Mopedfahren mit Kindersitz: Was ist erlaubt?

Ein Kind auf dem Roller mitzunehmen ist eine Entscheidung, die gut durchdacht sein will.

Bekanntermaßen zählen Motorräder nicht zu den sichersten Fortbewegungsmitteln.

Um gerade auf kürzeren Strecken schnell von A nach B zu gelangen, können Motorroller eine gute Alternative zum Auto sein.

Zudem geht die Fahrt mit den kleinen Flitzern nicht selten mit einem hohen Fahrspaß einher, der auch Kinder schnell fasziniert.

Der Gesetzgeber macht relativ wenig Vorgaben für das Mitnehmen von Kindern auf dem Roller.

Wir erklären Ihnen, was Sie wissen und beachten müssen.

Kind als Beifahrer auf dem Roller - das sagt der Gesetzgeber

Möchten Sie ein Kind oder einen erwachsenen Beifahrer auf Ihrem Roller mitnehmen, muss die Maschine laut Paragraf 35a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für zwei Personen zugelassen sein.

Ob es sich bei dem Beifahrer um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt, ist dem Gesetzgeber im Grunde genommen egal.

Wichtig ist laut Straßenverkehrsordnung jedoch die körperliche Reife des Mitfahrers.

Wie ein Studium von Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zeigt, schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Krafträdern vor.

Auch wenn es keine Altersgrenze für Kinder gibt, gelten für die Personenbeförderung allgemeine Vorgaben.

So muss das Kraftrad gemäß § 35a Abs. 9 StVZO mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein.

§ 61 StVZO schreibt zudem Fußstützen und ein Haltesystem für den Sozius vor.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber keine speziellen Vorgaben für das Mitnehmen von Kindern auf dem Roller erlassen.

Von daher gibt es auch kein Mindestalter für den Beifahrer auf einem Motorrad.

Laut StVZO muss der Sitz für den Beifahrer mit Festhaltemöglichkeiten und Fußstützen ausgerüstet sein.

Das bedeutet, Ihr Kind muss körperlich und geistig in der Lage sein sich angemessen festzuhalten und korrekt auf dem Roller zu sitzen.

Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.

Wollen Sie Kinder über 7 auf dem E-Roller mitnehmen, müssen diese groß genug sein, um mit beiden Füßen die Fußrasten zu erreichen und kräftig genug sein, um sich während der Fahrt ausreichend festhalten zu können.

Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das Kind nicht mitgenommen werden.

Kinder auf dem Roller oder Motorrad mitnehmen - so klappt's

Letztendlich hängt die Fahrtüchtigkeit Ihres Kindes von seiner Größe und der Kraft ab, um sich richtig festzuhalten.

Der Gesetzgeber, wie auch wir, empfehlen für Kinder unter sieben Jahren einen Kindersitz.

Auf Fahrrädern und Mofas dürfen Kinder unter 7 Jahren nur von einer mindestens 16 Jahren alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Kindersitz/Fahrrad) vorhanden ist.

Für kleine Kinder gibt es zudem spezielle Kindersitze.

Zudem sollten Sie das Hinterrad des Rollers so absichern, dass sich die Füße des Kindes nicht in den Speichen verfangen können.

Um Kinder sicher auf einem Roller mitnehmen zu können, sollten diese nur den vorgesehenen und zugelassenen Platz für den Beifahrer nutzen.

Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer.

Ist das Kind sicher auf dem Roller untergebracht, dürfen Sie es mitnehmen.

Außerdem gibt es spezielle Sicherheitsgurte für Kinder auf dem Motorrad, die Sie bereits für unter 20 Euro bekommen.

Vorgeschrieben ist außerdem eine angemessene Schutzbekleidung, wie ein Helm.

Mit einer leeren Batterie werden weder Sie, noch Ihr Beifahrer weit kommen.

Auch die Fahrer bzw. eventuelle Beifahrer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

So schreibt § 21a StVO vor, dass alle Personen, die mit einem Kraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügt, unterwegs sind, einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Für Kinder sind spezielle Motorradhelme erhältlich, die optimal schützen und leichter sind als Varianten für Erwachsene.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht bei Kindern zieht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

Für alle Beifahrer - egal welchen Alters - besteht selbst­ver­ständlich eine Helmpflicht.

Kinder brauchen entsprechend passende Kinderhelme.

Auch wenn es eigentlich keine Frage sein sollte, sei dennoch erwähnt, dass auch am Moped ein Fahrradhelm nicht reicht.

Diese bieten im Ernstfall keinen Schutz.

Im Fachhandel findest du speziell für Kinder entwickelte Motorradhelme.

Sie sind deutlich leichter als Modelle für Erwachsene - das schont den empfindlichen Nacken- und Schulterbereich.

Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert.

Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit.

Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Das sind die Regeln.

Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist

Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein.

Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein.

Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.

Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.

Da es eine Buddy-Bestätigung gibt, wird eine Präventionsmaßnahme gegen Diebstahl geboten.

Der Stamatakis Kindersitz für Motorräder & Roller ist TÜV-geprüft und witterungsbeständig.

Das heißt, Sie können den Sitz auf dem Motorrad oder Roller drauf lassen ohne ihn vor Regen zu schützen.

Motorradbekleidung für kleine Beifahrer

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung.

Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe.

Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen.

Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam.

Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt.

Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.

Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann.

Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura.

Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen.

Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt.

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wie viele glauben, nur für große Motorräder.

Wann darf man ein Kind auf dem Roller mitnehmen?

Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich kein Mindestalter für den Sozius auf dem Motorrad bzw. Roller vor.

Wollen Sie ein Kind auf einem E-Roller mitnehmen, muss dieser allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Wo sitzt ein Kind auf dem Roller am sichersten?

Damit ein Kind möglichst sicher mitfährt, muss dieses auf dem angedachten Beifahrersitz Platz nehmen.

Dieser befindet sich üblicherweise hinter dem Fahrer und verfügt über Fußstützen.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist es nicht sinnvoll, ein Kind auf einem Roller vorne mitnehmen zu wollen.

Kann für Kinder auf dem Roller ein Bußgeld drohen?

Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen.

Wichtig! Auch wenn die Sanktionen für Verstöße verhältnismäßig gering ausfallen, sollten die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden.

Denn die Missachtung der Vorgaben kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und bei einem Unfall schwerwiegende Konsequenzen haben.

Sie beför­derten auf dem Kraft­rad ein Kind unter 7 Jahren, ob­wohl ein beson­derer Sitz bzw.

Sicherheitsaspekte und Vorbereitung

Für verantwortungsvolle Eltern steht vor allem eine Frage im Raum: Bin ich bereit, das erhöhte Risiko beim Roller- oder Motorradfahren mit meinem Kind in Kauf zu nehmen?

Übertriebener Ehrgeiz hat hier nichts verloren.

Noch wichtiger: Dein Kind muss es auch selbst wollen.

Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein.

Besonders entscheidend ist die Körpergröße: Mach unbedingt eine Sitzprobe auf dem Fahrzeug.

So kannst du prüfen, ob dein Kind die Fußrasten sicher erreicht und sich jederzeit gut festhalten kann.

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben.

Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.

Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte.

Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte.

Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht.

Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.

Auch eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben: eine Gegensprechanlage via Bluetooth.

Fahrten im Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen.

In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte sich erkundigen: Gelten hier andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen?

In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Mit dem Roller oder Motorrad durch die Stadt zu düsen oder auch eine kleine Ausfahrt am Wochenende, kann auch mit Kindern an Bord ein tolles Erlebnis sein; wenn du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und für die nötige Sicherheit sorgst.

Wichtig: Die genannten Informationen basieren auf sorgfältiger Recherche der aktuellen gesetzlichen Regelungen in Österreich.

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