Zweiräder sind beliebt. Wenn junge Menschen schneller und bequemer unterwegs sein wollen als mit dem Fahrrad, aber ein Auto nicht in Frage kommt, bietet sich ein Moped an. Es ist - in den meisten Fällen - deutlich günstiger als ein Pkw und relativ einfach zu handhaben. Seit kurzem gibt es die Fahrzeuge sogar mit Elektro-Antrieb. Aber ist dafür eine bestimmte Fahrerlaubnis notwendig oder kann man auch Moped ohne Führerschein fahren? Ab welchem Alter darf man Moped fahren? Und wie hoch sind die Kosten für einen Mopedführerschein, wenn denn einer benötigt wird? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Mopedführerschein wissen müssen.
Was versteht man unter einem Moped?
Wie der Wortlaut vermuten lässt, handelt es sich beim Moped um ein motorbetriebenes Fahrzeug mit Pedalen zum Starten und zum Bremsen. Ein Moped weist üblicherweise einen Hubraum von maximal 50 ccm und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h auf und zählt damit zu den Kleinkrafträdern. Im Gegensatz zum Moped hat ein Roller (Scooter) zwischen Lenker und Sattel ein Bodentrittblech mit freiem Durchstieg. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Moped“ und „Roller“ aber oft synonym verwendet.
Davon zu unterscheiden ist wiederum das Mofa. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das bauartbedingt maximal 25 km/h schnell fahren kann.
Moped fahren ohne Führerschein: Ist das erlaubt?
Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S.
Mit dem AM-Führerschein dürfen Sie außerdem auch Trikes und Quads fahren.
Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?
Muss zum Moped-Fahren also immer eine neue Fahrerlaubnis erlangt werden? Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.
Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen automatisch Kleinkrafträder fahren. Der Autoführerschein enthält die für den Kleinkraftradbetrieb notwendige Fahrerlaubnis der Klasse M. Separat kann diese ab 16 Jahren erworben werden.
Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 den Führerschein der damaligen Klasse 3 bestanden haben, dürfen neben Mopeds auch leichte Motorräder mit maximal 125 Kubikzentimetern Hubraum fahren.
Moped: Führerschein ab welchem Alter?
Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst.
In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.
Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.
In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.
Wie hoch sind die Kosten für den Mopedführerschein?
Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.
Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.
Zum Führen eines Moped berechtigt der Führerschein Klasse AM, Kosten sind immer individuell zu berechnen.
Moped fahren ohne Führerschein: Welche Sanktionen drohen?
Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung (B196)
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Kosten der Erweiterung der Klasse B (B196)
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Versicherungskosten für eine 125er
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Darf ich damit in Europa fahren?
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt.
Erfolg der neuen Regelung (B196)
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Welche Führerscheine sind für Roller nötig?
Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM.
Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren
Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.
Was dürfen Inhaber des Klasse-B-Führerscheins fahren?
Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).
Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.
Tabelle: Führerscheinklassen und Berechtigungen
| Führerscheinklasse | Fahrzeugart | Bedingungen |
|---|---|---|
| AM | Mopeds, Kleinkrafträder, Quads | Max. 45 km/h, max. 50 cm³ Hubraum |
| B | Pkw | Ermöglicht auch das Fahren von Fahrzeugen der Klasse AM |
| B mit Schlüsselzahl 196 | Leichtkrafträder (125 cm³) | Mind. 25 Jahre alt, 5 Jahre Führerschein Klasse B, Fahrerschulung |
| A1 | Leichtkrafträder (125 cm³) | |
| A2 | Motorräder bis 48 PS | |
| A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung |
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