren kann ein Pedelec bereits veraltet sein. Nicht jeder Antriebshersteller hat dann noch alle Ersatzteile oder Ersatz-Akkus auf Lager.

Akku auslesen lassen

Der Akku ist ein Verschleißteil, dessen Kapazität mit der Zeit sinkt. In welchem Zustand die Batteriezellen sind, kann man von außen nicht erkennen. Man kann den Akku aber im Fachhandel, der die entsprechenden Fabrikate führt, auslesen lassen. Dafür wird eine Gebühr erhoben, aber danach weiß man, ob der Akku noch eine Weile durchhält oder bald mehrere hundert Euro für einen Ersatz fällig sind.

Im Idealfall hat der oder die Verkäufer:in bereits den Akku auslesen lassen, wenn man zur Probefahrt kommt.

Wo kann man ein gebrauchtes E-Bike kaufen?

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das gebrauchte Elektrorad im Fachhandel oder bei einem der immer zahlreicher werdenden Online-Shops für gebrauchte Elektroräder kauft. Der Vorteil ist, dass die angebotenen Räder technisch durchgecheckt (auch „refurbished“ genannt) sind, und es auch eine Gewährleistung gibt. Dafür ist der Preisvorteil nicht mehr so groß.

Auf der Plus-Seite steht aber, dass ein:e Ansprechpartner:in vorhanden ist. Auch der Online-Handel hat häufig Partnerwerkstätten, die sich um technische Probleme kümmern können. Werkstätten behandeln ihre eigenen Kunden oft bevorzugt, zudem müssen sie sich mit dem jeweiligen Antriebshersteller auskennen.

Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf

  • Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
  • Halten und funktionieren die Bremsen?
  • Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
  • Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
  • Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
  • Ist es verrostet oder stark verkratzt?
  • Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
  • Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
  • Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?

Probefahrt: Darauf müssen Sie achten

Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?

Gestohlene Fahrräder erkennen

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene.

Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen.

Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten Inpol-Sachfahndungsdatei per Rahmennummer registriert. Die Polizei kann über diese Datei Rahmennummern abgleichen und zuordnen. Auch über die Fahrrad-Codierung lässt sich Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln.

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