Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.
In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Herzlich willkommen zu unserem informativen Artikel über die Kosten des AM Führerscheins! Wenn Sie daran interessiert sind, einen Rollerführerschein oder einen Mopedführerschein zu erwerben und gerne eine übersichtliche Darstellung der damit verbundenen Kosten hätten, sind Sie hier genau richtig. Egal, ob Sie sich bereits mit dem Gedanken tragen, den Führerschein zu machen, oder einfach neugierig auf die finanziellen Aspekte dieses Vorhabens sind, wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen, die Sie benötigen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Kosten beim Erwerb des Klasse AM Führerscheins anfallen und wie Sie möglicherweise sparen können.
Was darf man mit dem Rollerführerschein (Klasse AM) fahren?
Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso.
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Voraussetzungen für den AM-Führerschein
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16.
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen. Des Weiteren müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse auch ein bestimmtes Mindestalter erfüllen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16.
Theorie- und Praxisstunden
Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM.
Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Ablauf der Fahrprüfung
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Kostenaufstellung für den Rollerführerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Hier eine detaillierte Aufstellung der Kosten:
- Anmeldegebühr bei der Fahrschule: rund 70 bis 150 Euro
- Übungsfahrt: zwischen 30 und 48 Euro
- Übungsmaterial für die theoretische Prüfung: rund 30 Euro (alternativ kostenfreie Smartphone-Apps)
- Sehtest: zwischen 6 und 10 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: 15 bis 30 Euro
- Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung: meistens rund 60 Euro
- Gebühren beim TÜV für die Theorieprüfung: etwa 22 Euro
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: um die 190 Euro
- Praktische Prüfung selbst: 90 bis 100 Euro
Versicherungskennzeichen und laufende Kosten
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Wenn Sie bereits im Besitz des PKW Führerscheins der Klasse B sind, können Sie von einigen Vorteilen profitieren, wenn Sie den AM Führerschein erwerben möchten. Die Klasse B umfasst den Führerschein für das Autofahren, ermöglicht Ihnen jedoch auch die Fahrerlaubnis für kleinere Fahrzeuge der Klasse AM. Durch den bereits erworbenen Führerschein der Klasse B müssen Sie nicht die komplette theoretische Prüfung erneut ablegen, da die Grundlagen des Straßenverkehrs bereits durch Ihre Ausbildung für das Auto fahren abgedeckt wurden. Darüber hinaus entfällt auch die praktische Prüfung für Klasse B Inhaber, sodass Sie keine separate Fahrprüfung für den AM Führerschein ablegen müssen. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten, da Sie nur noch die praktische Prüfung speziell für die Klasse AM absolvieren müssen. Der Besitz des PKW Führerschein ermöglicht es Ihnen also, den AM Führerschein mit weniger Aufwand und geringeren Kosten zu erwerben.
Mofa-Führerschein als Alternative
Wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Sparen beim Mopedführerschein: Tipps und Tricks
Wenn es um den Mopedführerschein geht, ist es verständlich, dass Sie nach Möglichkeiten suchen, um Kosten zu sparen. Glücklicherweise gibt es einige Ansätze, um Ihre Ausgaben in diesem Prozess zu optimieren. Durch eine sorgfältige Planung und Forschung können Sie Ihren Mopedführerschein effizient und kostengünstig absolvieren. Denken Sie daran, dass Sicherheit und Qualität immer Priorität haben sollten. Wählen Sie daher eine Fahrschule und einen Roller, auf die Sie sich verlassen können, um das Beste aus Ihrem Mopedführerscheinerwerb herauszuholen.
- Fahrschulen vergleichen: Holen Sie Angebote von verschiedenen Fahrschulen ein.
- Sonderaktionen nutzen: Achten Sie auf Rabatte oder Sonderaktionen.
- Gut vorbereiten: Üben Sie im Vorfeld, um Fahrstunden zu sparen.
- Gebrauchten Roller kaufen: Ein gebrauchtes Modell kann deutlich günstiger sein.
- Kraftstoffverbrauch beachten: Achten Sie auf einen sparsamen Roller.
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