Die Frage, ob und wie man einen Kindersitz auf einem Moped wie der Simson Schwalbe montieren und nutzen darf, beschäftigt viele Eltern und Oldtimer-Enthusiasten. Insbesondere die originalen Kindersitze aus DDR-Zeiten werfen Fragen bezüglich ihrer aktuellen Zulässigkeit und Sicherheit auf. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte, gibt Hinweise zur Montage und Sicherheit und fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Originale Kindersitze für Simson Modelle
Viele Besitzer von Simson Schwalbe und S50/S51 Modellen besitzen originale Kindersitze mit eingeprägter KTA-Nummer. Diese Sitze wurden in der DDR hergestellt und sind speziell für diese Mopeds konzipiert. Die Nutzung dieser Sitze mit Kindern wirft jedoch Fragen bezüglich der aktuellen Gesetzeslage auf.
Rechtliche Aspekte
Ein Bekannter, der bei der Rennleitung arbeitet, äußerte Bedenken, dass Simsons mit Kindern vorne drauf kategorisch rausgewunken würden und die Nutzung nicht erlaubt wäre. Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass Originalteile verwendet werden dürfen und die Rennleitung nichts gegen einen zugelassenen Kindersitz unternehmen kann.
Entscheidend für die Legalität ist die eingestanzte KTA-Nummer. Es gibt für die Originalkindersitze eine Montageanleitung. Nach Durchsicht der hierfür relevanten Rechtsvorgaben komme ich zu nachfolgendem Schluss: Für die Kinderbeförderung in PKW existieren eu-rechtliche Anforderungen an Kindersitze bzgl. deren Zulassungs/Prüfpflicht. Verwendungsvorgaben ergeben aus den nationalen Verhaltensvorschriften der StVO. Bei der Mitnahme von Kindern im Alter unter 7 Jahren auf Krafträdern wird lediglich ein besonderer Sitz gefordert. Zu diesem bestehen keine konkreten Zulassungs/Prüfpflichten (außer Fußschutz und Handgriff). Nach meiner Ansicht ist die Beförderung, wie angefragt zwar sicherheitstechnisch nicht optimal, jedoch juristisch nicht zu beanstanden. Hierzu bedarf es m. E. nicht mal die Verwendung eines „alten“ Sitzes um Bestandsschutz zu erreichen.
Es gibt immer noch einen Bestandsschutz. Was also zu DDR Zeiten erlaubt war kann jetzt schlecht verboten sein, gerade weil fast alle schon Oldtimer sind. Natürlich ist es auch immer eine Ermessenssache der Rennleitung. Ich lasse es def.
KTA-BAG-Zulassungsnummer
Der Sitz müsste eine eingeschlagene Nummer haben, und dafür gibt es dann eine KTA-BAG-Zulassungsnummer. Ob es dazu jetzt sowas wie eine ABE gibt oder ob es diese ist, weiß ich leider auch nicht, steht aber meine ich im Schwalbebuch. Die sollte auch auf deinem "KISI" stehen:
Typ KiSiS50/51KTA-BAG Nr. 2274Dabei stand das die KTA nummer immer noch gültig und aussreichend ist ..Wäre halt vergleichbar und genau so gültig wie ne E-Nummer....
Alle Teile, die eine Bauartgenehmigung besitzen müssen, sind auch entsprechend und dauerhaft zu kennzeichnen. Deshalb wurde damals Bauartgenehmigungszeichen (BAG=Bauartgenehmigung) eingestanzt. Zu erkennen sind sie an den Zusaätzen KTA-BAG oder der Sinuslinie, sowie einer Nachgestellten mehrstelligen Ziffer. So müssen an unseren Fahrzeugen Kindersitze, Anhängezugvorrichtungen am Zugfahrzeug und am Anhänger, Rückstrahler und Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und eine Kennzeichnung besitzen.
*(26) Nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24) vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a.
Für die Schwalbe gab es zu DDR-Zeiten auch spezielle Kindersitze, die im Bereich des Motortunnels am Beinschild montiert wurden und einen zusätzlichen Haltegriff am Lenker besaßen. Auf einem mit der KTA-Prüfnummer (Typschein Nr. 667 der KTA-Leistelle Dresden) versehenen Kindersitz dürfen gem. Bestandsschutz Kinder bis zum vollendeten 6 Lebensjahr mitgenommen werden, wenn der Sitz fest montiert ist und keinerlei Schäden aufweist. Dabei muss auch das Kind einen sicheren Sitz auf dem Kindersitz haben! Einer Eintragung in die Papiere bedarf es bei originalen Kindersitzen aus DDR-Zeiten nicht!
Alters- und Gewichtsbeschränkungen
Es gibt unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen bezüglich der Alterszulassung von Kindersitzen. Einige Quellen besagen, dass die Sitze für Kinder bis 6 Jahre und maximal 20 kg gedacht sind. Andere berichten von positiven Erfahrungen mit Kindern ab 2,5 Jahren.
Es gibt keine Altersangabe in Bezug auf den Sitz, sondern nur eine Gewichtsbegrenzung auf 20KG!
Ich habe auch einen originalen Kindersitz, allerdings für ne Schwalbe. Deshalb bitte beachten das ich hier nur von dem Kindersitz bei ner Schwalbe rede, müsste aber bei der S51 ebenfalls gelten!!!Habe mich da auch ein wenig schlau gemacht. Das mit den 7 Jahren ist nen Scheitelpunkt. Kinder BIS 7 Jahren müssen auf dem Kindersitz sitzen. Ab 7 Jahre müssen sie auf dem Sozius sitzen, es sei denn sie kommen noch nicht an die Fußrasten dran. Dann wohl noch auf dem Kindersitz. Dürfen aber auf dem Kindersitz dann nicht das Gewicht xy kg (weiss nicht mehr wieviel) überschreiten.Vorraussetzung ist allerdings das der Sitz komplett ist, soll heissen: Sitz, Fußrasten + Haltegriff müssen montiert sein. Sollte was fehlen ist es nicht mehr zulässig!!Es ist mit dem Kindersitz sogar erlaubt mit 3 Personen zu fahren. Nen Arbeitskollege ist früher auf der Schwalbe mit seiner Frau und seinem Sohn zusammen in den Urlaub gefahren. Hierbei darf aber allerdings nicht das zugelassene Gesamtgewicht des Mopeds überschritten werden!
Allerdings ist fraglich, ob aufgrund der verschärften Sicherheitsbestimmungen eine Zulassung für einen Nachbaukindersitz im Stile des DDR-Kindersitzes erfolgt. Mit einem Kind auf dem Kindersitz darf weiterhin ein Mitfahrer als Sozius mitgenommen werden, allerdings darf keinesfalls die zulässige maximale Achslast sowie Traglasten der Bereifung überschritten werden!
Sicherheitsaspekte
Bei der Nutzung von Kindersitzen auf Mopeds sind einige Sicherheitsaspekte zu beachten. Es ist wichtig, dass das Kind sich gescheit festhalten kann und nicht das Sichtfeld des Fahrers verdeckt. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass im Falle eines Unfalls die Schuld klar beim Fahrer liegen kann.
Jeder kann sich aber ausmalen was bei einem Auffahrunfall passieren kann wenn sich das Kind zwischen Lenkerhaltegriff und Fahrer befindet. Wer sich also dieses Risikos bewusst ist und auch so fährt hat viel Spaß und die Zwerge noch mehr.
Es ist auch wichtig, die richtige Schutzkleidung für das Kind zu wählen, einschließlich eines passenden Helms. Einige Quellen empfehlen, mit der Mitnahme von Kindern zu warten, bis sie groß genug sind, um an die Fußrasten zu kommen und sich sicher festhalten zu können.
Das Dumme ist die Begrenzung auf 20 kg, was mit dem schnellen Wachstum heutiger Generationen schon recht früh erreicht wird. Aber wie gesagt, ich lasse da die Finger weg - ist mir zu heikel, wenn mal was passiert, dann macht man sich ewig Vorwürfe.
Bedenken sie, dass eine derartige Beanspruchung des Materials, insbesondere des Rahmens, aufgrund des Alters mitunter zu Schäden führen kann (z.B. Rahmenrisse).
Montage und Kompatibilität
Bei der Montage des Kindersitzes ist darauf zu achten, dass er korrekt und sicher befestigt ist. Einige Besitzer haben Probleme mit dem Abstand zum Knieblech und verwenden Gummiunterlagen, um den Sitz richtig zu positionieren.
Es gibt für Schwalbe, S 51 und SR 50 original-Simson-Kindersitze. Beim SR50-Sitz gibt es auch eine KTA-BAG-Zulassungsnummer 2320. Ob die Sitze für Schwalbe und S51 auch eine Zulassungsnummer haben weiß ich nicht.
Alternativen zum originalen Kindersitz
Eine gute Alternative zum originalen DDR-Kindersitz ist der Universalkindersitz der Firma Stamatakis, der sich ohne Probleme auf der Sitzbank hinter dem Fahrer montieren lässt.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Originale Kindersitze aus DDR-Zeiten mit KTA-Nummer genießen Bestandsschutz.
- Die maximale Traglast des Kindersitzes beträgt 20 kg.
- Es ist wichtig, die Sicherheitsaspekte zu beachten und das Kind entsprechend zu schützen.
- Die Montage des Kindersitzes muss korrekt und sicher erfolgen.
- Es gibt Alternativen zum originalen Kindersitz, wie z.B. den Universalkindersitz von Stamatakis.
Gesetzliche Bestimmungen zur Kinderbeförderung auf Krafträdern in Deutschland
Die deutsche Gesetzgebung schreibt für den Motorradsozius folgende Regeln vor: Eine Altersbeschränkung existiert nicht.
Bei der Mitnahme von Kindern im Alter unter 7 Jahren auf Krafträdern wird lediglich ein besonderer Sitz gefordert. Zu diesem bestehen keine konkreten Zulassungs/Prüfpflichten (außer Fußschutz und Handgriff).
Hinweise
Die hier dargestellten Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Es wird empfohlen, sich vor der Nutzung eines Kindersitzes auf einem Moped über die aktuell gültigen Gesetze und Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen.
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