Kinder auf dem Fahrrad mitzunehmen, ist eine praktische und umweltfreundliche Alternative zum Transport im Auto. Ganz ungefährlich ist sie aber nicht, denn Drahtesel haben weder eine schützende Karosserie noch eine Knautschzone. Beim Radfahren mit Kind sollte daher besondere Vorsicht gelten.
Wer ein Kind auf dem Fahrrad mitnehmen möchte, sollte einige Dinge bedenken. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht nämlich konkrete Vorgaben zum Radfahren mit Kind. Kinder auf dem Fahrrad mitzunehmen, unterliegt einigen Regeln, dies es zu beachten gilt. Bis zu einem bestimmten Alter, ist eine Beförderung im Kindersitz oder Fahrradanhänger erlaubt.
Für den Kindertransport per Rad gibt es mehrere Möglichkeiten - vom Anhänger über den Kindersitz bis zum Lastenrad. Der ADFC zeigt Eltern, worauf sie achten sollten.
Wer darf Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen?
Grundsätzlich gilt immer: Wer ein Kind auf einem Fahrrad, einem Lastenrad oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Auf dem Fahrrad ist eine Personenbeförderung erst zulässig, wenn Fahrer mindestens 16 Jahre alt sind. Das beförderte Kinder darf zudem höchstens sieben Jahre alt sein. Ältere Kinder oder Erwachsene dürfen auf dem Rad nicht mitfahren.
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder mitgenommen werden?
Laut StVO dürfen Kinder bis sieben Jahre auf dem Rad transportiert werden. Diese Altersgrenze gilt für Kinder auf einem einsitzigen Fahrrad ebenso wie im Anhänger. Wer ältere Kinder mitnimmt, riskiert ein Bußgeld.
Wichtig: Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.
Welche Arten von Kindersitzen gibt es?
- Hinterradfahrradsitz: Die klassische Variante am Gepäckträger für Kinder zwischen 1 und 5 Jahren.
- Mittelkindersitz: Hier nimmt das Kind zwischen Fahrer und Lenker Platz, geeignet für Kinder ab 2,5 Jahren.
- Frontkindersitze: Diese Sitze werden vorne am Lenker montiert und sind ideal für Kleinkinder zwischen 1 und 2,5 Jahren.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Kindersitzarten:
| Kindersitztyp | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Hinterradsitz | Stabil, sicher, für größere Kinder geeignet | Eingeschränkte Kommunikation, passives Fahrverhalten |
| Mittelkindersitz | Zentriertes Gewicht, aktive Teilnahme des Kindes | Eingeschränkte Bewegungsfreiheit des Fahrers, nicht für alle Fahrräder geeignet |
| Frontkindersitz | Kind immer im Blick, gute Kommunikation | Begrenzte Gewichtsfreigabe, kann das Lenken beeinflussen |
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für Kindersitze?
In Deutschland sind Front- und Mittelkindersitze erlaubt. Hier gilt der rechtliche Rahmen, dass Kinder in einem Kindersitz sitzen müssen und sichergestellt werden muss, dass das Kind nicht mit den Füßen in die Speichen gerät.
In Österreich ist die Regelung für den Straßenverkehr weitaus strenger. Hier dürfen nur Kindersitze verwendet werden, wenn sie folgenden Vorgaben entsprechen: Der Kindersitz ist hinter dem Fahrer angebracht und er ist fest mit dem Rahmen verbunden. Front- und Mittelkindersitze sind somit in Österreich nicht erlaubt.
Es ist verboten, ein Kind oder auch eine erwachsene Person einfach auf dem Gepäckträger mitzunehmen. Dieser ist nicht für den Transport von Menschen ausgelegt. Das zusätzliche Gewicht hat Einfluss auf den Bremsweg und die Lenkung des Fahrrads. Das kann zu unsicherem Fahrverhalten führen und so auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Worauf sollte man bei der Auswahl eines Kindersitzes achten?
Achte außerdem auf die maximale Belastung des Sitzes, die der Hersteller vorgibt. Sie muss zu Größe und Gewicht des Kindes passen. Frontsitze sind in der Regel nur bis 15 kg ausgelegt, für den Gepäckträger gibt es auch Modelle bis etwa 35 kg.
Damit das Kind nicht mit den Füßen in die Speichen gerät, müssen geeignete Schutzvorrichtungen vorhanden sein.
Die Anforderungen an einen Kinderfahrradsitz regelt die Norm DIN EN 14344. Sie gibt Auskunft über Materialbeschaffenheit, die nötigen Sicherheitsgurte oder auch das zulässige Höchstgewicht. Alle Fahrrad-Kindersitze in unserem Sortiment sind auf Basis dieser Norm getestet.
Welche Alternativen gibt es zum Kindersitz?
Bis zu zwei Kinder, die jeweils nicht älter als sieben Jahre sind, dürfen in einem dafür ausgelegten Fahrradanhänger mitfahren - idealerweise angeschnallt und mit Helm. Fahrradanhänger dürfen auch an Pedelecs angehängt werden, die den Fahrer mit ihrem Elektromotor beim Treten unterstützen - nicht aber an E-Bikes, die auch ohne Trittleistung fahren.
Seit 2020 erlaubt die StVO es zudem, Personen auf einem Lastenrad oder Cargobike mitzunehmen, wenn das Modell für den Personentransport zugelassen ist. Hier gibt es keine Altersbegrenzung für die Passagiere, das heißt: Auf einem dafür ausgelegten Lastenrad darfst du auch Kinder transportieren, die älter sind als sieben Jahre.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Wer sich auf dem Fahrrad mit Kind nicht an die StVO hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Werden Kinder ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen befördert, droht ein Bußgeld.
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