Motorrad-Fahrverbote am Kesselberg und Sudelfeld: Ausnahmen und Hintergründe

In Bayern gibt es auf einigen Streckenabschnitten Fahrverbote für Motorräder, die insbesondere beliebte Routen wie den Kesselberg und den Sudelfeld betreffen. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen und die Zahl der Unfälle reduzieren. Im Folgenden werden die Details zu diesen Fahrverboten, einschließlich der Ausnahmen und der Gründe für ihre Einführung, erläutert.

Kesselberg: Zeitweises Fahrverbot für Motorräder

Für die B11 am Kesselberg zwischen Walchen- und Kochelsee ist derzeit keine Komplettsperrung für Motorradfahrer geplant.

Seit dem 1. April 2025 gilt wieder ein tägliches Fahrverbot für Motorräder am Kesselberg zwischen 15:00 Uhr und 22:00 Uhr bergauf Richtung Urfeld. Diese Regelung tritt jedes Jahr vom 1. April bis zum 31. Oktober in Kraft.

Die Kesselbergstrecke zwischen Kochel- und Walchensee wird auch in diesem Jahr für Motorradfahrer zeitweise gesperrt. Wie das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mitteilt, tritt die Regelung ab dem 1. April 2025 wieder in Kraft. Demnach dürfen Biker die Auffahrt täglich zwischen 15 und 22 Uhr nicht benutzen.

Die Entscheidung fällt nach einer zweijährigen Testphase, die im vergangenen Oktober endete. Die Unfallkommission kam zu dem Schluss, dass sich die erprobte verkehrsrechtliche Anordnung bewährt hat. „Die Unfallzahlen mit Motorrädern gingen in den Jahren 2023 und 2024 deutlich zurück“, erklärte ein Sprecher des Landratsamts. Aus diesem Grund wird die Regelung nun dauerhaft eingeführt und gilt jedes Jahr vom 1. April bis zum 31. Oktober.

Hintergründe und Begründung

Die kurvenreiche Bundesstraße 11 am Kesselberg zählt seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Strecken für Motorradfahrer in der oberbayerischen Alpenregion. Allerdings war sie lange Zeit auch ein Unfallschwerpunkt.

Die Anpassung der Streckensperrung und die Testphase zwischen dem 1. April 2023 und dem 31. Oktober 2024 waren eine direkte Reaktion auf die Unfallstatistik. Die zeigte, dass die meisten schweren Unfälle am Nachmittag und Abend passieren. Daher entschied sich der Landkreis für ein neues jährliches Fahrverbot für Motorräder.

Laut Landkreis ereignen sich in den Sommermonaten pro Jahr im Schnitt 30 mittelschwere sowie schwere Unfälle. 75 Prozent davon sollen von Motorradfahrern verursacht sein, obwohl Krafträder in diesem Zeitraum nur gut 13 Prozent Anteil am Gesamtverkehr auf dieser Strecke hätten.

Georg Fischhaber, Leiter der Verkehrsbehörde im Landratsamt sagte: "Die zeitlich begrenzte tägliche Sperrung der Bundesstraße für Motorradfahrer über ein halbes Jahr hinweg ist aus Sicht der Unfallkommission gleichzeitig verhältnismäßig. Sicherlich verhalten sich viele Motorradfahrer vernünftig auf der Straße, aber Fakt ist eben auch, dass sich Unfälle mit Motorrädern zu 78 Prozent zwischen 15 und 22 Uhr ereigneten. Schwere Unfälle wurden zu 91 Prozent von Motorradfahrern verursacht. Da kann und darf man aus unserer Sicht nicht länger zuschauen."

Ausnahmen und Alternativen

Auch an die motorradfahrenden Anlieger wurde gedacht, denn die können über die Behörde ggf. eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Um Motorradfahrer frühzeitig auf die Sperrung aufmerksam zu machen, werden die bestehenden Hinweisschilder beibehalten. Aus Schlehdorf und Benediktbeuern kommende Biker werden bereits an den Ortseingängen von Kochel am See durch nichtamtliche Schilder informiert. Zusätzlich werden Umleitungsmöglichkeiten angezeigt.

Frühere Maßnahmen

Seit dem 17. Juni 1978 ist die aktuelle Streckensperrung auf der B 11 südwärts ab Kochel am See in Kraft. Immer wieder wurde in dieser Zeit versucht, die unfallträchtige Strecke zu entschärfen.

  • Die Geschwindigkeit ist schon lange auf 60 km/h begrenzt.
  • 2014 baute der Landkreis die umstrittenen Rüttelstreifen an.
  • 2018 wurden die Streifen wieder entfernt, da laut Behörde kein Rückgang der Unfallzahlen festgestellt wurde.
  • Geblieben sind hingegen die zusätzlich montierten Mittelleitschienen mit Warnbaken, die das Schneiden und Überholen in Kurven weiterhin unterbinden sollen.

Sudelfeldpass: Teilweise Streckensperrung

Im Südosten Bayerns, am herrlichen Alpenrand, ist der Sudelfeldpass eine der beliebtesten Strecken - nicht nur, aber besonders für Motorradfahrer.

Am Abend des 23. April 2025 veröffentlichte das Landratsamt Rosenheim eine Stellungnahme zu den neuen Schildern: "Die Sudelfeldstrecke (B307) wird ab dem 30. April 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025 saisonal einseitig in Fahrtrichtung Bayrischzell täglich von 11 bis 21 Uhr für Motorräder gesperrt. Die Maßnahme betrifft aus dem Landkreis Rosenheim kommend den Streckenabschnitt zwischen der Einmündung der Kreisstraße RO 52 (direkt im Anschluss an den Parkplatz bei der Einmündung) und der Landkreisgrenze Miesbach.

Für den weiteren Verlauf der B307 bis Bayrischzell gilt eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes Miesbach. Mofas und Kleinkrafträder sind von der Sperre ausgenommen. Im kommenden Jahr 2026 gilt die Sperre vom 1. April bis zum 31. Oktober. Nicht von der Sperrung betroffen ist die Gegenrichtung aus Bayrischzell in Richtung Rosenheim."

Gründe für die Sperrung

Als Begründung für das Motorrad-Fahrverbot auf der Sudelfeldstrecke nennt das Landratsamt Rosenheim: Unfallprävention. Explizit: "Hintergrund der Entscheidung ist die seit Jahren hohe Zahl an Verkehrsunfällen auf diesem Abschnitt, insbesondere mit Beteiligung von Motorrädern. Trotz umfangreicher Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverboten, baulicher Maßnahmen sowie intensiver Polizeikontrollen ist es nicht gelungen, das Unfallgeschehen nachhaltig zu reduzieren. Allein zwischen 2018 und 2024 ereigneten sich auf der Strecke 97 Unfälle mit Motorrad-Beteiligung - mit tragischen Folgen: 2 Menschen starben, 40 wurden schwer verletzt, 58 leicht."

Rosenheims Landrat Otto Lederer betont: "Aber wir müssen handeln. Der Schutz von Leben und Gesundheit steht über allem - und alle bisherigen Maßnahmen haben leider nicht ausgereicht. Die Sperre ist ein schwerwiegender, aber zwingend notwendiger Schritt. Ich appelliere an die Vernunft der Motorradfahrer und hoffe, dass durch die Maßnahme die Zahl der schweren Unfälle in den kommenden beiden Jahren signifikant sinken wird."

Details zur Sperrung

Darüber hinaus enthält die amtliche Stellungnahme einige praxisrelevante Details: "Die Sperrung gilt probeweise und wird im Rahmen eines zweijährigen Versuchs intensiv ausgewertet. Neben Unfallzahlen und Verkehrszusammensetzung werden auch mögliche Ausweichverkehre beobachtet. Während des gesamten Zeitraums bleibt die Strecke für Motorräder in der Gegenrichtung (von Bayrischzell kommend) befahrbar. Damit bleibt auch die Zufahrt zu gastronomischen Betrieben und für weitere Anlieger gewährleistet. Die Behörden betonen, dass auch weiterhin Ausnahmen für berechtigte Einzelfälle möglich sind.

Die Maßnahme wird von den Landkreisen Rosenheim und Miesbach gemeinsam getragen. Die Entscheidung wurde im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, als Straßenbaulastträger der Bundesstraße und Mitglied der Unfallkommission, dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd sowie der Regierung von Oberbayern abgestimmt.

Zusammenfassung der Fahrverbote

Die folgende Tabelle fasst die aktuellen Fahrverbote am Kesselberg und Sudelfeld zusammen:

Strecke Zeitraum Zeit Richtung Ausnahmen
Kesselberg (B11) 1. April - 31. Oktober 15:00 - 22:00 Uhr Bergauf Richtung Urfeld Anlieger mit Genehmigung
Sudelfeld (B307) 30. April - 31. Oktober 11:00 - 21:00 Uhr Richtung Bayrischzell Mofas, Kleinkrafträder, Gegenrichtung frei

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