Das Bike-Leasing erfreut sich bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit. Es hält Mitarbeiter fit und kann Krankheitstage reduzieren. Mit dem Rad zur Arbeit zu fahren steigert nicht nur die Produktivität sondern nebenbei leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz. Doch wie funktioniert Bikeleasing und welche Vorteile bringt es mit sich?
Wie funktioniert Bikeleasing?
Sie wählen vor Ort oder online Ihr Wunschrad aus. Ihr neues Dienstrad kann direkt vor Ort beim Partnerhändler abgeholt werden oder wird bei einer Online-Auswahl bequem geliefert.
Registrierung als Arbeitgeber für Bike-Leasing
Sie möchten als Arbeitgeber*in Bike-Leasing als Mitarbeiterbenefit anbieten? Kein Problem! Mit Lease a Bike können sich Ihre Mitarbeitenden schnell und einfach ihr Traumrad leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Ihre Angestellten sparen Sozialabgaben und Steuern.
Und so registrieren Sie sich als Arbeitgeber*in für das Bike-Leasing mit Lease a Bike:
- Registrierung: Füllen Sie in nur 5 Minuten das Anmeldeformular für unser Bike-Leasing Konzept aus. Anschließend führen wir eine Bonitätsprüfung Ihrer Firma durch. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zugang zu unserem Online-Portal.
- Portal-Einrichtung: Sie legen die Unternehmensrichtlinien im Online-Portal fest. Wie hoch darf der Kaufpreis des Rades sein? Wie viele Räder dürfen pro Mitarbeiter geleast werden? Ihren individuellen Registrierungslink teilen Sie dann mit Ihren Mitarbeiter*innen. Die Registrierung für das Bike-Leasing Ihrer Firma erfolgt komplett digital.
- Freigabe: Jede Mitarbeiter*innen-Registrierung wird von Ihnen geprüft und für das Bike-Leasing freigegeben. Dies geschieht mit nur einem Klick und Ihr*e Mitarbeiter*in erhält automatisch einen individuellen Bestellcode für die Dienstrad-Bestellung bei der Fahrrad-Fachhandlung vor Ort. Der Rest wird automatisch über das digitale Portal erledigt.
- Verwaltung des Bike-Leasings: Ein Echtzeit-Export von unserem digitalen Portal bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für die interne Abwicklung des Bike-Leasings Ihrer Firma und für Ihre Gehaltsabrechnung benötigen.
Starten Sie Dienstradleasing als Arbeitgeber*in dank unseres digitalen Portals mit nur vier Schritten! Auch im Anschluss an Ihre Registrierung ist minimaler Aufwand garantiert: Zur Freischaltung der Fahrradbestellung des Mitarbeitenden im Lease a Bike Portal ist lediglich ein Klick notwendig. Auch die Hinterlegung der Daten für die Gehaltsumwandlung ist nur einmalig zum Vertragsbeginn notwendig. Die relevanten Daten dazu werden über das Lease a Bike Portal zur Verfügung gestellt. Zudem können Störfälle wie Langzeiterkrankung oder Elternzeit ebenfalls mit nur wenigen Klicks über das Lease a Bike Portal gemeldet werden.
Vorteile für Arbeitnehmer
Dienstrad-Leasing kurz erklärt: Ihr*e Arbeitgeber*in kann in Ihrem Unternehmen Dienstrad-Leasing als Mitarbeiterbenefit anbieten. Mit Lease a Bike wird Ihnen als Mitarbeitende*r ermöglicht, schnell und einfach Ihr Traumrad zu leasen. Dank Entgeltumwandlung wird das Wunschrad monatlich über das Bruttogehalt bezahlt und Sie sparen Sozialabgaben und Steuern. Nutzen Sie das Dienstradleasing, profitieren Sie beispielsweise von einer Verbesserung Ihrer Fitness & Gesundheit sowie einer Ersparnis von bis zu 40% gegenüber dem Kauf. Außerdem leisten Sie einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität, indem Sie aufs Rad umsteigen.
Hier eine Übersicht Ihrer Vorteile beim Dienstradleasing mit Lease a Bike:
- Freie Markenwahl im Fachhandel
- Über 6.700 Fahrrad-Fachhandlungen
- Digitaler Bestellprozess
- Sorgenfrei leasen - dank Rundum-Schutz
- Bis zu 40 % gegenüber einem Kauf sparen
Ein weiterer Vorteil des Dienstrad-Leasings ist, dass Sie das Fahrrad Ihrer Wahl sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke sorglos nutzen können. Dank Ihres Dienstrads integrieren Sie Bewegung direkt in Ihren Alltag, halten sich fit und legen Alltagswege klimafreundlich zurück. Außerdem sparen Sie häufig Zeit und Geld, beispielsweise in Form von Fahrtkosten, indem Sie ab und zu das Auto durch das Fahrrad ersetzen. Besonders in der Stadt eine praktische und effiziente Option.
Gehaltsumwandlung: Wie funktioniert das?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades. Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird. Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert.
Was bedeutet das genau?
Bruttomonatsgehalt+ Versteuerung des geldwerten Vorteils- Leasingrate- Rundumschutz Kosten= neues Bruttomonatsgehalt- Abgaben- Steuern- Versteuerung des geldwerten Vorteils= Nettomonatsgehalt
Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.
Begriffserklärungen
Im Folgenden finden Sie einige Begriffserklärungen:
- Umwandlungsrate: Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
- Versteuerung des geldwerten Vorteils: Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil vom Dienstrad-Leasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung.
Ablauf des Dienstrad-Leasings
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate. Im Dienstrad-Leasing Konzept Lease a Bike haben Sie freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass Sie Ihr Traumrad fahren können. Verschaffen Sie sich im Bikefinder einen Überblick über mögliche Modelle im Dienstrad-Leasing oder kontaktieren Sie eine Fahrradhandlung in Ihrer Nähe für weitere Fahrradmodelle.
Was passiert bei Ausscheiden eines Mitarbeiters?
Sollte eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen mit einem Dienstrad von Lease a Bike aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Vertragsumschreibung des Dienstrades auf eine*n neue*n Mitarbeiter*in: Sie können das verbleibende Dienstrad einem*einer anderen Mitarbeiter*in für die restliche Leasing-Laufzeit anbieten. Sie als Arbeitgeber*in nehmen alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgen für die Registrierung von dem*der neuen Nutzer*in im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
- Vorzeitige Vertragsauflösung des Leasingvertrages: Der*die Mitarbeiter*in oder Sie als Arbeitgeber*in haben die Möglichkeit, das Leasingobjekt aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Das Leasingobjekt geht nach Kauf in das Eigentum über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.
- Vertragsumschreibung des Leasingvertrages auf das neue Unternehmen: Das Leasingobjekt wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf das neue Unternehmen vertraglich überschrieben. Der*die neue Arbeitgeber*in hat nun die Möglichkeit den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu führen und dem*der Mitarbeiter*in das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zu überlassen. Die Voraussetzung hierfür ist die Einverständniserklärung des neuen Unternehmens und die Registrierung bei Lease a Bike.
Versicherungsschutz
Immer bei Diebstahl, Unfall und Co. und optional sogar gegen Verschleißschäden abgesichert. Bikeleasing-Komfort-Versicherung übernimmt Arbeitgeber. Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung zahlt Arbeitnehmer.
Dienstrad-Typen: Pedelec, E-Bike und S-Pedelec
Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt.
- Pedelec: Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.
- S-Pedelec: Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:
Rechtliche Vorgaben für S-Pedelecs:
- Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVGO)
- Versicherungskennzeichen
- Mofa-Prüfbescheinigung
- Straßenfahrgebot
Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.
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