Der Zulässige Winkel für Motorradkennzeichen in Deutschland

Gerade bei Motorradfahrern wird immer wieder diskutiert, bis zu welchem Winkel das hintere amtliche Kennzeichen nach oben gebogen werden darf. Strenggenommen darf das amtliche Kennzeichen, welches eine zusammengesetzte Urkunde ist, überhaupt nicht verändert werden. Was genau Sinn und Zweck dieser Maßnahme sein soll, wird wohl auch nie geklärt werden.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzlich gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Größe und Abmessungen

Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Anbringung und Montage

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.

Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Der Zulässige Neigungswinkel

Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).

Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.

Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt.

Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor. Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.

Seitliche Montage

Eine seitliche Montage von Motorradkennzeichen ist zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch beidseitig lesbar sein, wenn der Betrachter 30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug steht.

Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.

Konsequenzen bei Überschreitung des Winkels

In jedem Fall ist es so, dass ab einem Neigungswinkel von 30° die Ordnungswidrigkeit beginnt und diese VOWi (Verkehrsordnungswidrigkeit) mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder. Aber nicht im Sinne des Bußgeldkataloges, sondern als Vergehen des Kennzeichenmissbrauches im Sinne des StVG.

Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu. Alles in allem also ein teurer Spaß, da praktisch angenommen wird, dass die Zielsetzung dieser Aktion einzig und allein die ist, dass das Kennzeichen schlechter oder gar nicht mehr abgelesen werden kann. Quasi zur ungehinderten Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Kosten und Gebühren

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger.

Empfehlung

Unser Tipp: lasst das amtliche Kennzeichen einfach so, wie es ist. Erstens wird es teuer und zweitens zieht Ihr damit die Aufmerksamkeit der Rennleitung auf Euch - quasi eine Einladung oder besser gesagt Aufforderung zur Verkehrskontrolle, die sonst vielleicht gar nicht stattgefunden hätte.

Zusätzliche Informationen

  • Auf Motorrad-Kennzeichen dürfen höchstens acht Zeichen stehen: Bis zu drei Buchstaben in der oberen Zeile und maximal fünf Zahlen und Buchstaben in der unteren Zeile.
  • Die Zeichenbegrenzung gilt auch für Sonderkennzeichen wie das E-Kennzeichen für Elektro-Motorräder oder das H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder.
  • Wer ohne Motorrad-Kennzeichen fährt oder es nicht ordnungsgemäß bzw. gut lesbar anbringt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle bis zu 65 Euro Bußgeld.

Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Viele Biker bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Bikes, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungen auf dem Markt gibt, die diesen Anspruch erfüllen.

Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist.

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