Die Kraftfahrzeugsteuer ist ein wichtiger Teil der Autokosten. Ausschlaggebend dafür sind Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß. Der Staat besteuert Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO₂-Ausstoß stärker, umweltfreundlichere Autos entlastet er steuerlich.
Abhängig von der Fahrzeugart gelten laut Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Die Steuer wird dabei jeweils nach anderen Kriterien ermittelt.
Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder
Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.
Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung.
Hubraum und Nennleistung
Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben - in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW).
Steuerbeträge für Motorräder
Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig.
Beispielrechnung
Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.
Kfz-Steuer für Leichtkrafträder
Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.
- Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sind zulassungsfrei und von der Kfz-Steuer befreit.
- Das gilt auch für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum höchstens 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen Nenndauerleistung höchstens 4 kW beträgt.
Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen.
Motorrad ohne Kat: Was passiert?
Der Katalysator soll die Abgase, welche ein Verbrennungsmotor erzeugt, nachbehandeln. Dadurch lässt sich die Schadstoffemission im Abgas deutlich reduzieren. Ist kein Kat vorhanden, gelangen die Schadstoffe ungefiltert in die Luft, was wiederum schlecht für die Umwelt ist.
Gerade in der Tuning-Szene kann es vorkommen, dass der Katalysator ausgebaut wird. Dadurch soll die Motorleistung verbessert werden.
Rechtliche Konsequenzen
Rein technisch ist das Fahren ohne Kat möglich. Allerdings ist das in Deutschland verboten, sodass keine Werkstatt dieses Teil ausbauen wird.
Wichtig: Zwar kann man ohne Katalysator fahren, allerdings ist dieser gesetzlich vorgeschrieben. Doch welche konkreten Sanktionen erwarten Sie, wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie ohne Kat fahren?
- Daher droht Ihnen, wenn Sie ohne Kat fahren, eine Strafe in Form eines Bußgeldes von 90 Euro.
- Zum einen wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.
- Zudem ist es möglich, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird.
Eine Fahrt ohne Katalysator kann allerdings auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Kat ist nämlich ein wichtiges Kriterium, um zu berechnen, wie hoch die Kfz-Steuer für ein Fahrzeug ausfällt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, stimmt auch der Steuersatz nicht mehr.
Steuerhinterziehung?
Es ist rechtlich umstritten, ob das Fahren ohne Kat eine Steuerhinterziehung darstellt oder nicht.
- Dadurch kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen.
- Für diese Straftat droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Sollte ein entsprechendes Verfahren gegen Sie eingeleitet werden, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Steuerrecht zu konsultieren.
Weitere Tipps zur Kfz-Steuer
Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.
Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird.
Oldtimer
Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen.
Steuerbefreiung
Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an.
Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht.
Zusammenfassung
Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.
Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an. Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle.
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist verpflichtend - ohne dieses wird kein Fahrzeug zugelassen. Der jährliche Steuerbetrag wird dabei anteilig auf die genutzten Monate umgerechnet. Bei einem Fahrzeugverkauf oder Halterwechsel endet die Steuerpflicht automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Bereits gezahlte Steuerbeträge für den nicht mehr genutzten Zeitraum werden anteilig erstattet.
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