Moped Führerschein: Ab welchem Alter in Deutschland?

Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen.

Für Jugendliche in ländlichen Gegenden äußerst praktisch: Mit einem Moped zur Schule oder Ausbildung in die Stadt zu fahren. Ab welchem Alter das möglich ist.

Mindestalter und Gültigkeit

Mit 15 Jahren können Jugendliche den Führerschein fürs Moped (gehört zu den Kleinkrafträdern) machen. Sie dürfen mit der sogenannten Fahrerlaubnis der Klasse AM anfangs aber nur im Inland Mopeds und Motorroller mit einem Hubraum von 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren, erklärt der ADAC. Diese Einschränkung gilt bis zum 16. Geburtstag. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Die neue Regelung gilt seit dem 28. Juli 2021 und beendet eine unübersichtliche Situation. Bis dahin galt das Mindestalter von 15 Jahren nur in elf Bundesländern. Sie hatten das Mindestalter für die Klasse AM freiwillig von 16 auf 15 gesetzt.

Das führte laut ADAC zu Schwierigkeiten bei der gegenseitigen Anerkennung. So wurde zum Beispiel das Fahren in einem anderen als dem ausstellenden Bundesland als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt, wenn der Rollerfahrer unter 16 war. Nun gelten die 15 Jahre bundesweit - eine Erleichterung für Jugendliche vor allem im ländlichen Raum.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Auf dem EU-Führerschein ist der Rollerführerschein seit dem 19. Januar 2013 als Führerschein-Klasse AM aufgeführt - zuvor waren stattdessen die Klassen S und M eingetragen.

Wer einen Autoführerschein der Klasse B besitzt, darf übrigens auch Mopeds und Roller der Führerscheinklasse AM ohne zusätzliche Prüfbescheinigung im Straßenverkehr fahren.

Ausbildung und Prüfung

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt.

In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden.

Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen.

Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht.

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden. In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet.

Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen:

  • 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren
  • mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen
  • aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
  • in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren
  • aus 40 km/h eine Vollbremsung machen
  • bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren
  • bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren

Kosten des Rollerführerscheins

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig.

Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro.

Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung.

Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.

Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Hier eine Übersicht der ungefähren Kosten:

Kostenpunkt Ungefährer Preis
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 Euro
Übungsfahrt 30 - 48 Euro
Sehtest 6 - 9 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 Euro
Theoretische Prüfung (Fahrschule) ca. 60 Euro
Theoretische Prüfung (TÜV) ca. 22 Euro
Praktische Prüfung (Fahrschule) ca. 190 Euro
Praktische Prüfung 90 - 100 Euro
Haftpflichtversicherung 35 - 80 Euro / Jahr

Wichtige Hinweise

Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu.

Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!

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