Kosten für den Motorradführerschein (125 ccm) in Deutschland

Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland besitzen im Jahr 2024 einen Motorradführerschein. Tendenz steigend. Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an: Infos und eine Beispielrechnung.

Verschiedene Führerscheinklassen für Motorräder

Den Motorradführerschein gibt es in vier verschiedenen Klassen. Hier finden Sie alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind:

  • Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 15 PS.
  • Klasse A2: Für Motorräder bis 48 PS.
  • Klasse A: Unbegrenzte Führerscheinklasse für alle Motorräder.

Der Motorradführerschein Klasse A

Wer ein Motorrad fahren und sich dabei keine Gedanken um Kubikzentimeter, Pferdestärken und Höchstgeschwindigkeit machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein und braucht den "großen" Führerschein der Klasse A. Mit dieser Königsklasse der Motorradführerscheine dürfen alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden.

Zwei Wege führen zum Motorradführerschein der Klasse A: zum einen der stufenweise - also erst die leistungsreduzierte Klasse A2 und danach die volle Motorradklasse A - und zum zweiten der direkte Weg.

Kostenfaktoren für den Motorradführerschein

Für die Fahrerlaubnis fallen hohe Kosten an. Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, eine Art Anmeldegebühr. Das sind bei den Führerscheinklassen A, A1 und A2 rund 250 bis 690 Euro. Fahrstunden und Sonderfahrten verursachen den Hauptteil der Kosten. Ein Preisvergleich mehrerer Fahrschulen lohnt sich.

Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung kostet rund 80 bis 167 Euro, die zur praktischen etwa 195 bis 443 Euro. Sie werden in der Regel über die Fahrschule abgerechnet. Grundsätzlich gilt: Eine oder zwei Fahrstunden mehr sind billiger als sich zum zweiten Mal zu einer Prüfung anzumelden.

Den größten Kostenblock verursachen die Fahrstunden, die genau wie Schulstunden 45 Minuten dauern. Für normale Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, sind circa 60 bis 102 Euro anzusetzen. Ihre Zahl hängt vom Lernfortschritt des Fahrschülers ab, und dabei beurteilt der Fahrlehrer, ob seine Schülerin oder sein Schüler schon sicher fahren kann.

Dazu kommen zwölf Sonderfahrten zu je 66 bis 128 Euro, zusammengesetzt aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Fahrten in der Dämmerung beziehungsweise bei Nacht.

Übungsmaterialien, Lernsysteme oder Apps sind bei manchen Fahrschulen im Grundbetrag enthalten, andere berechnen ungefähr 50 bis 100 Euro.

Dazu können Kosten kommen, die oft vergessen werden. Motorradschüler müssen bei der Ausbildung und Prüfung nicht nur einen Helm, sondern auch Schutzkleidung tragen. Oft kann man sich Ausrüstung bei der Fahrschule leihen - das kostet und spätestens nach bestandener Prüfung braucht es eigene Schutzkleidung.

Wer sparen möchte, sollte sich rechtzeitig anmelden, um den Führerschein innerhalb einer Saison machen zu können. Kommt es zu einer Unterbrechung durch die Winterpause, kostet das Übung und damit auch Geld.

Weitere Gebühren und Kosten

Zu den Kosten für die Vorstellungen zu theoretischer und praktischer Prüfung kommen die Gebühren für die eigentlichen Prüfungen bei TÜV oder Dekra. Sie betragen für den Direkteinstieg in die Klasse A 24,99 Euro für die Theorie und 162,67 Euro für die Praxis.

Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich. Über ADAC gelbhilft kostet er rund 60 Euro, wobei ADAC Mitglieder einen Rabatt erhalten. Nicht erforderlich ist er, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde. Der Kurs muss neun Unterrichtseinheiten beinhalten, eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht nicht aus.

Auch ein Sehtest beim Augenarzt oder -optiker ist erforderlich. Der Test darf maximal zwei Jahre alt sein, viele Optiker bieten ihn kostenlos an.

Bei den Führerscheinstellen der Kommunen sind rund 45 Euro für die Ausstellung oder Erweiterung eines Führerscheins zu zahlen. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto ab 10 Euro.

Durchschnittliche Kosten für den Motorradführerschein

Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Preise können stark variieren und sind abhängig von der Region, vor allem aber von der Lerngeschwindigkeit der Fahrschülerin oder des Fahrschülers.

Die BVF geht von durchschnittlich 13, der VIFD von 10 bis 20 Übungsstunden aus. Außerdem gilt grundsätzlich: Fahrschulen im ländlichen Raum sind günstiger als in Städten und in Süddeutschland teurer als im Norden.

Viele der Fahrschulen stellen ihre Preise nur vor Ort oder auf Anfrage zur Verfügung, eine Online-Recherche ist nicht immer möglich. Demnach kostet der Direkteinstieg im Schnitt rund 3000 Euro. In den meisten Fällen aber bewegen sich die Preise zwischen dem Wert der Verbände und dem des ADAC - sprich zwischen 2500 und 3000 Euro.

Einige wenige Fahrschulen verlangen teilweise mehr als 4000 Euro und heben den Mittelwert dementsprechend an. Zu diesen Kosten kommen noch ca. 250 Euro, für Prüfungsgebühren, Sehtest und Führerscheinstelle.

Beispielrechnung der Kosten

Für die folgende Beispielrechnung wurden 15 Übungsstunden als Grundlage gewählt, das entspricht dem Mittelwert der Angabe des VIFD. Die Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen.

Kosten Betrag (Euro)
Grundbetrag 540
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 129
Vorstellung zur praktischen Prüfung 159
Ausbildungsfahrstunden (15 á 75) 1125
Sonderfahrten (12 á 85) 1020
Übungsmaterialien 59
Gebühren theoretische Prüfung 25
Gebühren praktische Prüfung 163
Erste-Hilfe-Kurs 0 (vorhanden)
Sehtest 0 (beim Optiker)
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins 45
Biometrisches Passfoto 10
Gesamtkosten 3275

Der Aufstieg von A2 auf A kostet Laut VIFD etwa 500 Euro. In der Regel sind die Motorradfahrenden rountiniert und brauchen nur wenige Übungsstunden, um die Aufstiegs-Prüfung anzutreten. Dabei ist genau zu prüfen, welche Leistungen im Pauschalbetrag enthalten sind und ob die vorgegebene Zahl der Fahrstunden ausreicht.

Da die Schüler zum Bestehen der praktischen Prüfung unterschiedlich viele Stunden brauchen, gibt es keine Garantie, dass nach beispielsweise einer Woche beziehungsweise drei Übungsfahrstunden die praktische Prüfung bestanden wird. Daher raten Experten von Ferienfahrschulen ab.

Fahren ohne Führerschein: ADAC Training

Klar ist: Die Fahrerlaubnis für das Motorrad ist nicht gerade billig. Wer herausfinden möchte, ob ihm das Motorradfahren Spaß macht, kann beim ADAC ein Schnuppertraining buchen. Ganz ohne Vorkenntnisse oder eigene Ausrüstung, aber mit Hilfe von Fahrsicherheitsexpertinnen und -experten geht es dann auf eine ADAC Trainingsanlage in der Nähe.

Auch für Motorradfahrende die ihren Schein schon (länger) haben gibt es reichlich Programm für optimale Fahrtechnik und mehr Sicherheit. Nach einem ADAC Motorrad-Training besteht zudem die Möglichkeit an der Safety League teilzunehmen und mit etwas Glück auf der Nürburgring-Nordschleife zu fahren.

Die B196-Erweiterung: 125er fahren mit dem Autoführerschein

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Kosten der B196-Erweiterung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt

Was erwartet dich beim Intensivkurs:

  • Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
  • Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung

In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.

Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen.

B196 Bescheinigung

Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:

  • Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
  • Deinen aktuellen Führerschein
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.

In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Versicherung einer 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Gültigkeit der B196-Erweiterung

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Es genügt eine Fahrerschulung.

Keine theoretische und praktische Prüfung.

B196 gilt nur in Deutschland.

Es ist wichtig zu beachten, dass die B196-Erweiterung nicht auf die Klassen A2 oder A erweiterbar ist. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Klassenerweiterung.

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

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