Kennzeichenpflicht für E-Scooter in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher. Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.

Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden. Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf.

Was passiert ohne gültige Plakette?

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

Unfall verursacht - was nun?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

Diebstahl des E-Scooters

Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

Weitere wichtige Fragen und Antworten

Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen?

Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.

Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.

Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec?

Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.

Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.

Besteht eine Helmpflicht?

Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.

Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?

E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?

Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?

Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.

Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?

Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.

Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?

Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.

Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?

Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr, muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Das maximal zulässige Gewicht des E-Scooters darf 55 Kilogramm betragen.

Laut der Deutsche Bahn dürfen Elektrokleinstfahrzeuge in allen Zügen des Fernverkehrs kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden, wenn er zusammenklappbar ist und sicher verstaut wird. Hierfür stehe Gepäckregale, Ablage und der Raum zwischen den Sitzen zur Verfügung. Da jeder Nahverkehrsbetrieb in Deutschland seine eigenen Beförderungsrichtlinien hat, können die Regelungen von Region zu Region unterschiedlich sein. Für eine Mitnahme in Bus, S- und Straßenbahn muss der E-Scooter meist zusammenklappbar sein, manchmal ist aber auch die Verwendung des Kinderwagen- und Rollstuhl-Stellplatz möglich.

Ein Mofa-Führerschein oder eine sonstige Fahrerlaubnis wird aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten beim Fahren von E-Scootern nicht benötigt. Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe.

E-Scooter Versicherung

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.

Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz). Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.

Versicherungspflichtige Fahrzeuge im Überblick

Nach dieser Definition sind im Straßenverkehr Segways und E-Scooter erlaubt. Ein Segway ist ein selbstbalancierender Roller mit Lenkstange und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Für den Betrieb gelten die gleichen Regeln wie bei E-Scootern: Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss mindestens 14 Jahre alt sein und Segways dürfen nur auf Radwegen oder Seitenstreifen fahren. Gibt es diese nicht, muss die Straße genutzt werden. Auch für Segways sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen Pflicht.

Auch Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels werden elektrisch betrieben und fahren schneller als 6 km/h. Sie weisen allerdings die übrigen erforderlichen Merkmale nicht auf (z. B. Lenk- oder Haltestange, Bremsen, Beleuchtung) und sind deshalb im Straßenverkehr nicht erlaubt. Sie dürfen nur im „abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr“ gefahren werden - also nur auf Privatgrundstücken. Verstöße werden mit einer Geldbuße und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet.Da sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, kann für Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels auch keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr Gefährt über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

Elektrokleinstfahrzeuge im Vergleich

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede zwischen verschiedenen Elektrokleinstfahrzeugen:

MerkmalFahrradKleinkraftradElektro-Kleinstfahrzeug
Max. Leistung250 Watt500 Watt500 Watt
Betriebserlaubnis erforderlichNeinJaJa
HelmpflichtNeinJaNein
KennzeichenpflichtNeinJa (Versicherungskennzeichen)Ja (Versicherungsplakette)
FührerscheinpflichtNeinJa (Klasse AM)Nein
MindestalterNeinJa (16 Jahre)Ja (14 Jahre)
Fahren auf dem RadwegJaNeinJa
VersicherungsschutzNeinJaJa
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?Private HaftpflichtKfz-HaftpflichtKfz-Haftpflicht
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?HausratKaskoKasko

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