Promillegrenze beim Fahrradfahren: Was Sie wissen müssen

Wer sich mit Freunden gerne auf ein paar Drinks verabredet, lässt das Auto lieber direkt stehen. Viele setzen deshalb aufs Fahrrad, denn damit gelten deutlich großzügigere Regeln. Doch auch auf dem Fahrrad spielt der Alkoholgehalt eine Rolle - aber es kommt auch darauf an, wie fit oder auch wie unauffällig du fährst. Erfahre alles über geltende Promillegrenzen auf dem Fahrrad.

Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad?

Auf dem Rad gilt in Deutschland eine Alkohol­grenze von 1,6 Promille. Fahrradfahrer, bei denen ein Blutalkoholgehalt in dieser Höhe oder höher gemessen wird, gelten als absolut fahrun­tauglich und machen sich strafbar. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig. Warum? Deine Reaktionsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und dein Gleichgewicht sind bei diesem Wert stark beeinträchtigt, auch wenn du dich vielleicht anders fühlst.

Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit

Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahrun­taug­lichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute. Fahrradfahren gilt rechtlich als in Ordnung - aber nur wenn das Fahrverhalten nicht auffällig ist und kein Unfall passiert.

Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich. Ab 1,6 ‰ giltst du auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig.

Da sich Alkohol von Person zu Person unter­schied­lich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntaug­lichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt. Hast du mehr als 0,3 ‰ im Blut, gilt das als relative Fahruntüchtigkeit.

Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrun­fähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Fahrunfähigkeit tritt häufiger auf als man denkt. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 können Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und Entfernung auftreten. Dies verdeutlicht, dass Alkoholkonsum selbst in vermeintlich geringen Mengen das Fahrvermögen beeinträchtigen kann und somit ein hohes Risiko für alle Verkehrs­teilnehmer darstellt.

Strafen und Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze

Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Das Strafmaß hängt vom gemessenen Blutalkoholwert ab und wird je nach Situation individuell bewertet.

Auch wenn man als Radfahrer weniger als 1,6 Promille hat, kann eine Straftat vorliegen. Wer betrunken auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder sogar Verursacher ist, riskiert die Gefährdung der eigenen Person und anderer Verkehrsteilnehmer und muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.

Ab 1,6 Promille: Diese Konsequenzen drohen. Wird aber die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschritten, darf mit ordentlichen Konsequenzen gerechnet werden. Die Strafen werden hier erst einmal unabhängig von einem Unfall oder auffälliger Fahrweise vergeben, denn die 1,6 Promillegrenze, markiert rechtlich den Beginn der „absoluten Fahruntüchtigkeit“.

Gerät man mit einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad in eine Kontrolle, ist normalerweise mit einer Strafanzeige zu rechnen. Für gewöhnlich gibt es dann drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die in der Höhe eines Nettomonatsgehalts angesetzt ist. In den meisten Fällen wird auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als Strafe verhängt. Sollte sie nicht erfolgreich bestanden werden, kann es auch zu einem Entzug des Führerscheins kommen.

Wiederholungstäter müssen mit noch härteren Strafen rechnen. So kann der Führerschein direkt eingezogen werden. Es kann sogar ein Fahrverbot für das Fahrrad ausgesprochen werden und höhere Geldstrafen geben. Es können außerdem auch Punkte in Flensburg vergeben werden, selbst wenn die betroffene Person gar keinen Führerschein hat.

Was droht ab 1,6 Promille? Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Fahrradfahrverbot

Ja, in Deutschland kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden. Es wird in der Regel von der zuständigen Verwaltungs­behörde oder vom Gericht verhängt.

Ein Fahrradfahrverbot bedeutet, dass die betroffene Person für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft von der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad ausgeschlossen ist.

Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad, bei dem der Fahrer durch das Treten in die Pedale Unterstützung durch einen Elektromotor erhält. Die Hilfe endet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Rechtlich werden Pedelecs allerdings als Fahrräder eingestuft, somit gilt die maximale Promillegrenze von 1,6.

Anders ist es bei E-Bikes. Diese sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrer auch ohne Treten der Pedale unterstützt. Stattdessen wird der Elektroantrieb durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker aktiviert. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sodass sie als Klein- oder Leichtkrafträder eingestuft werden.

Auch auf einem E-Bike gelten bestimmte Promillegrenzen. Generell wird hier zwischen einem Pedelec und einem E-Bike unterschieden.

Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.

Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.

Promillegrenze in der Probezeit

Für Personen, die erst kürzlich ihren Führerschein gemacht haben, gelten besondere Regeln im Straßenverkehr. Probezeit oder bis zum 21. Geburtstag müssen Fahranfänger eine 0,0 Promillegrenze beim Autofahren einhalten. Diese Promillegrenze gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge.

Der Vorschlag des ADFC

Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Neue Statistiken zeigen, dass der Vorschlag des ADFC helfen kann, Alkoholunfälle zu verhindern. Auch wenn sie nur einen von zwanzig Fahrradunfällen ausmachen, haben sie eine klar erkannte Ursache, gegen die man mit geeigneten Mitteln vorgehen sollte - auch als Beitrag zur „Vision Zero“.

Bestehende Promillegrenzen

Für Radfahrende gibt es derzeit nur eine feste Promillegrenze. 1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) ist die Grenze für die „absolute“ Fahruntüchtigkeit im Radverkehr. Radfahrende, die diese BAK erreicht haben, werden wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft.

Die Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch enthält keinen bestimmten Wert für die BAK. Die Strafrechtsprechung hat mit Hilfe der Verkehrsmedizin festgelegt, dass bei 1,6 Promille oder mehr die Fahruntüchtigkeit von Radfahrenden unwiderleglich vermutet wird, auch ohne Fahrfehler.

Der Wert entspricht den 1,1 Promille BAK für die absolute Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrenden. Kraftfahrzeug und Fahrrad stellen unterschiedlich hohe Anforderungen an das Fahrvermögen. Über diese Grenzwerte kann der Gesetzgeber nicht entscheiden. Nur die Rechtsprechung könnte sie auf der Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse herabsetzen.

Selbstverständlich - mit so viel Alkohol im Blut kann niemand mehr sicher Rad fahren. Aber schon weniger Alkohol macht Radfahren gefährlich. Mit 1,6 Promille oder mehr sind auch die letzten Alkohol gewöhnten Radfahrenden fahruntüchtig, so wie Kraftfahrer:innen ab 1,1 Promille.

Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand

Der Gesetzesvorschlag des ADFC hat nicht das Ziel, dass mehr Radfahrende bestraft werden. Es geht darum, Verkehrsunfälle zu verhindern - auch solche, bei denen allein Fahrradfahrende zu Schaden kommen.

Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrerende nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer.innen fördern.

Auswirkungen auf den Führerschein

Obwohl du zum Fahrrad fahren keinen Führerschein brauchst, kann unter Umständen bei einer alkoholisierten Fahrradtour auch der Führerschein entzogen werden. Der Führerscheinentzug erfolgt aber nicht direkt, da die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. In den meisten Fällen verlangt die zuständige Verwaltungsbehörde dann aber die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Wird bei einer Fahrradfahrt die Alkoholgrenze von 1,6 Promille nicht eingehalten, droht neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei dieser Untersuchung wird die Fahreignung in einer Reihe von Tests geprüft. Wird sie bestanden, bekommt man ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten, das einem die eigene Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Wird die MPU aber nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen. Das passiert auch dann, wenn das ursprüngliche Vergehen „nur“ Alkohol auf dem Fahrrad war. Die Kosten für die Untersuchung müssen selbst gezahlt werden.

Betrunkenes Fahrradschieben

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Promillegrenzen im europäischen Vergleich

In anderen Ländern Europas ist die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer deutlich strenger angesetzt als die 1,6 Promille in Deutschland.

Überblick über Promillegrenzen und Konsequenzen

Promillewert Fahrzeug Konsequenzen
Ab 0,3 Fahrrad Relative Fahruntüchtigkeit: Strafanzeige bei auffälliger Fahrweise oder Unfall
Ab 0,5 E-Bike (bis 45 km/h) Ordnungswidrigkeit: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot
Ab 1,1 E-Bike (bis 45 km/h) Straftat: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis möglich
Ab 1,6 Fahrrad/Pedelec Absolute Fahruntüchtigkeit: Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe, MPU

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