Moped-Kennzeichen der VHV Versicherung: Voraussetzungen und Informationen

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Mofa Kennzeichen Bestellung bei der VHV Versicherung

Kennzeichen für Mofa, Moped oder Roller von der VHV Versicherung bestellen - nur mit persönlicher Abholung in Stadthagen. Nur persönliche Abholung in Stadthagen.

E-Scooter Versicherung

Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen.

Muss man E-Scooter versichern?

Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen. Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift - kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß.

Denn die Personenschäden oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben. Folgeschäden sind auch bei einem Sachschaden möglich, wenn Sie beispielsweise das Auto einer anderen Person durch Ihren E-Scooter beschädigt haben. Dafür ist es wichtig, eine verlässliche E-Scooter-Versicherung zu haben, die im Schadensfall an Ihrer Seite steht.

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.

E-Scooter-Teilkasko-Versicherung

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Wie beantrage ich das E-Scooter-Kennzeichen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29.

Ihre neue Plakette können Sie bequem online anfordern.

Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

E-Scooter: Voraussetzungen

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.

Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz). Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.

Unfall mit E-Scooter

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw.

Bereits 14-Jährige dürfen E-Scooter fahren, ein Führerschein ist nicht nötig.

E-Scooter mieten

Gemietete Modelle sind über den Verleiher abgesichert. Schau aber in die Mietbedingungen, inwieweit Du für Schäden am gemieteten E-Scooter haften musst.

Verkehrsregeln für E-Scooter

Mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde kannst Du auf dem Roller durch die Stadt düsen - aber nur auf Radwegen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für die batteriebetriebenen Flitzer tabu. Sind keine Fahrradwege vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Straße ausweichen.Fahrer brauchen weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung; bereits 14-Jährige dürfen E-Scooter fahren. Selbst ein Helm ist nicht zwingend notwendig - aber empfehlenswert.

E-Roller, E-Scooter oder E-Moped - die Unterschiede

Die Begriffe E-Roller, E-Scooter oder E-Moped werden oft synonym verwendet. Es sind aber vollkommen unterschiedliche Fahrzeuge. Lediglich der akkubetriebene Motor und die Kategorisierung als Kraftfahrzeug ist ihnen gemein. Daher sind E-Scooter nicht zu verwechseln mit Elektro-Motorrollern oder E-Mopeds. Die sind nicht nur größer, sondern auch mit etwas mehr PS auf den Straßen unterwegs.

Versicherungsschutz für E-Scooter

Neben einer Zulassung brauchst Du eine Haftpflichtversicherung für Deinen E-Scooter, um damit rumzufahren. Die E-Scooter-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die Du bei einem Dritten verursachst, jedoch nur bis zu einer bestimmten, vertraglich festgelegten Summe. Wir empfehlen einen Vertrag mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person.

Für Schäden an Deinem elektrischen Tretroller kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf. Genauso wenig zahlt die Versicherung, wenn der E-Scooter gestohlen wird. Um Diebstahl, Brand- oder Sturmschäden abzudecken, brauchst Du zusätzlich eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung. Ob Du eine Kaskoversicherung abschließt, um Schäden am eigenen E-Scooter abzusichern, ist Dir überlassen, eine Pflicht für diese Versicherung besteht nicht.

Mittlerweile haben verschiedene Anbieter spezielle Scooter-Versicherungen auf den Markt gebracht. Die Haftpflicht-Verträge kosten zwischen 15 und 60 Euro jährlich. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind, müssen mit teilweise deutlichen Aufschlägen rechnen.

Die Kaskoversicherung kostet zwischen 10 und 50 Euro im Jahr zusätzlich. Dafür hast Du im Falle eines Schadens meist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

So schließt Du die Versicherung ab

Du kannst die Haftpflicht für Deinen E-Tretroller entweder online abschließen oder vor Ort bei einem Versicherungsvermittler. Neben Deinen persönlichen Daten gibst Du auch Fahrzeugdaten an wie die FIN oder die Modellbezeichnung.

Achte unbedingt darauf, dass Du die Fahrzeugnummer (FIN) nicht mit der Seriennummer des Gefährts verwechselst - vor allem, wenn Du den Vertrag im Internet abschließt. Andernfalls läufst Du nämlich Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt oder das zunächst gezahlte Geld von Dir zurückfordert.

Nach Abschluss erhältst Du eine selbstklebende Versicherungsplakette. Sie dient als Nachweis, dass Dein E-Scooter auch wirklich haftpflichtversichert ist. Den farbigen Aufkleber mit fälschungssicherem Hologramm bringst Du an der Rückseite an - genau unterhalb des Scheinwerfers.

Wie bei Mofas und Mopeds ist die Plakette nur begrenzt gültig und zwar vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Wenn Du die Versicherung abgeschlossen hast, schickt Dir der Versicherer die Plakette auf dem Postweg zu. Alternativ kannst Du den Versicherungsaufkleber auch in einer Filiale vor Ort abholen.

Übrigens können bereits Minderjährige eine Versicherung für ihren E-Tretroller abschließen. Allerdings erlauben dies nicht alle Versicherer.

Verhaltensregeln für E-Scooter

So ein E-Scooter darf immer nur von einer Person genutzt werden. Du darfst also niemanden mitnehmen. Außerdem müssen die Roller einzeln hintereinander fahren. Wer nebeneinander fährt oder eine Gefahr für sich und andere darstellt, muss ein Bußgeld von wenigstens 15 Euro zahlen. Sich an Autos ranzuhängen oder in Spielstraßen und auf Fußwegen unterwegs zu sein, ist nicht erlaubt.

Vor dem Fahren solltest Du keinen Alkohol trinken. Da es sich beim E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten hier die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahranfänger und alle, die jünger als 21 Jahre sind, sind 0 Promille Pflicht. Alle anderen dürfen einen Blutalkoholwert von maximal 0,5 Promille haben.

Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen, sondern auch mit einem Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist alkoholisiertes Fahren eine Straftat. Dann droht im schlimmsten Fall sogar Gefängnis.

Straßenzulassung für E-Scooter

Bevor der Fahrspaß beginnen kann, benötigst Du für Deinen E-Scooter eine Straßenzulassung. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt sie, wenn die motorisierten Flitzer neben Licht, Klingel und Lenkstange noch weitere Anforderungen erfüllen. Denn sie müssen der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Wenn Du einen E-Scooter kaufst, hast Du diese Probleme in aller Regel nicht. Denn Hersteller beantragen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Elektro-Stehroller. Die meisten E-Scooter-Modelle haben inzwischen eine ABE und sind damit für den Straßenverkehr zugelassen. In den Geschäften oder Onlineshops kannst Du das meist daran erkennen, dass in der Beschreibung „StVZO-konform“ vermerkt ist. Achte beim Kauf unbedingt darauf, dass Dein Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Andernfalls darfst Du ihn zunächst nicht legal fahren, sondern musst ihn vorher selbst zulassen.

Dass ein E-Scooter tatsächlich zugelassen ist, erkennst Du daran, dass der Roller ein Typenschild besitzt. Es befindet sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN).

Nachträgliche Zulassung

Nicht alle E-Tretroller erfüllen die Voraussetzungen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss. Grundsätzlich kannst Du für nicht zugelassene Modelle nachträglich eine Straßenerlaubnis beantragen.

Erfüllt Dein E-Scooter alle technischen Voraussetzungen für eine Straßenzulassung, kannst Du eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE) bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dann kontrolliert eine Prüfbehörde, ob Dein Modell tatsächlich alle geforderten Punkte erfüllt und stellt ein Gutachten aus, das Du anschließend bei der Zulassungsstelle vorlegst.

Krafträder im Vergleich

Krafträder sind sowohl Motorräder als auch Roller. Je nach Leistung erfolgt die genaue Unterscheidung von Krafträdern in weiteren Kategorien. Es kann sich um ein Kraftrad bzw. einen Kraftroller, um ein Leichtkraftrad bzw. einen Leichtkraftroller oder ein Kleinkraftrad bzw. einen Kleinkraftroller handeln. Zudem gibt es bei Krafträdern Sonderformen wie Trike und Quad.

Kraftrad

Der Begriff Kraftrad steht in Deutschland für alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen. Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, dürfen jedoch auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie ein amtliches Kennzeichen führen. §4 Abs. 2 FZV.

Motorrad

Als Motorräder werden alle mittelschweren Krafträder (bis 35kW/47 PS) und schweren Krafträder (ohne Leistungsbeschränkung) bezeichnet. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist eine Zulassung notwendig, mit der eine jährliche Kfz-Steuer sowie die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre verbunden sind.

Ein mittelschweres Motorrad fahren dürfen Personen ab 18 Jahren, die eine Fahrerlaubnis Klasse A2 haben. Für schwere Motorräder ist die Fahrerlaubnis Klasse A erforderlich. Diese kann ab 24 Jahren im Direkteinstieg erworben werden oder bereits ab 20 Jahren, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens einem Jahr besteht.

Leichtkraftrad

Als Leichtkrafträder werden Leichtrafträder und Leichtkraftroller bezeichnet, die einen Hubraum von mehr als 50 bis maximal 125 ccm sowie eine Nennleistung bis 11kW/15 PS haben. Entscheidender Unterschied: Bei einem Leichtkraftroller können beide Füße des Fahrers nebeneinander auf dem Trittbrett platziert werden. Bei einem Leichtkraftrad werden die Füße während der Fahrt links und rechts vom Rahmen auf dafür vorgesehene Fußrasten gestellt - dazwischen befinden sich meist Motor und Tank des Leichtkraftrads.

Gefahren werden dürfen Leichtkrafträder mit einem Führerschein Klasse A1, der ab 16 Jahren erworben werden kann. Wer die Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erlangt hat, ist ebenfalls fahrberechtigt.

Kleinkraftrad

Kleinkrafträder zeichnet ein Hubraum von maximal 50 ccm sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus - wenige historische Modelle ausgenommen. Mofa, Moped und Mokick zählen zu den Kleinkrafträdern. Einige motorbetriebene Fahrräder (Pedelecs) sowie kleine Roller gehören ebenfalls in die Kategorie Kleinkraftrad.

Um mit einem Kleinkraftrad zu fahren, ist eine Fahrerlaubnis Klasse AM oder höher erforderlich. Wer den Führerschein vor der Umstellung der Klassen erworben hat, ist mit der Führerscheinklasse M und 5 ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads berechtigt.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr entfällt der Gang zur Zulassungsstelle. Zugelassen werden Kleinkrafträder über ein Versicherungskennzeichen, mit dem der Versicherer Schutz für ein Jahr bietet. Die Hauptuntersuchung ist für Kleinkrafträder nicht erforderlich, und die Kfz Steuer muss ebenfalls nicht gezahlt werden.

Trike

Ein Trike gilt in Deutschland sowie der gesamten EU offiziell als Motorrad. Mit ihren drei Rädern zählen sie zur Sonderform der Krafträder. Trikes haben einen Hubraum von über 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - es sei denn, sie sind als Pkw zugelassen. Dies kann der Fall sein, da Trikes bis zum 19. Januar 2013 in die Klasse der Pkw eingestuft wurden.

Da Trikes als Motorräder gelten, benötigen Fahrer auch einen Motorradführerschein. Je nach Leistung des Trikes ist der passende Führerschein erforderlich:

  • Klasse A: Trikes über 15 kW
  • Klasse A1: Trikes mit maximal 15 kW
  • Klasse AM: Trikes mit maximal 4 kW und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

Eine Bestandsschutzregelung bildet die einzige Ausnahme: Wer die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erlangt hat, darf ein Trike weiterhin mit der Pkw-Führerscheinklasse B fahren.

Quad

Ein Quad hat ein Rad mehr als das dreirädrige Trike. Mit einer Leermasse von mehr als 350 kg, einem Hubraum von über 50 ccm und einer Leistung von mehr als 4 kW bringen sie es auf eine Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Quads zählen ebenfalls zur Sonderform der Krafträder - es sei denn, sie sind als Pkw zugelassen.

Kleine Quads oder All Terrain Vehicles (ATV) mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm beziehungsweise 15 kW, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Leergewicht von maximal 400 Kilogramm sind nicht zulassungspflichtig. Halter des Quads benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Gefahren werden dürfen die Einsteiger-Quads ab 16 Jahren und mit der Fahrerlaubnis Klasse AM. Mit einem Pkw-Führerschein dürfen diese Quads ebenfalls gefahren werden.

Größere Quads sind als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine oder Pkw zuzulassen. Neben dem Versicherungsnachweis fällt für Quads mit Hubräumen über 50 ccm die Kfz-Steuer an. Wie beim Pkw werden die amtlichen Kennzeichen vorne und hinten sichtbar am Quad befestigt. Zum Fahren wird ein Pkw-Führerschein Klasse B benötigt.

Wird das Quad als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine eingestuft, darf das auf 45 km/h gedrosselte Fahrzeug ebenfalls bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Hierfür wird die Führerscheinklasse L benötigt, die auch als „Traktorführerschein“ bekannt ist.

Die VHV Moped-Versicherung

Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co., auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Den Versicherungsschutz können Sie anschließend jährlich unkompliziert verlängern.

Leistungen der VHV Moped-Versicherung

Abdeckung Haftpflicht Haftpflicht + Teilkasko
Deckungssumme Bis zu 100 Mio. € Bis zu 100 Mio. €

Die richtige Farbe für Ihr Versicherungskennzeichen

Farbe Gültigkeitsjahre
Schwarz 2014, 2017, 2020, 2023, 2026, 2029
Blau 2015, 2018, 2021, 2024, 2027, 2030
Grün 2016, 2019, 2022, 2025, 2028, 2031

Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres

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