In Deutschland ist für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere für Mopeds, Roller und E-Scooter, ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Dieses Kennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte rund um die Kennzeichenpflicht für Mopeds und ähnliche Fahrzeuge erläutert.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen folgende Fahrzeuge über ein Versicherungskennzeichen verfügen:
- Mofas
- Mopeds
- Roller (bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h)
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes (mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum, der 50 ccm nicht überschreitet)
Bestimmte Fahrzeuge mit niedriger Leistung, wie zum Beispiel Kleinkrafträder, sind nicht zulassungspflichtig und weisen entsprechend kein Kfz-Kennzeichen auf. Doch eine Haftpflichtversicherung muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jedes Kfz bestehen. Zulassungsfreie Fahrzeuge müssen die Versicherung über das Versicherungskennzeichen nachweisen. § 52 und § 53 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definieren die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich.
Wie sieht das Versicherungskennzeichen aus?
Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün. Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.
Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt. Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben. Diese wird vom zuständigen Verband oder mit der Genehmigung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Versicherungsunternehmen übermittelt.
Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass die Ziffern eine Zeile über den Buchstaben stehen müssen und das Verkehrsjahr durch Angabe des Kalenderjahrs zu benennen ist.
In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen.
So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:
„Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“
Farben der Versicherungskennzeichen nach Jahr
| Verkehrsjahr | Farbe |
|---|---|
| 2023 | Schwarz |
| 2024 | Blau |
| 2025 | Grün |
Gültigkeit und Erneuerung
Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.). Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Ab dem 01. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Erfahrene Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen kennen es bereits: Zum 1. März beginnt für sie das neue Versicherungsjahr 2025/2026. Ab dann müssen Halter ihre bisherigen blauen gegen neue grüne Versicherungskennzeichen austauschen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.
Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wo und wie erhält man ein Versicherungskennzeichen?
Den Antrag für ein Versicherungskennzeichen stellen Sie bei Ihrer Versicherung. Das Kennzeichen wird Ihnen zugeschickt, sobald Sie den Versicherungsbeitrag überwiesen haben. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.
Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig. Er bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht.
Sie erhalten das Versicherungskennzeichen, nachdem Sie die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt haben.
Kosten für ein Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Ein Tipp: Bei einem Versicherungskennzeichen lohnt der Preisvergleich in dem Sinne, dass die Versicherung von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Wer vergleicht, kann dabei durchaus Geld sparen.
Anbringung des Versicherungskennzeichens
Gemäß § 27 FZV müssen Sie das Versicherungskennzeichen gut ersichtlich anbringen. Es sollte an der Rückseite des Fahrzeugs, am besten unter der Schlussleuchte, befestigt werden. Der untere Rand des Schildes muss mindestens 20 cm über der Fahrbahn liegen. Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen.
Verlust des Versicherungskennzeichens
Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police.
Sanktionen bei Verstößen
Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden.
Bußgelder im Überblick
- Fahren ohne gültiges Kennzeichen: Verwarngeld
- Nichtmitführen der Versicherungsbescheinigung: Verwarngeld
- Fahren ohne Haftpflichtversicherung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
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