Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind.
Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen. Im Folgenden sind Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen im Detail dargestellt.
Grundsätzlich sind für die Bearbeitung der Dienstleistungen die Originaldokumente vorzulegen. Etwaige Ausnahmen sind im Text bei der jeweiligen Dienstleistung aufgeführt.
Allgemeine Dokumente für die Motorradzulassung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- eVB-Nummer: Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Neuzulassung von Motorrädern
Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.
- Besitznachweis (Kaufvertrag)
- Typenschein oder Prüfungsbefund
- Certificate of Conformity (CoC) oder EG-Übereinstimmungserklärung
Ummeldung eines Motorrads
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben.
Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug. Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten.
Benötigte Dokumente:
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Gültiger TÜV-Nachweis
- AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
- Alte Nummernschilder (wenn neues Kennzeichen gewünscht)
Vertretung durch Dritte
Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Online-Abmeldung
Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.
Kosten
Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.
Wichtige Hinweise
- Fahrzeugidentifikationsnummer: Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
- Motorradführerschein: Für die Anmeldung eines Motorrads ist nicht zwingend ein Motorradführerschein erforderlich.
- Saisonkennzeichen: Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen.
- Steuerschulden: Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.
- Fahrt zur Zulassungsstelle: Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.
- Alte Fahrzeugpapiere: Der frühere Fahrzeugschein heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II. Die alten Papiere werden immer dann ausgetauscht, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. Ein freiwilliger Austausch ist nicht möglich!
- Originaldokumente: Personalausweise und Pässe müssen Sie im Original vorlegen, da sie den aktuellen Willen des*der Halter*in dokumentieren, auf sich ein Fahrzeug zuzulassen. Ist es im Einzelfall nicht möglich, bei der Zulassung das Original vorzuweisen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Zulassungsstelle Kontakt auf.
SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto. Die Zulassungsbehörde muss nach einer Weisung des Bundesfinanzministeriums auf die Abgabe dieses Mandates bestehen, Einzugsermächtigungen dürfen wir nicht mehr entgegennehmen.
Es ist dringend darauf zu achten, dass das Mandat mit zwei Unterschriften versehen wird.
HU-Bericht
Den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) müssen Sie in jedem Fall vorlegen, wenn der nächste Termin über die HU nicht durch ein anderes amtliches Dokument, wie zum Beispiel durch den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Abmeldebescheinigung nachgewiesen wird. So regelt es § 29 Absatz 10 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO).
Können Sie den letzten HU-Bericht nicht vorlegen, müssen Sie eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen.
COC-Papier
Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, dass das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung besitzt. Das ist eine in allen Mitgliedsstaaten der EU gültige Betriebserlaubnis. Ein solches Fahrzeug kann freizügig innerhalb der Gemeinschaft verkauft und zugelassen werden, es bedarf keiner nationalen Betriebserlaubnis mehr. Die Bescheinigung wird auch "COC-Papier" genannt, was für Certificate of Conformity steht.
Ummeldung nach Umzug
Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevollmächtigte Person oder beauftragen einen Zulassungsdienst.
Wichtig: Wer umzieht, darf das bisherige Motorrad-Kennzeichen behalten - auch, wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.
Wunschkennzeichen
Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen.
Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenabfolge, reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab - online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsbehörde. Wie lange Sie das Wunschkennzeichen reservieren können, kommt auf die Behörde an.
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