Freunde auf zwei Rädern aufgepasst! Wer mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein will, benötigt neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen.
Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzlich gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Allgemeine Vorschriften für Motorradkennzeichen
§ 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besagt: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen.
Größe und Abmessungen von Motorradkennzeichen
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.
Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Für Leichtkrafträder gelten spezielle Kennzeichengrößen. Die Größe hier beträgt in der Breite bis zu 225 Millimeter in der Höhe nur 130 Millimeter.
Montage und Anbringung des Kennzeichens
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.
Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Die Kennzeichen müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angebracht werden:
- Unterkante Kennzeichen min. 200 mm über der Fahrbahn
- Oberkante Kennzeichen max. 1500 mm über der Fahrbahn
- Kennzeichen muss aus jedem Winkel voll erkennbar sein
- 30 Grad nach oben
- 5 Grad nach unten
- 30 Grad seitlich
- Neigung des Kennzeichens: Oberkante max. 30 Grad nach vorne und Unterkante max. 15 nach vorne
Zudem ist es natürlich Pflicht, dass das Kennzeichen gut beleuchtet ist, dafür auch einmal etwas positives, es besteht keine Eintragungspflicht, anders wie bei nachträglich angebauten Teilen.
Fehlt die Beleuchtung von einem Motorradkennzeichen gibt es keine TÜV - Plakette, es sei denn, die Kennzeichen verfügen seitens des Herstellers über eine zugelassene und bauartgenehmigte Kennzeichenleuchte.
Motorradkennzeichen Halterungen
Generell ist die Anbringung von einer Motorradkennzeichen Halterung vom Gesetzgeber eher vernachlässigt worden und somit unterliegt es keiner genauen Anweisung wie eine Halterung zu befestigen ist. Grundsätzlich kann also der Fahrer selber entscheiden, wie er seine Halterung abringen möchte. Aber auch, wenn es keine spezielle Regelung gibt, sind die Halter an einfache Grundlagen gebunden.
Eine der Grundlagen besagt, ein Kennzeichen sollte nie über scharfe Kanten verfügen. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch äußerst logisch. Diejenigen, die sich für dieses Thema interessieren, können es in der StVZO unter § 30c nachlesen.
Kennzeichenhalter sind für einen Motorradfahrer ein nicht ganz unwichtiges Thema, denn schließlich soll das Schild nicht gleich bei der nächsten Fahrt verloren gehen. Gerade wer von seinem „Kuchenblech“ auf ein kleines Kennzeichen umstiegen möchte, kommt um eine Überlegung nicht herum.
Das Non plus Ultra ist hierbei, dass die Halterung passt und ordnungsgemäß angebracht werden kann. Das Angebot reicht von einem seitlichen Kennzeichenhalter für einen Chopper, über maßgefertigte Halterungen bis hin zum gesamten Heckumbau für Nakedbikes oder Sportmaschinen.
Darauf ist bei einer Halterung zu achten
Damit der Kennzeichenhalter länger als eine Saison durchhält, sollte der Halter etwas Langlebiges auswählen. Hierunter fällt zum Beispiel eine doppelte UV - Beschichtung. Weiterhin muss es sich um ein robustes und wetterbeständiges Material handeln, hart PVC ist vorzuziehen. Beim Kauf sollte der Besitzer auf folgendes achten, was im Lieferumfang unbedingt vorhanden sein sollte:
- zweiteilige Kennzeichenhalterung
- Grundplatte, Rahmen und ein Demontageschlüssel
- optimiertes Loch Bild
Saisonkennzeichen für Motorräder
Gerade Saisonkennzeichen sind für Halter von Motorrädern interessant, hier zählt der Sparfaktor zu den wichtigsten Gründen.
Wie lange der Zeitraum für das Saisonkennzeichen ausfällt, wird vom Halter festgelegt. Das Angro der Fahrer entscheidet sich für einen Zeitraum zwischen März und Ende Oktober. Die Gültigkeit kann jedoch je nach Ermessen festgelegt werden. Allerdings sind einige Vorgaben zu beachten:
- möglicher Zeitraum liegt zwischen 2 und 11 Monaten
- innerhalb dieses Zeitraumes sind Unterbrechungen nicht möglich.
- keine Verwendung zwischen April und Mai
- keine Verwendung September und Oktober
- soll der Gültigkeitsraum geändert werden (verkürzen, verlängern), muss ein neues Kennzeichen beantragt werden
Versicherungsprämien sinken, wenn ein Saisonkennzeichen länger als lediglich 6 Monate genutzt wird. Versicherungsgesellschaften belohnen in der Regel erst nach einem halben Jahr unfallfreies Fahren. Danach vergeben viele Versicherungen einen günstigeren Schadensfreiheitsrabatt.
Kosten für Motorradkennzeichen
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.
Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken.
Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro.
Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet bundeseinheitlich 12,80 Euro.
Bußgelder bei Verstößen
Wenn ein Motorradkennzeichen gänzlich fehlt, nicht ordnungsgemäß sitzt oder keine Plakette aufweist, kann ein Halter mit folgenden Maßnahmen rechnen.
Bußgeldtabelle zu § 10 FZV:
| Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe in Euro |
|---|---|---|
| 810100 | amtliches Kennzeichen fehlt | 10 |
| 810112 | ordnungswidriger Zustand | 10 |
| 810118 | Kennzeichenbeleuchtung defekt | 10 |
| 810600 | Fahren ohne Kennzeichen | 60 |
| 810618 | Fahren mit verdecktem Kennzeichen | 65 |
Motorradkennzeichenwechsel bei Umzug
Inzwischen ist es bundesweit möglich, sein Motorradkennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Allerdings erspart es nicht den Gang zur Zulassungsstelle. Welche Unterlagen sind hierzu nötig?
Bei der Zulassungsstelle selber bekommt der Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, worin sich die aktuellen Daten befinden. Die alte Zulassungsbescheinigung ist jedoch erforderlich. Weiterhin müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- HU - Bescheinigung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag stellt
- SEPA - Lastschriftmandat
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Kennzeichen
Bevor die gesamte Prozedur geschieht, prüfen Mitarbeiter, ob ein Verzug von Steuer oder anderen Gebühren vorliegt. Bei einem Rückstand von über 30 Euro, wird die Zulassung verweigert. Sollte es sich um einen Betrag unter dieser Summe handeln, entscheidet die Zulassungsstelle, ob der Antrag gewährt wird. Die Ummeldung kostet eine geringe Gebühr, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfällt.
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