Leichtkrafträder erfreuen sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit, denn die entsprechende Fahrerlaubnis lässt sich bereits relativ früh erwerben. Mopeds leisten dadurch vor allem in ländlicheren Gegenden einen wichtigen Beitrag zur individuellen Mobilität. Wer allerdings ein Moped fahren möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen.
Doch welche Vorschriften gilt es bei den Motorfahrrädern zu beachten? Welche Fahrerlaubnisklasse ist zum Führen erforderlich? Darf man bereits mit 15 Jahren ein Moped fahren? Schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht vor? Worauf gilt es beim Versicherungsschutz zu achten? Und welche Sanktionen drohen, bei Verkehrsverstößen mit dem Moped?
Welcher Führerschein wird zum Mopedfahren benötigt?
Beim Moped handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad, sodass zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist. Da diese mit Pedalen ausgestattet sind, die zum Starten des Motors sowie zum Bremsen dienen, ist teilweise auch von einem Motorfahrrad bzw. Kleinkrafträder dürfen maximal über einen Hubraum von 50 cm3 bzw. einer Leistung von 4 kW (6 PS) verfügen. Diese Vorgaben gelten dabei sowohl für Mofas, Mopeds als auch für Motorroller. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren. Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich.
Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis. Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.
Moped fahren mit dem Autoführerschein
Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem Autoführerschein möglich. Denn beim B-Führerschien sind die Klasse AM und L eingeschlossen. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) alleine ein Moped fahren.
Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben.
Voraussetzungen und Pflichten für Mopedfahrer
Bevor Sie sich mit einem Moped in den Verkehr stürzen können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen. Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen.
Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen. Die Beamten der Polizei müssen dann prüfen, ob lediglich das Dokument zu Hause vergessen wurde oder ob keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Verkehrsregeln und Helmpflicht
Zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr gilt es auch beim Fahren Vorschriften zu beachten. So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln. Einen Unterschied zur Nutzung von Pkw stellt hingegen die Helmpflicht dar. So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - hat der Gesetzgeber das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Verbunden ist dies aber mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag, nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person zu fahren.
Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein - eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.
Nach dem Absolvieren der regulären Ausbildung in der Fahrschule wird die übliche Führerscheinprüfung für die Klassen B bzw. BE abgenommen: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.
Wichtige Punkte zum BF17:
- Prüfungsbescheinigung: Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfungsbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfungsbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.
- Ausweisdokument: Beim Fahren muss daher immer auch ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden (z.B. der Personalausweis).
- Gültigkeit: Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Eine Ausnahme gilt für Österreich.
- Probezeit: Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG - sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.
- Klassen AM und L: Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt. Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Bei jeder Fahrt dabei und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein.
Sanktionen bei Verstößen:
- Wer die Prüfungsbescheinigung nicht mitführt oder trotz Verlangens nicht aushändigt, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € zahlen.
- Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen.
Vorteile des BF17
Für BF17 gibt es viele gute Gründe und zahlreiche Vorteile. Hier erfährst du, weshalb sich das begleitete Fahren für dich lohnt. Du verbesserst deine Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Situationen. Viele Kfz-Haftpflichtversicherungen sind für ehemalige BF17-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer günstiger. Machst du den Führerschein mit 17, bringt das viele Vorteile mit sich. Hier erfährst du im Detail, wie du vom frühen Start auf den Straßen Deutschlands profitieren kannst.
Fährst du mit einer Begleitperson an deiner Seite Auto, ist das für dich ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis. Auch kannst du besondere und herausfordernde Fahrten wie Nacht- oder Überlandfahrten besser üben. Beginnst du mit 16,5 Jahren deine Fahrausbildung, hast du neben der Schule oder der Ausbildung genügend Zeit, Fahrstunden zu nehmen und dich auf die Prüfung vorzubereiten. Mit 17 bist du früher mobil als viele deiner Altersgenossinnen und -genossen, die erst mit 18 ihren Führerschein machen.
Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, verursachen wesentlich weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben. Wenn du also ab 18 alleine fährst, ist dein Unfallrisiko deutlich geringer.
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